Telearbeit für 3 Monate in Indonesien - Was muss der Arbeitgeber beachten?

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Time Traveller
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Telearbeit für 3 Monate in Indonesien - Was muss der Arbeitgeber beachten?

Beitrag von Time Traveller »

Hallo zusammen,

gerne würde A in Indonesien für 3 Monate Telearbeit durchführen.

A ist Einkäufer in der Automobilindustrie. In der Firma gibt es eine Gewerkschaft.

Der Chef hat bereits zugestimmt. Nun muss ich die Personalabteilung überzeugt werden, dass kein Risiko vorliegt.

Um für die Verhandlung mit der Personalabteilung vorbereitet zu sein, möchte A vorab alle rechtlichen Anforderungen verstehen.

Folgende Punkte gibt es zu klären (ich bitte um Ergänzung der Fragen und Antworten):

An welches Land muss A Lohnsteuer zahlen?
->Im Artikel 15, des Abkommen vom 30. Oktober 1990 zwischen der BRD und der Republik Indonesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wurde festgelegt, dass die Lohnsteuer unabhängig
von der Nationalität von allen natürlichen Personen erhoben wird, die sich für mehr als 183 Tage während eines Zwölf- Monats-Zeitraumes in Indonesien aufhalten. Somit wird die Lohnsteuer weiter in Deutschland gezahlt.

Welches Sozialversicherungsrecht gilt?

Welche Auswirkungen hat die Telearbeit in Indonesien auf die die Gesetzliche Unfallversicherung? Muss er Arbeitgeber hier nachversichern?

Aufgrund der Zeitverschiebung würde A von 13:30 bis spätestens 23:00 Uhr arbeiten. Was ist hier zu beachten? Könnte es Konflikte mit der Gewerkschaft geben?

Welche Risiken im Bereich Arbeitsschutz müssen geprüft werden?

Was ist sonst zu prüfen?

Beste Grüße

Time Traveller
FM
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Re: Telearbeit für 3 Monate in Indonesien - Was muss der Arbeitgeber beachten?

Beitrag von FM »

Time Traveller hat geschrieben: 18.07.21, 23:27 Aufgrund der Zeitverschiebung würde A von 13:30 bis spätestens 23:00 Uhr arbeiten. Was ist hier zu beachten? Könnte es Konflikte mit der Gewerkschaft geben?
Nein.
Dummerchen
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Re: Telearbeit für 3 Monate in Indonesien - Was muss der Arbeitgeber beachten?

Beitrag von Dummerchen »

Time Traveller hat geschrieben: 18.07.21, 23:27 Welche Risiken im Bereich Arbeitsschutz müssen geprüft werden?
Den Arbeitsplatz zu begehen, um eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, dürfte mit erheblichen Kosten verbunden sein. Als AG würde ich dem Ansinnen mit einem freundlichen, aber bestimmten "Nein danke" entgegnen.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
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winterspaziergang

Re: Telearbeit für 3 Monate in Indonesien - Was muss der Arbeitgeber beachten?

Beitrag von winterspaziergang »

Time Traveller hat geschrieben: 18.07.21, 23:27
Aufgrund der Zeitverschiebung würde A von 13:30 bis spätestens 23:00 Uhr arbeiten.

Was ist hier zu beachten?
dass er vor Ort von 8:30 bis 18 Uhr arbeitet. Welche Uhrzeit anderswo in der Welt ist, muss man nicht beachten.
Evariste
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Re: Telearbeit für 3 Monate in Indonesien - Was muss der Arbeitgeber beachten?

Beitrag von Evariste »

Spontan fällt mir da die Frage nach der Betriebsstätte ein. Je nach lokalem Recht kann die Telearbeit dazu führen, dass der AG in Indonesien eine Betriebsstätte schafft. Mit der können dann weitere Verpflichtungen nach lokalem Recht verbunden sein. Das wäre also auf jeden Fall zu prüfen.

(Zur Problematik "Home Office und Betriebsstätte" in Österreich siehe hier: https://www.deloittetax.at/2019/10/02/b ... PVcCT3isuU
Ich schätze mal, für Indonesien hat sich noch niemand mit der Frage beschäftigt...)

Ebenfalls zu prüfen wäre die aufenthaltsrechtliche Dimension. Mit einem Touristenvisum darf man normalerweise nicht arbeiten...
hambre
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Re: Telearbeit für 3 Monate in Indonesien - Was muss der Arbeitgeber beachten?

Beitrag von hambre »

An welches Land muss A Lohnsteuer zahlen?
Deutschland
Welches Sozialversicherungsrecht gilt?
Das hängt von der Rechtslage in Indonesien ab, wahrscheinlich aber in Deutschland.
Welche Auswirkungen hat die Telearbeit in Indonesien auf die die Gesetzliche Unfallversicherung? Muss er Arbeitgeber hier nachversichern?
Wann sollte die gesetzliche Unfallversicherung denn greifen? Wenn er vor seinem PC sitzt um vom Stuhl fällt?
Aufgrund der Zeitverschiebung würde A von 13:30 bis spätestens 23:00 Uhr arbeiten. Was ist hier zu beachten?
Das indonesische Arbeitsrecht.
Könnte es Konflikte mit der Gewerkschaft geben?
Wenn er nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nicht bis 23:00Uhr arbeiten darf, dann ja.
Welche Risiken im Bereich Arbeitsschutz müssen geprüft werden?
Die gesetzlichen Regelungen in Indonesien.
Was ist sonst zu prüfen?
Gibt es in Indonesien spezielle rechtliche Regelungen für Telearbeit? Benötigt man für die Telearbeit eine Arbeitserlaubnis in Indonesien?
blackylein
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Re: Telearbeit für 3 Monate in Indonesien - Was muss der Arbeitgeber beachten?

Beitrag von blackylein »

Kann A eine zuverlässige Internetverbindung in Indonesien nachweisen, die auch komplikationslose Videokonferenzen zulässt?
Und sicheres Internet?
fodeure
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Re: Telearbeit für 3 Monate in Indonesien - Was muss der Arbeitgeber beachten?

Beitrag von fodeure »

blackylein hat geschrieben: 20.07.21, 05:01 Kann A eine zuverlässige Internetverbindung in Indonesien nachweisen, die auch komplikationslose Videokonferenzen zulässt?
Und sicheres Internet?
Das muss zwischen AG und AN geregelt werden und hat keinerlei Relevanz für die gestellten Fragen. Außerdem sind Videokonferenzen reiner Luxus. Für synchrone Kommunikation ist ein Audiosignal völlig ausreichend.
Oktavia
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Re: Telearbeit für 3 Monate in Indonesien - Was muss der Arbeitgeber beachten?

Beitrag von Oktavia »

blackylein hat geschrieben: 20.07.21, 05:01 Kann A eine zuverlässige Internetverbindung in Indonesien nachweisen, die auch komplikationslose Videokonferenzen zulässt?
Und sicheres Internet?
Ähhhh, hallo! Wahrscheinlich will der von Indonesien aus arbeiten weil da die Internetverbindungen besser sind :liegestuhl:
In Bezug auf Internet ist Deutschland sowas von 3. Welt!
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw

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