Anspruch auf "selbsttest" (COVID)

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Zafilutsche
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Anspruch auf "selbsttest" (COVID)

Beitrag von Zafilutsche »

Bekanntlich muss der Arbeitgeber ab kommende Woche einen sog. "Schnelltest"
anbieten. Der An soll sich schriftlich entscheiden, ob er diesen Test durchführen lässt oder wenn er sich nicht testen lassen möchte, dass dieser die Ablehnung des Tests (ohne Angabe von Gründen) unterschreiben soll. (Jede Woche 1x). Kann der Arbeitnehmer, der lieber nur z.B einen Spucktest machen möchte, die Bereitstellung eines solchen Test fordern, bzw durchsetzen. Was könnte Arbeitsrechtlich dem AN drohen, wenn der An regelmäßig nicht getestet werden möchte?
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Celestro
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Re: Anspruch auf "selbsttest" (COVID)

Beitrag von Celestro »

Sofern alles so bleibt, wie man bislang hört ...

1.) kann sich der AN nicht aussuchen, welche Tests er gerne haben will. Der AG muss ihm einen Schnelltest anbieten ... aber keinen bestimmten.

2.) es gibt keine Pflicht, den Test zu machen. Es kann also dem AN nichts passieren, wenn er die angebotenen Tests nicht machen will. Außer natürlich, das er eine Infektion mit Covid-19 erst viel später entdeckt und dadurch einen schweren Verlauf riskiert.

Ausnahme: Bei vielen Kundenkontakten oder in der Pflege- / im Krankenhaus könnte es Pflicht sein, den Test mitzumachen.
FM
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Re: Anspruch auf "selbsttest" (COVID)

Beitrag von FM »

Wo es jetzt schon Pflicht ist, ist an Schulen in einigen Ländern. Betrifft Arbeitnehmer dann, wenn sie als angestellte Lehrer oder z.B. als Berufsschüler dorthin sollen. Laut bisheriger Aussage des bayerischen Kultusministers ist ohne Testteilnahme dann eben keine Teilnahme am Unterricht möglich.
Dummerchen
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Re: Anspruch auf "selbsttest" (COVID)

Beitrag von Dummerchen »

Celestro hat geschrieben: 17.04.21, 01:02 2.) es gibt keine Pflicht, den Test zu machen. Es kann also dem AN nichts passieren, wenn er die angebotenen Tests nicht machen will.
Vorsicht! In einigen Bundesländern sind wöchentliche Corona-Schnelltests bereits Pflicht. In diesen Bundesländern kann die Weigerung daher durchaus arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
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ExDevil67
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Re: Anspruch auf "selbsttest" (COVID)

Beitrag von ExDevil67 »

Dummerchen hat geschrieben: 18.04.21, 06:28 Vorsicht! In einigen Bundesländern sind wöchentliche Corona-Schnelltests bereits Pflicht. In diesen Bundesländern kann die Weigerung daher durchaus arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Welche Bundesländer und welche Berufe sind davon erfasst? Ich kenne eine Testpflicht für Beschäftigte bisher nämlich nur aus Pflegeheimen&Co. Für Einzelhandel, Produktion oder Büro wäre mir sowas neu.
Dummerchen
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Re: Anspruch auf "selbsttest" (COVID)

Beitrag von Dummerchen »

ExDevil67 hat geschrieben: 18.04.21, 09:41 Für Einzelhandel, Produktion oder Büro wäre mir sowas neu.
Man lernt halt nie aus. :wink:
Schau mal nach Sachsen, da müssen alle Beschäftigten, die direkten Kundenkontakt haben, alle Beschäftigten im Bereich körpernahe Dienstleistungen, Fahrlehrer, Musikschulen/Musiklehrer, Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe, in Schulen und Kitas etc. etc. zweimal wöchentlich Corona-Schnell- oder Selbsttests durchführen.
https://www.coronavirus.sachsen.de/test ... -9458.html
Ähnliches gilt m.W. auch in Berlin. Oder war's Thüringen?
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Celestro
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Re: Anspruch auf "selbsttest" (COVID)

Beitrag von Celestro »

Dummerchen hat geschrieben: 18.04.21, 06:28 Vorsicht! In einigen Bundesländern sind wöchentliche Corona-Schnelltests bereits Pflicht. In diesen Bundesländern kann die Weigerung daher durchaus arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Den nicht unerheblichen Satz:
Ausnahme: Bei vielen Kundenkontakten oder in der Pflege- / im Krankenhaus könnte es Pflicht sein, den Test mitzumachen.
haben Sie aber schon noch gelesen? :roll:
FM
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Re: Anspruch auf "selbsttest" (COVID)

Beitrag von FM »

Nicht nur Kundenkontakte - auch Kollegenkontakte könnten ein Argument sein. Zum Beispiel die Arbeiter in den Fleischfabriken haben ja kaum Kontakt nach außen, aber untereinander sehr viel. Wenn da sich nun 90 von 100 im Betrieb testen lassen, die restlichen 10 aber nicht, nützt das ganze auch nicht mehr viel. Da ist dann schon die Frage, ob es den 90 noch zumutbar ist direkt neben den anderen 10 zu arbeiten.
Dummerchen
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Re: Anspruch auf "selbsttest" (COVID)

Beitrag von Dummerchen »

Celestro hat geschrieben: 18.04.21, 19:18 Den nicht unerheblichen Satz:
Ausnahme: Bei vielen Kundenkontakten oder in der Pflege- / im Krankenhaus könnte es Pflicht sein, den Test mitzumachen.
haben Sie aber schon noch gelesen? :roll:
Meine Ausführungen hast du aber schon noch gelesen, ehe du losgenölt hast?

Für Schnellmerker wie dich noch einmal deutlicher:
Auch bei wenigen Kundenkontakten und nicht in der Pflege/ im Krankenhaus ist es in einigen Bundesländern bereits Pflicht.
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Re: Anspruch auf "selbsttest" (COVID)

Beitrag von ExDevil67 »

FM hat geschrieben: 18.04.21, 20:13 Zum Beispiel die Arbeiter in den Fleischfabriken haben ja kaum Kontakt nach außen, aber untereinander sehr viel. Wenn da sich nun 90 von 100 im Betrieb testen lassen, die restlichen 10 aber nicht, nützt das ganze auch nicht mehr viel. Da ist dann schon die Frage, ob es den 90 noch zumutbar ist direkt neben den anderen 10 zu arbeiten.
Wenn ich mir so die Berichte über die Zustände in den Schlachthöfe ansehe, werden es 89 als zumutbar ansehen und dem 90. wird es so erklärt das auch er das als zumutbar ansieht. Hinnehmen oder rausfliegen dürfte weltweit verstanden werden.
Celestro
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Re: Anspruch auf "selbsttest" (COVID)

Beitrag von Celestro »

Dummerchen hat geschrieben: 18.04.21, 21:40 Meine Ausführungen hast du aber schon noch gelesen, ehe du losgenölt hast?

Für Schnellmerker wie dich noch einmal deutlicher:
Auch bei wenigen Kundenkontakten und nicht in der Pflege/ im Krankenhaus ist es in einigen Bundesländern bereits Pflicht.
Kein Mensch hat hier "losgenölt".
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Re: Anspruch auf "selbsttest" (COVID)

Beitrag von Tastenspitz »

Dummerchen hat geschrieben: 18.04.21, 15:46 Man lernt halt nie aus. :wink:
Ja. Und vor allem lernt man in dem Bereich jeden Tag was neues. :evil:
Dummerchen
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Re: Anspruch auf "selbsttest" (COVID)

Beitrag von Dummerchen »

Tastenspitz hat geschrieben: 19.04.21, 07:00 Ja. Und vor allem lernt man in dem Bereich jeden Tag was neues. :evil:
Was aber hauptsächlich daran liegt, dass es jeden Tag was neues gibt. Irgendeine Stadt, ein Kreis, ein Bundesland, eine Behörde oder ein Ministerium haben sich bestimmt über Nacht was ausgedacht.

Soll ja nicht langweilig werden, so mit Pandemie und Lockdown und Hausarrest, gell? :devil:
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Re: Anspruch auf "selbsttest" (COVID)

Beitrag von Tastenspitz »

Sicher.... :daumenhoch
Nichts desto trotz habe ich zunehmend das Verlangen, den einen oder anderen mal mit dem nackten Hintern voran durch eine Glascheibe zu werfen. :twisted:
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