sozialmedizinisches Gutachten und Arbeitsmedizinische Bescheinigung

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Shalima
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sozialmedizinisches Gutachten und Arbeitsmedizinische Bescheinigung

Beitrag von Shalima »

Hallo,
ich bin im Februar 2020 an der Wirbelsäule verseift worden und habe seit dem eine Fußheberschwäche und Taubheitsgefühle im linken Bein. Eine Wegstrecke ohne Hilfsmittel ist nur mit großen Pausen möglich. Ich fange an zu stolpern und falle. Im Juli 2020 bin ich zu meiner Arbeitsstelle im Einzelhandel zurück(ohne Wiedereingliederung! da wegen Kurzarbeit nicht möglich!) in dem ich als Abteilungsleiterin für den Kassenbereich arbeite. Von meinen 10 Stunden am Tag, verbringe ich ca. 3-5 im Büro und der Rest ist stehend an der Kasse. Ich hatte immer ein gutes Verhältnis mit meiner Chefin und es wurde ein wenig Rücksicht auf mich genommen und ich mußte eben mehr administative Arbeiten erledigen um nicht zu viel an der Kasse zu sein. Im September haben wir eine neue Leitung bekommen und diese erwartet das ich so Arbeite wie es in meinem Tätigkeitprofil steht. Dies hab ich dann getan und gemerkt, das ich es körperlich nicht schaffe. Durch Corona und Kurzarbeit wurden es auch mal Tage mit 10 Stunden an der Kasse, wenn kurzfristig ein MA sich krank gemeldet hat. Jeglicher Versuch mit Ihr zu sprechen ist nicht möglich. Im Januar bin ich in eine geplante Reha gefahren, in dieser mir ein sozialmedinisches Gutachten ausgestellt wurde. Es steht drin, das ich zeitweise gehend und zeitweise Stehend arbeiten kann aber hauptsächlich sitzende Tätigkeiten ausüben soll. Diese Gutachten habe ich meine neuen Chefin vorgelegt und sie meinte, das dies ja meinem Tätigkeitsprofil entsprechen würde. Ich wurde zum Betriebsarzt geschickt und auch dieser stellte mir aufgrund meiner ganzen Unterlagen eine arbeitsmedizische Bescheinigung aus, aus der hervorgeht, das ich nur noch im absoluten Notfall und wenn überhaupt nur noch 30 Min. an die Kasse soll. Auch diese Bescheinigung bekam sie, aber auch hier sagt sie das ich ja wenn man an de Kasse ist, nicht 30 min. am Stück stehen würde, man würde sich ja bewegen und zu Not würde man mir jetzt ein Stuhl an die Kasse stellen, damit ich mich setzen kann. Und sie erwartet von mir eine 70% Anwesenheit an der Kasse als Führungskraft. Eine Versetzung in ein anders Haus ist nicht möglich und ein BackOffice Job ist hier in meiner Region gibt es nicht. Ich mache meinen Job seit 9 Jahren und sehr gerne, aber werde jetzt noch mal bestraft für mein Handicap. Wie ist hier die Rechtslage für mich? Habe ich mit diesen Bescheinigungen keine Rechte? Ein Schwerbehindertenausweis ist beantragt. Vielen Dank
Dummerchen
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Re: sozialmedizinisches Gutachten und Arbeitsmedizinische Bescheinigung

Beitrag von Dummerchen »

Shalima hat geschrieben: 17.04.21, 17:16 Habe ich mit diesen Bescheinigungen keine Rechte?
Sicher hast du Rechte. Zunächst einmal hast du das Recht, deinen Arbeitsvertrag zu erfüllen. Wenn das nicht möglich ist, hast du auch das Recht, einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu erhalten - sofern das möglich ist.
Wenn aber kein leidensgerechter Arbeitsplatz geschaffen werden kann und du deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen kannst, hat der Arbeitgeber auch das Recht, dich zu entlassen.
Ob der derzeitige Arbeitsplatz den Vorgaben des Betriebsarztes entspricht und ob eine leidensgerechte Umgestaltung oder Umsetzung im Betrieb möglich ist, kann ein Internetforum natürlich nicht beurteilen, Hierzu solltest du dir Unterstützung beim Betriebsarzt und dem Betriebsrat holen, das Integrationsamt ist in manchen Regionen auch sehr hilfreich.
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Evariste
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Re: sozialmedizinisches Gutachten und Arbeitsmedizinische Bescheinigung

Beitrag von Evariste »

Dummerchen hat geschrieben: 18.04.21, 06:24 Zunächst einmal hast du das Recht, deinen Arbeitsvertrag zu erfüllen.
... was bedeuten würde, dass die AN nach 8 Stunden Arbeit heimgehen kann :devil:
Dummerchen hat geschrieben: 18.04.21, 06:24 Wenn aber kein leidensgerechter Arbeitsplatz geschaffen werden kann
Laut Sachverhalt gibt es die Probleme wohl erst, seitdem die neue Chefin da ist, vorher konnte die Arbeit so organisiert werden, dass die AN zurechtkam.
Hierzu solltest du dir Unterstützung beim Betriebsarzt und dem Betriebsrat holen, das Integrationsamt ist in manchen Regionen auch sehr hilfreich.
Der Betriebsarzt war ja schon involviert, aber wenn der Vorgesetzte das einfach ignoriert, hilft nur noch der Betriebsrat. Man könnte sich aber auch an die Personalabteilung oder an den Vorgesetzten des Vorgesetzten wenden.
Chavah
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Re: sozialmedizinisches Gutachten und Arbeitsmedizinische Bescheinigung

Beitrag von Chavah »

.... dass die Probleme erst jetzt auftauchen, das heißt ja nicht, das andere Arbeitsplätze da sind. Nur, bisher wurde die Kröte geschluckt, jetzt nicht mehr. Es gibt (leider) Konstellationen, in denen nur eine Trennung übrig bleibt. Denn der Arbeitgeber kann ja auch nicht beliebig andere Mitarbeiter versetzen und diskriminieren, um hier einen passenden Arbeitsplatz zu kreieren. Wenn das der Fall ist, dann bleibt nur die Trennung.

Chavah
Evariste
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Re: sozialmedizinisches Gutachten und Arbeitsmedizinische Bescheinigung

Beitrag von Evariste »

Dummerchen hat geschrieben: 18.04.21, 06:24 Wenn aber kein leidensgerechter Arbeitsplatz geschaffen werden kann und du deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen kannst, hat der Arbeitgeber auch das Recht, dich zu entlassen.
Chavah hat geschrieben: 18.04.21, 09:51 Es gibt (leider) Konstellationen, in denen nur eine Trennung übrig bleibt.
Das ist ja alles richtig, aber soweit sind wir doch noch gar nicht.

Im Sachverhalt geht es darum, dass der Vorgesetzte Anordnungen des Betriebsarztes einfach ignoriert und Anweisungen erteilt, denen die AN aufgrund ihrer Behinderung nicht Folge leisten kann, die sogar zu einer weiteren Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes führen können. Das darf er nicht und die AN ist auch nicht verpflichtet, diese auszuführen. Punkt.

Eine etwaige Kündigung steht bis jetzt nicht im Raum, es ist auch nicht sicher, ob es je so weit kommt. Erfahrene Mitarbeiter, die freiwillig 10 Stunden pro Tag arbeiten, findet man nicht wie Sand am Meer. Und andererseits müsste eine personenbedingte Kündigung sehr gut begründet sein, um damit durchzukommen. Die Mitarbeiterin ist ja nicht unfähig, ihren Job auszuführen, sie braucht nur gewisse Erleichterungen aufgrund ihrer Behinderung. Vielleicht würde es schon reichen, wenn die AN keine Überstunden mehr machen müsste. :devil: Ich sehe da eine große rechtliche Unsicherheit für den Arbeitgeber.
Dummerchen
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Re: sozialmedizinisches Gutachten und Arbeitsmedizinische Bescheinigung

Beitrag von Dummerchen »

Evariste hat geschrieben: 18.04.21, 15:40 Im Sachverhalt geht es darum, dass der Vorgesetzte Anordnungen des Betriebsarztes einfach ignoriert ,,,
Ein Betriebsarzt ordnet nicht an, sondern berät. In diesem Fall hat er wohl ein Leistungsprofil erstellt. Inwieweit die Einschränkungen in die Gestaltung des Arbeitsplatzes einfließen, ist Sache des Arbeitgebers.
Das darf er nicht und die AN ist auch nicht verpflichtet, diese auszuführen. Punkt.
Der Arbeitgeber darf sehr wohl erwarten, dass die vertraglichen Pflichten erfüllt werden. Der AN ist sehr wohl verpflichtet, seine vertraglich geschuldete Arbeitskraft zu erbringen.
Konflikt gibt es immer, wenn zwischen der vertraglich geschuldeten Leistung und de, Leistungsvermögen des AN deutliche Diskrepanzen bestehen. Das entbindet den AN aber nicht von seiner Leistungspflicht. Es kann - wie Chavah sehr richtig angemerkt hat - sehr wohl zur Trennung von AG und AN kommen. Das geht bei weitem nicht immer gut für den AN aus.
Und andererseits müsste eine personenbedingte Kündigung sehr gut begründet sein, um damit durchzukommen.
"Wir haben es versucht, aber wir haben keinen leidensgerechten Arbeitsplatz und können ihn auch nicht schaffen" ist regelmäßig eine Begründung, die selbst von Integrationsämtern durchgewunken wird.
Die Mitarbeiterin ist ja nicht unfähig, ihren Job auszuführen, sie braucht nur gewisse Erleichterungen aufgrund ihrer Behinderung.

Also ist sie sehr wohl unfähig, ihre bisherige Tätigkeit auszuführen. Ob die erforderlichen/gewünschten/geforderten Erleichterungen angemessen und zumutbar sind, kann ich mangels Einzelfallkenntnis nicht sagen. Daher weiß ich auch nicht, ob die große rechtliche Unsicherheit nur auf Seiten des Arbeitgebers zu finden ist.
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