Zuständigkeiten - Wegnahme möglich?

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Questions
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Zuständigkeiten - Wegnahme möglich?

Beitrag von Questions »

Ich grüsse das Forum. :daumenhoch

Folgende Frage stellt sich z. Z. ein Mitarbeiter: der Miarbeiter bearbeitet seit geraumer Zeit die Buchhaltung zur voll(st)en Zufriedenheit. Es läuft also gut. Lediglich funktioniert es arbeitsorganisatorisch von Seiten der Vertretung nicht, sobald der Mitarbeiter krank oder aus anderen Gründen, wie Urlaub nicht anwesend ist. Also Gründe, wofür er nichts kann. Es kommt zu Mahnungen und Verzug. Die Frage, die sich der Mitarbeiter jetzt stellt, ist, ob der Chef die Buchhaltung aus diesem Grund anders organisieren darf, z.b. outsourcen beispielsweise. Und wäre es rechtens dem Mitarbeiter gegenüber?

Danke für eure Antworten.
Elektrikör
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Re: Zuständigkeiten - Wegnahme möglich?

Beitrag von Elektrikör »

Warum nicht?

Was steht im AV?
BR?

Erster Eindruck: der AN überschätzt seine Rechte recht ordentlich
Es passiert DAS, was der CHEF sagt!,
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Questions
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Re: Zuständigkeiten - Wegnahme möglich?

Beitrag von Questions »

Schon klar, der Mitarbeiter kann in Abwesenheit ja nichts machen. Müsste da nicht bei der Vertretung angeknüpft werden. Der MA muss ja irgendwann Urlaub machen. Klar bestimmt der AG immer alles. Aber scheint irgendwie unbegründet das Argument outsourcen zu wollen. Leider fällt dem Mitarbeiter auch kein Alternativvorschlag zum outsourcen ein.
ExDevil67
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Re: Zuständigkeiten - Wegnahme möglich?

Beitrag von ExDevil67 »

Questions hat geschrieben: 21.07.21, 21:13 Müsste da nicht bei der Vertretung angeknüpft werden.
Frage wäre da zunächst was hat die Vertretung primär für Aufgaben? Ähnliche wie der AN oder eigentlich völlig andere? Nicht jeder Betrieb gibt es her das für jedes Aufgabenfeld eine vollwertige Vertretung vorgehalten werden kann und wenn die Vertretung ihre eigentliche Kernaufgabe auch zur vollste Zufriedenheit erledigt, warum dort ansetzen?
Einzige spontane Idee wäre zu prüfen ob nicht ggf andere Mitarbeiter mit passender Qualifikation und freien Kapazitäten als Vertretung fungieren könnten.
Questions
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Re: Zuständigkeiten - Wegnahme möglich?

Beitrag von Questions »

Die Vertretung hat denselben Aufgabenbereich wie der Mitarbeiter selbst, der ja wiederum auch die Vertretung vertritt bei Abwesenheit. Das ist offiziell schon so gedacht, es funktioniert aber halt nicht. Beim MA aber schon. Vielleicht wär das ein Argument? Andere Mitarbeiter prüfen auf freie Kapazität? Wozu ist dann die Vertretung letzendlich da?
FM
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Re: Zuständigkeiten - Wegnahme möglich?

Beitrag von FM »

Auch das Mißlingen der Vertretung könnte am Vertretenen liegen, wenn er z.B. nicht richtig übergeben hat. Das ist aber hier nicht entscheidend. Wenn das System so nicht funktioniert (normaler Weise macht es X, wenn der weg ist macht es Y), kann das ein guter Grund sein, die Buchhaltung extern zu vergeben. Aber auch diese Begründung ist arbeitsrechtlich nicht sehr wichtig. Der Arbeitgeber kann auch ohne oder mit falschen Gründen entscheiden, eine Aufgabe künftig extern erledigen zu lassen.
ExDevil67
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Re: Zuständigkeiten - Wegnahme möglich?

Beitrag von ExDevil67 »

Questions hat geschrieben: 21.07.21, 22:00 Andere Mitarbeiter prüfen auf freie Kapazität? Wozu ist dann die Vertretung letzendlich da?
Wenn beide primär als Aufgabenbereich die Buchhaltung haben, macht es natürlich wenig Sinn z.B. im Einkauf oder der Personalabteilung nach einer Vertretung zu suchen.
Habe ich hingegen nur eine Person die primär Buchhaltung macht und die Vertretung ist primör im Vertrieb tätig, wäre es natülich eine Option zu prüfen ob nicht aus einem anderen Bereich jemand geeignet wäre und Kapazitäten dafür frei hat. Hilft auch nichts wenn jemand im Bedarfsfall 5 Leute vertreten soll.
Questions
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Re: Zuständigkeiten - Wegnahme möglich?

Beitrag von Questions »

Heisst im Klartext der AG kann entscheiden wie und was er meint, wenn es nicht klappt den Bereich in Abwesenheit des MA im grünen Bereich laufen zu lassen. Danke für die Einschätzungen.
Questions
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Re: Zuständigkeiten - Wegnahme möglich?

Beitrag von Questions »

ExDevil67 hat geschrieben: 21.07.21, 22:09
Wenn beide primär als Aufgabenbereich die Buchhaltung haben, macht es natürlich wenig Sinn z.B. im Einkauf oder der Personalabteilung nach einer Vertretung zu suchen.
Genau, sehe ich auch so. Danke.
FM
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Re: Zuständigkeiten - Wegnahme möglich?

Beitrag von FM »

Ich versuch es mal so zu beschreiben: wenn ein Bauunternehmen entscheidet es baut die Gerüste künftig nicht mehr selbst auf sondern beauftragt ein Gerüstbauunternehmen, benötigt es eben keine eigenen Gerüstbauer mehr. Und das könnte bei der Buchhaltung zumindest teilweise ähnlich sein.
Questions
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Re: Zuständigkeiten - Wegnahme möglich?

Beitrag von Questions »

:shock:
Elektrikör
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Re: Zuständigkeiten - Wegnahme möglich?

Beitrag von Elektrikör »

Questions hat geschrieben: 21.07.21, 22:25 Heisst im Klartext der AG kann entscheiden wie und was er meint, wenn es nicht klappt den Bereich in Abwesenheit des MA im grünen Bereich laufen zu lassen. Danke für die Einschätzungen.
Der AG kann auch entscheiden, wie ER meint, wenn alles 150%ig klappt
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Zuständigkeiten - Wegnahme möglich?

Beitrag von Questions »

Elektrikör hat geschrieben: 22.07.21, 05:12
Der AG kann auch entscheiden, wie ER meint, wenn alles 150%ig klappt
Danke. :daumenhoch
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Re: Zuständigkeiten - Wegnahme möglich?

Beitrag von Questions »

Elektrikör hat geschrieben: 21.07.21, 20:02 Warum nicht?

Was steht im AV?
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Erster Eindruck: der AN überschätzt seine Rechte recht ordentlich
Es passiert DAS, was der CHEF sagt!,
Stimmt. Das ist so. :daumenhoch
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