Hallo,
nehmen wir an jemand ist schwerbehindert (Grad >50%) und steht kurz vor der Rente. Normaler Renteneintritt als Nicht-Schwerbehinderter wäre 01.11.2027. Als Schwerbehinderter könnte derjenige abschlagsfrei am 01.11.2025 in Rente gehen.
Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass das Arbeitsverhältnis mit Rentenbeginn endet.
Kann der Arbeitgeber jetzt aufgrund des Arbeitsvertrages verlangen, dass der Arbeitnehmer 2025 das Unternehmen verlässt? Oder wäre das nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Wäre es gegen die Zustimmung des Arbeitnehmers eine Benachteiligung?
Oder anders gefragt: haben Schwerbehinderte die Pflicht, früher in Rente zu gehen, wenn der Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung enthält?
Rentenbeginn für Schwerbehinderte
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Re: Rentenbeginn für Schwerbehinderte
Im Normalfall entscheiden Schwerbehinderte Menschen selbst ob sie z.B. mit 65 oder erst mit 67 in Rente gehen. Der Arbeitgeber kann die Schwerbehinderteneingenschaft ja auch schwerlich prüfen so dass eine vertragliche Lösung ins Leere liefe (ggf. sogar ein AGG Verstoß ist). Außerdem würde die Allgemeinheit durch so eine Regel ja auch geschädigt bzw. der Betroffene weil er weniger Rente erhält als er ansonsten erhalten hätte.
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George Bernard Shaw
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Re: Rentenbeginn für Schwerbehinderte
Wie genau ist das formuliert?Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass das Arbeitsverhältnis mit Rentenbeginn endet.
Re: Rentenbeginn für Schwerbehinderte
Wirklich "mit Rentenbeginn"? Oder vielleicht mit "Erreichen des Alters für die Regelaltersrente", oder eine sonstige Formulierung?trabajador5 hat geschrieben: ↑21.07.21, 16:22 Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass das Arbeitsverhältnis mit Rentenbeginn endet.
Kann der Arbeitgeber jetzt aufgrund des Arbeitsvertrages verlangen, dass der Arbeitnehmer 2025 das Unternehmen verlässt?
Siehe auch: https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/41.html
Wieder anderes bei Erwerbsminderungsrenten.
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Re: Rentenbeginn für Schwerbehinderte
Danke. Dem Gesetzestext aus den SGB entnehme ich, dass eine Vereinbarung, die das Vertragsende vor das Renteneintrittsalter setzt, nicht greift. Man kann vertraglich also aus Sicht AG bei unbefristeten Verträgen maximal das Renteneintrittsalter als automatisches Ende des Arbeitsvertrages vereinbaren (außer bei kurzfristigen Verträgen. Hier: 35 Jahre Betriebszugehörigkeit!).FM hat geschrieben: ↑22.07.21, 19:20Wirklich "mit Rentenbeginn"? Oder vielleicht mit "Erreichen des Alters für die Regelaltersrente", oder eine sonstige Formulierung?trabajador5 hat geschrieben: ↑21.07.21, 16:22 Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass das Arbeitsverhältnis mit Rentenbeginn endet.
Kann der Arbeitgeber jetzt aufgrund des Arbeitsvertrages verlangen, dass der Arbeitnehmer 2025 das Unternehmen verlässt?
Siehe auch: https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/41.html
Wieder anderes bei Erwerbsminderungsrenten.
Das Renteneintrittsalter für den Schwerbehinderten (s.o.) aus dem geschilderten Fall ist in jedem Fall der 01.11.2027 und nicht der 01.11.2025.
Somit ist in Hinblick auf meine Frage unerheblich was im Arbeitsvertrag steht.
Im gegenseitigen Einvernehmen kann der Rentenbeginn immer in beide Richtungen verschoben werden. Aber der AN kann nicht gegen seinen Willen vor dem 01.11.2027 in Rente geschickt werden, nur weil er schwerbehindert ist.
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