Falsche Angaben im Lebenslauf - müssen frühere Arbeitgeber Auskunft geben?

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mustermann88
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Falsche Angaben im Lebenslauf - müssen frühere Arbeitgeber Auskunft geben?

Beitrag von mustermann88 »

Herr Mustermann hat in seinem Lebenslauf falsche Angaben gemacht. Die zeitliche Dauer der einzelnen beruflichen Stationen hat er so verlängert, dass die Lücken zwischen zwei aufeinanderfolgenden Beschäftigungsverhältnissen geschlossen wurden (in der Regel mehrere Monate). Dies hat er mehrfach getan. Ansonsten entspricht der CV der Wahrheit.

Das Arbeitsverhältnis besteht schon ein Jahr. Nehmen wir an es kommt aus irgendwelchen Gründen zu einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung und der Arbeitgeber möchte irgendetwas finden, was er dem Arbeitnehmer zur Last legen kann.

- Darf der Arbeitgeber von Mustermann rückwirkend Nachweise über die Dauer der Arbeitsverhältnisse verlangen?
- Darf der Arbeitgeber von sich aus frühere Arbeitgeber kontaktieren und Auskünfte über die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Umstände seiner Beendigung einholen?
- Darf oder muss der frühere Arbeitgeber solche Anfragen beantworten?

Wie ist die Rechtslage?
Elektrikör
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Re: Falsche Angaben im Lebenslauf - müssen frühere Arbeitgeber Auskunft geben?

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

ich denke:

1. Dürfen tut der AG, machen muß der AN nix
2. Ja / Nein / Nein
3. Nein / Nein


MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
FM
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Re: Falsche Angaben im Lebenslauf - müssen frühere Arbeitgeber Auskunft geben?

Beitrag von FM »

Dann müsste man ja auch die Zeugnisse der früheren Arbeitgeber gefälscht haben. Diese Zeugnisse darf der neue Arbeitgeber bei den Ausstellern schon zur Prüfung vorlegen, damit verrät er ihnen ja nur das was sie selbst angeblich geschrieben hatten.

Eine Auskunftspflicht der früheren Arbeitgeber besteht dann, wenn sie als Zeuge vor Gericht geladen werden. Also z.B. wenn der jetzige Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechtet und der Arbeitnehmer dagegen klagt. Dann kann es zur Beweisaufnahme nötig sein.

Aber dazu muss der Arbeitgeber überhaupt erst mal einen Verdacht haben. Man kommt ja nicht nach längerer Zeit einfach so aus dem Nichts auf die Idee.
Franky
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Re: Falsche Angaben im Lebenslauf - müssen frühere Arbeitgeber Auskunft geben?

Beitrag von Franky »

FM hat geschrieben: 17.04.21, 21:07 Dann müsste man ja auch die Zeugnisse der früheren Arbeitgeber gefälscht haben.
Die Bewerbung erfolgte nur mit Lebenslauf, ohne Zeugnisse. Diese hat der AG auch nie verlangt.
FM
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Re: Falsche Angaben im Lebenslauf - müssen frühere Arbeitgeber Auskunft geben?

Beitrag von FM »

Woher weiß Franky jetzt, mit was sich mustermann88 beworben hat?
Pünktchen
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Re: Falsche Angaben im Lebenslauf - müssen frühere Arbeitgeber Auskunft geben?

Beitrag von Pünktchen »

Elektrikör hat geschrieben: 17.04.21, 20:14
2. Ja ....
Selbst das wird von vielen Juristen als unzulässig bezeichnet. Der neue AG verrät dem alten AG somit, dass er AN bei ihm arbeitet oder sich bei ihm beworben hat.

Wegen der [Ich hätte "den" statt "der" geschrieben, ist aber offenbar falsch] falschen Angaben könnte der AG das Arbeitsverhältnis anfechten und muss das Arbeitsverhältnis nicht kündigen.
FM
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Re: Falsche Angaben im Lebenslauf - müssen frühere Arbeitgeber Auskunft geben?

Beitrag von FM »

Pünktchen hat geschrieben: 18.04.21, 16:31 Wegen der [Ich hätte "den" statt "der" geschrieben, ist aber offenbar falsch] falschen Angaben könnte der AG das Arbeitsverhältnis anfechten und muss das Arbeitsverhältnis nicht kündigen.
Und eben dazu benötigt er den alten Arbeitgeber als Zeugen, wenn der Arbeitnehmer vor Gericht behauptet die Angaben wären zutreffend. Sollte tatsächlich der Datenschutz künftig Zeugen als Beweismittel verhindern, weil dann der Zeuge etwas über den Prozessgegner erfährt? Also hier, dass ein neues Arbeitsverhältnis besteht.

Das Problem kann so wie geschildert nur auftauchen, wenn der neue Arbeitgeber bereits Hinweise auf die Falschangaben hat, aber noch keine ausreichenden Beweise. Hätte er diese, würde sich die Frage gar nicht erst stellen, da nicht mehr erforderlich.
ktown
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Re: Falsche Angaben im Lebenslauf - müssen frühere Arbeitgeber Auskunft geben?

Beitrag von ktown »

FM hat geschrieben: 17.04.21, 21:19 Woher weiß Franky jetzt, mit was sich mustermann88 beworben hat?
Franky hat Mustermann88 nun mitgeteilt, dass sein Doppelaccount gesperrt wurde. :wink:
Achja und an Franky den Rat dies zukünftig zu unterlassen. Sonst sitzt Franky auch ganz schnell vor der Tür. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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