Hausrecht vor Bundesnotbremse? Diskriminierung?
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Hausrecht vor Bundesnotbremse? Diskriminierung?
Hallo,
wenn man als AN zwei Mal gegen Corona geimpft ist und nicht mehr nach der Bundesnotbremse zum Tragen vom MNS verpflichtet wäre, der AG das aber von diesem AN am Arbeitsplatz auch fordert, darf der AG das oder wäre das sogar schon eine Diskriminierung seitens des AGs?
Dankeschön.
LG
wenn man als AN zwei Mal gegen Corona geimpft ist und nicht mehr nach der Bundesnotbremse zum Tragen vom MNS verpflichtet wäre, der AG das aber von diesem AN am Arbeitsplatz auch fordert, darf der AG das oder wäre das sogar schon eine Diskriminierung seitens des AGs?
Dankeschön.
LG
Re: Hausrecht vor Bundesnotbremse? Diskriminierung?
Diskriminierung wäre es z.B. wenn nur Frauen oder nur Türken oder nur Katholiken das müssten.
Sollte es aber wie derzeit im "Bundesnotbremsengesetz" geregelt es für alle gelten, ist keiner diskriminiert.
Sollte es aber wie derzeit im "Bundesnotbremsengesetz" geregelt es für alle gelten, ist keiner diskriminiert.
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Re: Hausrecht vor Bundesnotbremse? Diskriminierung?
D. h., der AG dürfte dem vollgeimpften AN nicht zum Tragen des MNS verpflichten?
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Re: Hausrecht vor Bundesnotbremse? Diskriminierung?
Da der AG nicht wissen kann, wer geimpft ist, darf der AG weiterhin diese Forderung stellen. Er kann auch nicht am Eingang jemanden hinstellen und jeden Kunden überprüfen, od dieser geimpft ist.carriegross hat geschrieben: ↑05.05.21, 20:02 D. h., der AG dürfte dem vollgeimpften AN nicht zum Tragen des MNS verpflichten?
Zudem ist immer noch nicht so, ob Geimpfte nicht doch Infektiös werden können und wie lange die Impfung überhaupt wirkt.
Re: Hausrecht vor Bundesnotbremse? Diskriminierung?
Ist überhaupt schon die entsprechende Rechtsverordnung des Bundes erlassen die Ausnahmen definiert?
Re: Hausrecht vor Bundesnotbremse? Diskriminierung?
Falls die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung gemeint ist: die ist morgen im Bundestag und wohl übermorgen im Bundesrat.
Kann aber kaum gemeint sein, da ihr Inhalt gegenteilig ist zum Ausgangsposting. § 1 Abs. 2 lautet:
Von dieser Verordnung unberührt bleiben, sofern in dieser Verordnung nichts anderes geregelt ist, Gebote und Verbote, die nach dem fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes bestehen oder auf Grund der Vorschriften im fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes erlassen worden sind oder werden wie insbesondere
1. ein Gebot, eine Mund-Nasen-Bedeckung, einen Mund-Nasen-Schutz oder eine Atemschutzmaske zu tragen,
2. ein Abstandsgebot im öffentlichen Raum und
3. Vorgaben in Hygiene- und Schutzkonzepten.
Re: Hausrecht vor Bundesnotbremse? Diskriminierung?
Heißt wenn ihn der AN aufklärt, das er geimpft ist, darf der AG das nicht mehr fordern?blackylein hat geschrieben: ↑05.05.21, 20:06 Da der AG nicht wissen kann, wer geimpft ist, darf der AG weiterhin diese Forderung stellen.
Also z.B. bei vielen Supermärkten steht da sogar jemand der kontrolliert, ob auch jeder einen Einkaufswagen mitnimmt. Wieso sollte der AG also da nicht jemanden hinstellen können, der den Impfstatus kontrolliert? Und vielleicht informieren sie sich nochmal ... ins Altenheim / zum Frisör kommt man nur mit Negativtest. Wenn man das kontrollieren kann ....blackylein hat geschrieben: ↑05.05.21, 20:06Er kann auch nicht am Eingang jemanden hinstellen und jeden Kunden überprüfen, od dieser geimpft ist.
Re: Hausrecht vor Bundesnotbremse? Diskriminierung?
Doch, er darf das Tragen eines MNS weiter fordern.Heißt wenn ihn der AN aufklärt, das er geimpft ist, darf der AG das nicht mehr fordern?
Re: Hausrecht vor Bundesnotbremse? Diskriminierung?
Ich glaube unsere liebe carriegross schmeißt da wieder eine ganze menge durcheinander.
In der Bundesnotbremse gibt es keine Angaben bezüglich Erleichterungen und die angedachte Ausnahmenverordnung sieht, soweit meine Kenntnis, keine Verzicht von MNS vor.
In der Bundesnotbremse gibt es keine Angaben bezüglich Erleichterungen und die angedachte Ausnahmenverordnung sieht, soweit meine Kenntnis, keine Verzicht von MNS vor.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Hausrecht vor Bundesnotbremse? Diskriminierung?
Vielleicht einfach, weil der AG auf diese Information keinen Anspruch hat.
Vielleicht informierst du dich einfach mal. Andere Rechtsgrundlagen schaffen manchmal andere Bedingungen. Ist so wie Äpfel und Eisenbahn, kann man zwar vergleichen, ist aber nicht sonderlich sinnvoll.Und vielleicht informieren sie sich nochmal ... ins Altenheim / zum Frisör kommt man nur mit Negativtest. Wenn man das kontrollieren kann ....
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
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Re: Hausrecht vor Bundesnotbremse? Diskriminierung?
naja - wenn ich eine Erleichterung haben will, muss ich schon nachweisen, dass ich die Voraussetzungen erfülle.Vielleicht einfach, weil der AG auf diese Information keinen Anspruch hat.
Falls also der Gesetzgeber Ausnahmen Beschließt, die an eine Impfung gebunden ist, dann muss ich schon (durch Impfpass bzw. -bescheinigung) nachweisen, dass ich geimpft bin. Eine Behauptung alleine reicht da nicht aus.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Hausrecht vor Bundesnotbremse? Diskriminierung?
Du merkst ja selber, dass du hier über derzeit noch ungelegte Eier sprichst.
Zur Zeit hat der Arbeitgeber keine Handhabe, diese Information zu erhalten, wenn der AN nicht will (einzelne Berufe ausgenommen, IfSG §23a). In dem Augenblick, in dem er einigen Menschen erlaubt, ohne Maske herumzulaufen, muss der AG mit Mitarbeitern rechnen, die die gleichen Rechte fordern ohne den Nachweis erbringen zu wollen. Dauerdiskussionen und Unfrieden am Arbeitsplatz können die Folge sein. Da ist es einfacher, der AG macht von seinem Direktionsrecht Gebrauch und weist Masken für alle an.
Selbst die ungelegten Eier der neuen Verordnung sollen Masken in Innenräumen weiter vorschreiben, auch für Geimpfte.
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Re: Hausrecht vor Bundesnotbremse? Diskriminierung?
Stimmt. Es sind ungelegte Eier. Besonders deswegen, da der Verzicht des MNS explizit ausgenommen ist.
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Re: Hausrecht vor Bundesnotbremse? Diskriminierung?
Na und? Ein AG hat auch keinen Anspruch auf die Information im Bewerbungsgespräch, ob die Bewerberin vorhat irgendwann Kinder zu bekommen. Verboten ist die Frage aber mWn. trotzdem nicht.Dummerchen hat geschrieben: ↑06.05.21, 01:54 Vielleicht einfach, weil der AG auf diese Information keinen Anspruch hat.
Vielleicht schaust Du mal, wem ich geantwortet habe und worauf ich abzielte. Davon abgesehen ... bei vielen Supermärkten darf ich nur rein, wenn ich einen Einkaufswagen mitnehme. Das steht auch in keiner Verordnung und wird trotzdem kontrolliert. Wenn der AG eine Firma ist, die Kunden empfängt, wieso sollte sie nicht das Vorzeigen des Impfpasses als Eintrittsvoraussetzung fordern können? Man muss den Impfpass ggf. nicht vorzeigen, aber man kann ja auch einfach darauf verzichten, in dieses Geschäft zu gehen.Dummerchen hat geschrieben: ↑06.05.21, 01:54Vielleicht informierst du dich einfach mal. Andere Rechtsgrundlagen schaffen manchmal andere Bedingungen. Ist so wie Äpfel und Eisenbahn, kann man zwar vergleichen, ist aber nicht sonderlich sinnvoll.
Re: Hausrecht vor Bundesnotbremse? Diskriminierung?
Naja, man kann Hypothesen betrachten.
Wenn
a) die geltenden Verordnungen das Tragen von MNS für Geimpfte nicht mehr vorschreiben
und
b) feststeht, dass Geimpfte niemanden mehr anstecken können,
dann dürfte es dem AG schwerfallen, das Tragen von Masken zu begründen, jedenfalls dann, wenn der jeweilige AN seinen Impfstatus offenlegt. Auch das Direktionsrecht erfordert hier eine Abwägung.
Allein auf die Verordnung kommt es dabei nicht an, der AG darf seine eigene Risikobewertung vornehmen.
Denkbar sind auch Ausnahmen im Kontakt mit der Öffentlichkeit. Kunden könnten sich unwohl fühlen, wenn z. B. ein Bankberater keinen MNS trägt. Sie können ihn ja schlecht nach seinem Impfstatus fragen.
Wenn
a) die geltenden Verordnungen das Tragen von MNS für Geimpfte nicht mehr vorschreiben
und
b) feststeht, dass Geimpfte niemanden mehr anstecken können,
dann dürfte es dem AG schwerfallen, das Tragen von Masken zu begründen, jedenfalls dann, wenn der jeweilige AN seinen Impfstatus offenlegt. Auch das Direktionsrecht erfordert hier eine Abwägung.
Allein auf die Verordnung kommt es dabei nicht an, der AG darf seine eigene Risikobewertung vornehmen.
Denkbar sind auch Ausnahmen im Kontakt mit der Öffentlichkeit. Kunden könnten sich unwohl fühlen, wenn z. B. ein Bankberater keinen MNS trägt. Sie können ihn ja schlecht nach seinem Impfstatus fragen.
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