Fortbildung in der Wiedereingliederung
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Fortbildung in der Wiedereingliederung
Hallo zusammen,
der AN befindet sich in einer Wiedereingliederung und könnte in dieser Zeit eine FoBi. besuchen. Die Dauer der FoBi. entspricht der vom Arzt genehmigten Tagesarbeitszeit. Der AG gibt keine Zustimmung und verweist auf die Entscheidung des Arztes und der Krankenkasse, weil letztere auch die Zeiten der Wiedereingliederung bezahlt. Weiter meint der AG, dass dies nicht dem Sinn der Wiedereingliederung entspricht und er deswegen die vom AG bezahlte FoBi. absagen würde.
Nun suche ich einen Ausgang aus diesem Gewirr.
Weiss jemand Rat?
der AN befindet sich in einer Wiedereingliederung und könnte in dieser Zeit eine FoBi. besuchen. Die Dauer der FoBi. entspricht der vom Arzt genehmigten Tagesarbeitszeit. Der AG gibt keine Zustimmung und verweist auf die Entscheidung des Arztes und der Krankenkasse, weil letztere auch die Zeiten der Wiedereingliederung bezahlt. Weiter meint der AG, dass dies nicht dem Sinn der Wiedereingliederung entspricht und er deswegen die vom AG bezahlte FoBi. absagen würde.
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Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Fortbildung in der Wiedereingliederung
Wenn der AG die FoBi bezahlt bzw. er die, in Zeiten wo man nicht in Wiedereingliederung ist, anordnen würde, dann kann er natürlich entscheiden ob der / die Kollege/in nun aktuell eine FoBi besuchen darf, soll oder muss.
Ich sehe da keinen durchsetzbaren Anspruch, wenn der AG nicht will, will er nicht.
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Re: Fortbildung in der Wiedereingliederung
Eine Absage ist grundsätzlich immer möglich. Danke.
Für sich betrachtet ist das die einfachste Maßnahme um hier die FoBi zu canceln.
Mal abwarten was dem AN dazu einfällt.
Nach momentanen Stand ist es sowieso fraglich, ob das überhaupt stattfindet.
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Mal abwarten was dem AN dazu einfällt.
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Re: Fortbildung in der Wiedereingliederung
Kommt auf die vertragliche Vereinbarung zur Durchführung der Fortbildung an. Wenn vereinbart war, dass diese als Arbeitszeit gilt, wäre zunächst anzunehmen, dass sie während einer AU (die ja weiter besteht während der Wiedereingliederung) nicht möglich ist. Da wäre eine ärztliche Bescheinigung, dass dies doch geht, schon sinnvoll. Aber auch dann kann der Arbeitgeber weiterhin Zweifel haben: was ist z.B., wenn die Wiedereingliederung vorzeitig abgeborchen wird, was ja jederzeit möglich ist? Müssen die Kursgebühren dann trotzdem weiter gezahlt werden? Wäre es nicht sicherer, die Fortbildung gleich erst später zu machen, falls nach dem Vertrag mit dem Bildungstzräger das möglich ist? Was wurde mit dem Arbeitnehmer für diesen Fall vereinbart?
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Re: Fortbildung in der Wiedereingliederung
Sie ist Arbeitszeit. Ja.
Daher auch diese Verwirrung weil hier die Wiedereingliederung eben keine bezahlte Arbeitszeit ist.
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Re: Fortbildung in der Wiedereingliederung
Die fiktive Mitarbeiterin (m/w/d) ist wohl beim Personalrat vorstellig gewesen.
Sie besteht auf der Fortbildung UND - weil es ja Wiedereingliederungszeit ist und daher keine regulär bezahlte Arbeitszeit - will sie diese Stunden vom AG als Überstunden angerechnet bekommen......
Der fiktive Arbeitgeber wird sich nun die Personalratsstellungnahme dazu spasseshalber noch anhören und dann denen mitteilen, dass die FoBi wegen Corona gecancelt wurde.
So ein Pech aber auch.....
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Re: Fortbildung in der Wiedereingliederung
Überstunden ..... die Kreativität mancher Arbeitnehmer erstaunt mich immer wieder. Dann würde also die Krankenkasse weiter Krankengeld zahlen, zusätzlich gäbs dann Geld oder Freizeit vom Arbeitgeber, super Plan. Letztlich ist die Wiedereingliederung doch dazu da, zu testen, ob es denn wieder geht und nicht dazu, hier zu Lasten des Arbeitgebers sich wo auch immer zu tummeln.
Chavah
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Re: Fortbildung in der Wiedereingliederung
Den AN kostet das alles ja nix. Und als Personalrat kann man sich mit so einer Anfrage zwischen Onlineseminar und Sprechstunde schon mal ein paar Stunden beschäftigen.
Zahlt ja alles der AG.
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Re: Fortbildung in der Wiedereingliederung
Rechtlich gesehen befindet sich der AN doch während der Wiedereingliederung noch im Krankenstand. Die Krankenkasse würde vermutlich alle Zahlungen sofort einstellen sollte sie von der Fortbildung erfahren. Zumindest wenn die von den Stunden her höher wäre als die Wiedereingliederung. Und selbst wenn nicht - wenn der Bauarbeiter statt 6h auf der Baustelle zu stehen 4h die Schulbank drückt - wie soll unter den Umständen eine stufenweise Wiedereingliederung in den normalen Arbeitsablauf erfolgen?
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