Außendienst Entgeltfortzahlung
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 105
- Registriert: 04.03.05, 19:50
Außendienst Entgeltfortzahlung
Hey, mal angenommen Arbeitnehmer X würde im Außendienst arbeiten und ein Kunde sagt einen Termin ab. Arbeitnehmer X bekommt für diesen Tag keinen Ersatzauftrag. von seinem Arbeitgeber. Arbeitnehmer X sitzt trotzdem auf Abruf bereit (bei sich zu Hause) soll aber für diesen Tag kein Entgeld bekommen. Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet für Arbeit zu sorgen? Und falls das aus irgend einem Grund nicht machbar ist trotzdem den Lohn zu bezahlen! Wer weiss Rat.
Re: Außendienst Entgeltfortzahlung
"Entgeltfortzahlung" gibt es nur bei Krankheit und an Feiertagen. In dem genannten Fall muss der Arbeitgeber eben ganz einfach das vereinbarte Gehalt bezahlen. Das ist zumindest dann unproblematisch, wenn ein reines Zeitentgelt vereinbart ist.
Re: Außendienst Entgeltfortzahlung
Ein Angestelltenverhältnis rein auf Produktivstunden. Sowas habe ich noch nie gehört. Geht sowas?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 105
- Registriert: 04.03.05, 19:50
Re: Außendienst Entgeltfortzahlung
Hallo,
Danke matthias, Stichwort "Annahmeverzug", sehr interessant.
Der Arbeitgeber von Arbeitnehmer X ist allerdings der Ansicht - okay lieber Arbeitnehmer X - Du kannst nichts für den Arbeitsausfall - ich (der Arbeitgeber) aber auch nicht - also zahle ich (der Arbeitgeber) auch den Lohn nicht. Falls sich doch kurzfristig etwas ergeben sollte, sollte Arbeitgeber X telefonisch erreichbar sein - oder - er ist eben für diesen Tag nicht erreichbar, macht dann aber Minus Stunden oder "kann ja auch" Urlaub nehmen. Wie würde man auf so eine Situation am Besten reagieren`
Gruß Underworld
Danke matthias, Stichwort "Annahmeverzug", sehr interessant.
Der Arbeitgeber von Arbeitnehmer X ist allerdings der Ansicht - okay lieber Arbeitnehmer X - Du kannst nichts für den Arbeitsausfall - ich (der Arbeitgeber) aber auch nicht - also zahle ich (der Arbeitgeber) auch den Lohn nicht. Falls sich doch kurzfristig etwas ergeben sollte, sollte Arbeitgeber X telefonisch erreichbar sein - oder - er ist eben für diesen Tag nicht erreichbar, macht dann aber Minus Stunden oder "kann ja auch" Urlaub nehmen. Wie würde man auf so eine Situation am Besten reagieren`
Gruß Underworld
Re: Außendienst Entgeltfortzahlung
Das Gehalt einfordern (also notfalls gerichtlich).
Re: Außendienst Entgeltfortzahlung
Doch der AG kann was dafür. Nennt sich unternehmerisches Risiko. Als Ausgleich dafür kassiert der AG ja auch die Differenz zwischen dem was er dem Kunden für die Tätigkeit von X berechnet und dem was er X dafür zahlt das der für ihn arbeitet.Underworld hat geschrieben: ↑20.04.21, 23:28 Der Arbeitgeber von Arbeitnehmer X ist allerdings der Ansicht - okay lieber Arbeitnehmer X - Du kannst nichts für den Arbeitsausfall - ich (der Arbeitgeber) aber auch nicht -
Ansonsten siehe FM und je nach Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer würde ich auch parallel die Augen nach anderen Arbeitgebern aufhalten. Wobei das bei dem AG generell nicht schaden dürfte. Die Wahrscheinlichkeit das es weiteren Ärger gibt dürfte recht hoch sein.
-
- Letzte Themen