Feiertagsarbeit

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Problemfall
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Feiertagsarbeit

Beitrag von Problemfall »

Liebes Schwarmwissen,

ich habe als angestellter Dozent an einem Feiertag einen Termin für ein Seminar zugeteilt bekommen.
Laut meiner Recherche, dürfen nur selbständige Dozenten Seminare an Feiertagen durchführen und Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
Über zusätzliche Informationen zu Sonntag-/Feiertagsarbeit wäre ich sehr dankbar.
ExDevil67
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Re: Feiertagsarbeit

Beitrag von ExDevil67 »

Also das Arbeitnehmer absolut ohne Ausnahme nicht an Feiertagen arbeiten dürfen, dürfte ein Gerücht sein. Dann würde ja auch an Feiertagen kein Bus und keine Bahn fahren, im Krankenhaus kein Pflegepersonal sein, keine Tankstelle geöffnet oder am Folgetag kein Bäcker Ware haben.
FM
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Re: Feiertagsarbeit

Beitrag von FM »

Es gibt im Arbeitszeitgesetz eine Aufzählung von Tätigkeiten, die an Feiertagen bereits per Gesetz erlaubt sind, und von weiteren, die durch behördliche Erlaubnis erlaubt sein können. Da kann man nachsehen. In Zusammenhang mit der Corona-Krise gibt oder gab es auch, teilweise regional, allgemein geltende Ausnahmen.

Am einfachsten fragt man den Arbeitgeber eben, welche Ausnahme zutrifft.
matthias.
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Re: Feiertagsarbeit

Beitrag von matthias. »

FM hat geschrieben: 09.05.21, 20:00

Am einfachsten fragt man den Arbeitgeber eben, welche Ausnahme zutrifft.
Der AG muss eine Genehmigung haben für die Sonntags/Feiertagsarbeit, von der Aufsichtsbehörde.
Also es reicht in meinen Augen nicht, dass Ausnahmen zutreffen. Der AG kann das nicht selbst entscheiden, er muss erst einen Antrag stellen.

Also wie gesagt danach fragen.

Dazu kommt natürlich auch noch, dass es darauf ankommt was zur Lage der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag vereinbart ist.
winterspaziergang

Re: Feiertagsarbeit

Beitrag von winterspaziergang »

ExDevil67 hat geschrieben: 09.05.21, 19:49 ... oder am Folgetag kein Bäcker Ware haben.
Eben. Und mittlerweile ist es normal, dass man Sonntags frische Brötchen und Brot, Kuchen etc. kaufen kann. Nicht nur, dass die nicht am Vortag (auf)gebacken werden, die werden auch von arbeitenden Angestellten verkauft.

daher ist das
Laut meiner Recherche, dürfen nur selbständige Dozenten Seminare an Feiertagen durchführen und Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
so pauschal falsch. Oder bezieht sich das nur auf Dozenten? In welcher Branche? Was sagt der eigene Arbeitsvertrag?
Über zusätzliche Informationen zu Sonntag-/Feiertagsarbeit wäre ich sehr dankbar.
wie an Beispielen belegt. Wenn der Dozent Sonntags Brötchen holt, am Kiosk eine Zeitung, später den Bus nimmt oder mit dem Taxi fährt, sich im Café einen Kaffee holt und in normalen Zeiten sich dort hinsetzt, hat er es überwiegend mit angestellt arbeitenden Menschen und nicht Selbstständigen zu tun.

Korrekt ist wohl, dass
Der AG muss eine Genehmigung haben für die Sonntags/Feiertagsarbeit, von der Aufsichtsbehörde.
aber wenn die vorliegt und der Arbeitsvertrag nicht den Ausschluss gibt, gibt es keinen Grund, wieso der angestellte Dozent nicht am Feiertag einzuteilen ist.
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