Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten
Moderator: FDR-Team
Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten
Guten Abend,
Mal angenommen, ein Werkstudent ist innerhalb eines Monats für 3 Wochen krankgeschrieben und nimmt sich den Rest des Monats frei. Auf Nachfrage teilt der AG dem Studenten mit, dass normalerweise kein Anspruch auf Krankengeld bestehe, in dem Unternehmen es jedoch so geregelt sei, dass Werkstudenten dann eine anteilige Zahlung erhielten. Faktisch wurde aber für diesen Monat nichts gezahlt oder bescheinigt. Der Kontakt mit der Personalabteilung gestaltet sich schwierig.
Frage: besteht ein Anspruch auf Krankengeld und/oder auf eine Lohnabrechnung in Papierform ohne geleistete Arbeitsstunden?
Der Werksvertrag ist befristet und endet in 9 Werktagen. Da die Lohnabrechnung dringend zur Vorlage bei der KV benötigt wird, kann der Student Arbeitsmittel, die er abgeben müsste, als Druckmittel solange zurückbehalten, bis eine Lohnbescheinigung vom AG nachgereicht wird, oder wäre das Diebstahl?
Vielen Dank für jede Antwort
Mal angenommen, ein Werkstudent ist innerhalb eines Monats für 3 Wochen krankgeschrieben und nimmt sich den Rest des Monats frei. Auf Nachfrage teilt der AG dem Studenten mit, dass normalerweise kein Anspruch auf Krankengeld bestehe, in dem Unternehmen es jedoch so geregelt sei, dass Werkstudenten dann eine anteilige Zahlung erhielten. Faktisch wurde aber für diesen Monat nichts gezahlt oder bescheinigt. Der Kontakt mit der Personalabteilung gestaltet sich schwierig.
Frage: besteht ein Anspruch auf Krankengeld und/oder auf eine Lohnabrechnung in Papierform ohne geleistete Arbeitsstunden?
Der Werksvertrag ist befristet und endet in 9 Werktagen. Da die Lohnabrechnung dringend zur Vorlage bei der KV benötigt wird, kann der Student Arbeitsmittel, die er abgeben müsste, als Druckmittel solange zurückbehalten, bis eine Lohnbescheinigung vom AG nachgereicht wird, oder wäre das Diebstahl?
Vielen Dank für jede Antwort
Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten
Wie lange war man vor der Krankheit dort schon beschäftigt?
Es gibt eine Schichtplan? Bzw. es ist vereinbart wie viele Stunden man im Monat oder die Woche arbeitet?
Die Sachen gehören dem Studierenden nicht, er muss sie zurück geben, unabhängig von anderen Streitigkeiten.
Es gibt eine Schichtplan? Bzw. es ist vereinbart wie viele Stunden man im Monat oder die Woche arbeitet?
Diebstahl ist vielleicht leicht hoch gegriffen aber nein das darf man nicht, weil das eine nichts mit dem anderen zu tun hat.
kann der Student Arbeitsmittel, die er abgeben müsste, als Druckmittel solange zurückbehalten, bis eine Lohnbescheinigung vom AG nachgereicht wird, oder wäre das Diebstahl?
Die Sachen gehören dem Studierenden nicht, er muss sie zurück geben, unabhängig von anderen Streitigkeiten.
Zuletzt geändert von matthias. am 03.05.21, 20:21, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten
Ok dann steht einem Entgeltforzahlung für die Zeit des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls zu.
Entgeltfortzahlung nicht Krankengeld. Krankengeld würde die Krankenkasse zahlen nachdem der AG 6 Wochen Entgeltfortzahlung geleistet hat.
Krankengeld würde man als Werkstudent allerdings keines bekommen, da man ja auch keine Krankenversicherung über den Job hat, sondern als Studierender versichert ist.
Entgeltfortzahlung nicht Krankengeld. Krankengeld würde die Krankenkasse zahlen nachdem der AG 6 Wochen Entgeltfortzahlung geleistet hat.
Krankengeld würde man als Werkstudent allerdings keines bekommen, da man ja auch keine Krankenversicherung über den Job hat, sondern als Studierender versichert ist.
Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten
Was bedeutet denn frei genommen? Urlaub?
Bekommt man denn Urlaub bezahlt?
Bekommt man denn Urlaub bezahlt?
Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten
Vielen Dank für die Info. Das wäre dann die versprochene anteilige Zahlung gewesen, die laut AG einem Durchschnitt der letzten Gehälter entspricht. Kann man solche Zahlungen auch einfach einfordern?
Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten
Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten
Wie gesagt, hat man denn jemals bezahlten Urlaub bekommen?
Falls nein, kann man den gleich mit einfordern.
Ansonsten falls keine Arbeitszeit vereinbart ist gelten min 20h die Woche als vereinbart.
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html
Das würde ich einfordern.
Geht aber im Grunde nur gerichtlich.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arb ... klage.html
Geht aber ohne Anwalt wenn man sich ein bisschen rein fuchst.
Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten
Das hatte ich leider überlesen. Ja, bei nicht in Anspruch genommenem Urlaub gab's Urlaubsabgeltung.
Wobei der AG sich auch nicht immer daran hielt, heißt im Klartext dass es auch mal 0 Wochenstunden waren. Im Arbeitsvertrag war von den 20 Stunden als Obergrenze die Rede.
Vielen Dank, ich fuchse mich gerade reinmatthias. hat geschrieben: ↑04.05.21, 09:58
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html
Das würde ich einfordern.
Geht aber im Grunde nur gerichtlich.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arb ... klage.html
Geht aber ohne Anwalt wenn man sich ein bisschen rein fuchst.
Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten
Klage kann man beim Rechtspfleger beim Arbeitsgericht aufgeben, der hilft ein bisschen beim formulieren, darf aber nicht beraten.
Man muss immer Bruttobeträge einklagen, nicht Netto.
Man muss immer Bruttobeträge einklagen, nicht Netto.
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