Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten

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die_Julie
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Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten

Beitrag von die_Julie »

Guten Abend,

Mal angenommen, ein Werkstudent ist innerhalb eines Monats für 3 Wochen krankgeschrieben und nimmt sich den Rest des Monats frei. Auf Nachfrage teilt der AG dem Studenten mit, dass normalerweise kein Anspruch auf Krankengeld bestehe, in dem Unternehmen es jedoch so geregelt sei, dass Werkstudenten dann eine anteilige Zahlung erhielten. Faktisch wurde aber für diesen Monat nichts gezahlt oder bescheinigt. Der Kontakt mit der Personalabteilung gestaltet sich schwierig.

Frage: besteht ein Anspruch auf Krankengeld und/oder auf eine Lohnabrechnung in Papierform ohne geleistete Arbeitsstunden?

Der Werksvertrag ist befristet und endet in 9 Werktagen. Da die Lohnabrechnung dringend zur Vorlage bei der KV benötigt wird, kann der Student Arbeitsmittel, die er abgeben müsste, als Druckmittel solange zurückbehalten, bis eine Lohnbescheinigung vom AG nachgereicht wird, oder wäre das Diebstahl?

Vielen Dank für jede Antwort :-)
matthias.
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Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten

Beitrag von matthias. »

Wie lange war man vor der Krankheit dort schon beschäftigt?

Es gibt eine Schichtplan? Bzw. es ist vereinbart wie viele Stunden man im Monat oder die Woche arbeitet?

kann der Student Arbeitsmittel, die er abgeben müsste, als Druckmittel solange zurückbehalten, bis eine Lohnbescheinigung vom AG nachgereicht wird, oder wäre das Diebstahl?
Diebstahl ist vielleicht leicht hoch gegriffen aber nein das darf man nicht, weil das eine nichts mit dem anderen zu tun hat.
Die Sachen gehören dem Studierenden nicht, er muss sie zurück geben, unabhängig von anderen Streitigkeiten.
Zuletzt geändert von matthias. am 03.05.21, 20:21, insgesamt 1-mal geändert.
die_Julie
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Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten

Beitrag von die_Julie »

matthias. hat geschrieben: 03.05.21, 20:19 Wie lange war man vor der Krankheit dort schon beschäftigt?
Entschuldigung, die Info hatte ich vergessen. Knapp 2 Jahre.
matthias.
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Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten

Beitrag von matthias. »

Ok dann steht einem Entgeltforzahlung für die Zeit des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls zu.

Entgeltfortzahlung nicht Krankengeld. Krankengeld würde die Krankenkasse zahlen nachdem der AG 6 Wochen Entgeltfortzahlung geleistet hat.
Krankengeld würde man als Werkstudent allerdings keines bekommen, da man ja auch keine Krankenversicherung über den Job hat, sondern als Studierender versichert ist.
die_Julie
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Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten

Beitrag von die_Julie »

matthias. hat geschrieben: 03.05.21, 20:19 Es gibt eine Schichtplan? Bzw. es ist vereinbart wie viele Stunden man im Monat oder die Woche arbeitet?

Nicht direkt, nur die üblichen Obergrenzen von 20 beziehungsweise in der vorlesungsfreien Zeit 40 Wochenstunden. Nach unten besteht keine Grenze.
matthias.
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Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten

Beitrag von matthias. »

Was bedeutet denn frei genommen? Urlaub?
Bekommt man denn Urlaub bezahlt?
matthias.
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Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten

Beitrag von matthias. »

die_Julie hat geschrieben: 03.05.21, 20:24

Nicht direkt, nur die üblichen Obergrenzen von 20 beziehungsweise in der vorlesungsfreien Zeit 40 Wochenstunden. Nach unten besteht keine Grenze.
Wie viele Stunden hat man denn durchschnittlich die letzten Monate gearbeitet?
die_Julie
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Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten

Beitrag von die_Julie »

matthias. hat geschrieben: 03.05.21, 20:23 Ok dann steht einem Entgeltforzahlung für die Zeit des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls zu.
Vielen Dank für die Info. Das wäre dann die versprochene anteilige Zahlung gewesen, die laut AG einem Durchschnitt der letzten Gehälter entspricht. Kann man solche Zahlungen auch einfach einfordern?
die_Julie
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Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten

Beitrag von die_Julie »

matthias. hat geschrieben: 03.05.21, 20:25
die_Julie hat geschrieben: 03.05.21, 20:24

Nicht direkt, nur die üblichen Obergrenzen von 20 beziehungsweise in der vorlesungsfreien Zeit 40 Wochenstunden. Nach unten besteht keine Grenze.
Wie viele Stunden hat man denn durchschnittlich die letzten Monate gearbeitet?
Arbeitszeiten waren sehr unterschiedlich. Je nach Bedarf zwischen 30 und 100 Monatsstunden in der vorlesungsfreien Zeit.
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Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten

Beitrag von die_Julie »

matthias. hat geschrieben: 03.05.21, 20:24 Was bedeutet denn frei genommen? Urlaub?
Bekommt man denn Urlaub bezahlt?
Für Prüfungen freigenommen. Sowie um die Erkrankung richtig auszukurieren.
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Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten

Beitrag von die_Julie »

matthias. hat geschrieben: 03.05.21, 20:19 Die Sachen gehören dem Studierenden nicht, er muss sie zurück geben, unabhängig von anderen Streitigkeiten.
Okay, sonst gäbe es gleich die nächste Streitigkeit :daumenhoch
matthias.
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Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten

Beitrag von matthias. »

die_Julie hat geschrieben: 03.05.21, 20:33
matthias. hat geschrieben: 03.05.21, 20:24 Was bedeutet denn frei genommen? Urlaub?
Bekommt man denn Urlaub bezahlt?
Für Prüfungen freigenommen. Sowie um die Erkrankung richtig auszukurieren.
Wie gesagt, hat man denn jemals bezahlten Urlaub bekommen?

Falls nein, kann man den gleich mit einfordern.

Ansonsten falls keine Arbeitszeit vereinbart ist gelten min 20h die Woche als vereinbart.

https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html

Das würde ich einfordern.

Geht aber im Grunde nur gerichtlich.

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arb ... klage.html

Geht aber ohne Anwalt wenn man sich ein bisschen rein fuchst.
die_Julie
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Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten

Beitrag von die_Julie »

matthias. hat geschrieben: 04.05.21, 09:58
Wie gesagt, hat man denn jemals bezahlten Urlaub bekommen?
Das hatte ich leider überlesen. Ja, bei nicht in Anspruch genommenem Urlaub gab's Urlaubsabgeltung.
matthias. hat geschrieben: 04.05.21, 09:58 Ansonsten falls keine Arbeitszeit vereinbart ist gelten min 20h die Woche als vereinbart.
Wobei der AG sich auch nicht immer daran hielt, heißt im Klartext dass es auch mal 0 Wochenstunden waren. Im Arbeitsvertrag war von den 20 Stunden als Obergrenze die Rede.
matthias. hat geschrieben: 04.05.21, 09:58
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html

Das würde ich einfordern.

Geht aber im Grunde nur gerichtlich.

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arb ... klage.html

Geht aber ohne Anwalt wenn man sich ein bisschen rein fuchst.
Vielen Dank, ich fuchse mich gerade rein :daumenhoch
matthias.
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Re: Anspruch auf Lohnbescheinigung/Krankengeld bei nicht geleisteten Arbeitsstunden bei Werkstudenten

Beitrag von matthias. »

Klage kann man beim Rechtspfleger beim Arbeitsgericht aufgeben, der hilft ein bisschen beim formulieren, darf aber nicht beraten.

Man muss immer Bruttobeträge einklagen, nicht Netto.
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