Kosten für Qualifizierungsmaßnahme nach ordentlicher Kündigung

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EnterUsernameHere42
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Kosten für Qualifizierungsmaßnahme nach ordentlicher Kündigung

Beitrag von EnterUsernameHere42 »

Hallo zusammen,
folgender Fall liegt bei mir vor:

Ich habe bei einem Unternehmen eine bezahlte Qualifizierungsmaßnahme begonnen, welche ich jedoch, aus verschiedenen persönlichen Gründen, nicht beenden wollte und konnte. Ich suchte das Gespräch mit den Vorgesetzten und schlug einen Aufhebungsvertrag vor, statt die Maßnahme weitere 3-4 Monate "durchzuhalten" und hinterher zu kündigen. Meine Intention war an dieser Stelle, dass ich dem Unternehmen vor allem die Lohnkosten für die nächsten Monate ersparen wollte, wenn ich hinterher sowieso gekündigt hätte.

Nachdem ich meine persönlichen Gründe in mehreren Gesprächen schilderte, bat man mich, selbst zu kündigen und die Kosten für die Qualifizierung zu tragen, so wie es im Vertrag stünde. Da ich die Kosten natürlich nicht übernehmen möchte (dann hätte ich ja ebenso gut die Maßnahme beenden können und dann mit der abgeschlossenen Qualifikation kündigen und das gleiche Geld zurückzahlen können), wies ich darauf hin, dass ich selbst nicht kündigen werde. Das Unternehmen kündigte mich daraufhin selbst ordentlich in der Probezeit und stellt mir den Betrag nun in Rechnung.

Darf das Unternehmen mir die Kosten nun in Rechnung stellen, obwohl es mich gekündigt hat? Wie ist die Rechtslage?
Dummerchen
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Re: Kosten für Qualifizierungsmaßnahme nach ordentlicher Kündigung

Beitrag von Dummerchen »

Du hast einen Vertrag zur Qualifizierungsmassnahme. Da drin ist alles wesentliche geregelt. Da wir den Vertrag nicht kennen, können wir auch nicht sagen, ob es eine wirksame Rückzahlungsvereinbarung gibt. Es ist aber prinzipiell möglich, die Rückzahlung zumindest eines Teils der Kosten wirksam zu vereinbaren.
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winterspaziergang

Re: Kosten für Qualifizierungsmaßnahme nach ordentlicher Kündigung

Beitrag von winterspaziergang »

EnterUsernameHere42 hat geschrieben: 23.07.21, 12:35 Hallo zusammen,
folgender Fall liegt bei mir vor:

Ich habe bei einem Unternehmen eine bezahlte Qualifizierungsmaßnahme begonnen, welche ich jedoch, aus verschiedenen persönlichen Gründen, nicht beenden wollte und konnte. Ich suchte das Gespräch mit den Vorgesetzten und schlug einen Aufhebungsvertrag vor, statt die Maßnahme weitere 3-4 Monate "durchzuhalten" und hinterher zu kündigen. Meine Intention war an dieser Stelle, dass ich dem Unternehmen vor allem die Lohnkosten für die nächsten Monate ersparen wollte, wenn ich hinterher sowieso gekündigt hätte.


Darf das Unternehmen mir die Kosten nun in Rechnung stellen, obwohl es mich gekündigt hat? Wie ist die Rechtslage?
Man hat dem Unternehmen bereits mitgeteilt, dass man kein Interesse an einer weiteren Anstellung hat und auch die Weiterbildung weder für einen in Frage kommt, noch man die Kenntnisse in das Unternehmen einbringen wird.
Nebst der Frage, was im Vertrag zur Rückzahlung steht, stellt sich die Frage, ob es dem Unternehmen zuzumuten ist, den Mitarbeiter mit innerer Kündigung noch weiter zu beschäftigen.
Den Grund der Kündigung hat def AN allein geliefert.
Chavah
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Re: Kosten für Qualifizierungsmaßnahme nach ordentlicher Kündigung

Beitrag von Chavah »

Es scheint sich ja nicht nur um eine Qualifizierungsmaßnahme zu handeln, sondern die Qualifizierungsmaßnahme scheint ja der Einstieg in einen Job zu sein. Sonst müsste man ja nicht "hinterher" kündigen. Damit ist die Kündigung in der Probezeit rechtens. Die einzige Frage ist, wer jetzt für die Kosten aufkommt. Da müsste sich aus dem Arbeitsvertrag was ergeben.

Chavah
EnterUsernameHere42
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Re: Kosten für Qualifizierungsmaßnahme nach ordentlicher Kündigung

Beitrag von EnterUsernameHere42 »

Dass die Kündigung rechtens ist, zweifle ich nicht an. Das ist ja okay.

Laut dem Qualifizierungsvertrag ist eine Rückzahlung möglich, wenn der AN "aus eigenem Wunsch ausscheidet" (ich habe ja nicht selbst gesagt, ich möchte aufhören bzw. habe nicht selbst gekündigt) oder "das Arbeitsverhältnis aus einem Grund endet, der den Arbeitgeber zur außerordentlichen oder ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung des AN berechtigt."

Laut meinem laienhaften Verständnis war das eine ordentliche Kündigung, so stand es ja auch im Kündigungsschreiben an sich - eine verhaltensbedingte jedoch nicht, denn ich habe mir ja nichts zu Schulden kommen lassen, z.B. falsche Attitüde, Fehlzeiten usw.
Tastenspitz
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Re: Kosten für Qualifizierungsmaßnahme nach ordentlicher Kündigung

Beitrag von Tastenspitz »

EnterUsernameHere42 hat geschrieben: 23.07.21, 16:13 ist eine Rückzahlung möglich, wenn der AN "aus eigenem Wunsch ausscheidet" (ich habe ja nicht selbst gesagt, ich möchte aufhören bzw. habe nicht selbst gekündigt) oder "das Arbeitsverhältnis aus einem Grund endet, der den Arbeitgeber zur außerordentlichen oder ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung des AN berechtigt."
Beides scheint hier nicht der Fall zu sein. Der Abbruch der Fortbildung ist wohl ein in der Person liegender Grund, der hier nicht aufgeführt ist und letztlich auch nicht der Kündigungsgrund ist. Der Kündigungsgrund ist vertragsbedingt - nämlich in der Probezeit wie vereinbart.
Möglicherweise wird der AG trotzdem versuchen das Geld mit der Gehaltsabrechnung aufzurechnen.
Das ist dann im Rahmen einer Lohnklage einzufordern.
Dann und wenn der AG es einklagen sollte bleibt nmE. nur der Gang zu Anwalt.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
FM
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Re: Kosten für Qualifizierungsmaßnahme nach ordentlicher Kündigung

Beitrag von FM »

EnterUsernameHere42 hat geschrieben: 23.07.21, 12:35 Nachdem ich meine persönlichen Gründe in mehreren Gesprächen schilderte, bat man mich, selbst zu kündigen und die Kosten für die Qualifizierung zu tragen, so wie es im Vertrag stünde. Da ich die Kosten natürlich nicht übernehmen möchte (dann hätte ich ja ebenso gut die Maßnahme beenden können und dann mit der abgeschlossenen Qualifikation kündigen und das gleiche Geld zurückzahlen können), wies ich darauf hin, dass ich selbst nicht kündigen werde. Das Unternehmen kündigte mich daraufhin selbst ordentlich in der Probezeit und stellt mir den Betrag nun in Rechnung.
Das war vielleicht ein Fehler des Arbeitgebers. Mag aber auch sein, dass die ersparten Lohnkosten mehr ausmachen. Niemand hier kennt den Vertrag und die jeweiligen Beträge.
ExDevil67
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Re: Kosten für Qualifizierungsmaßnahme nach ordentlicher Kündigung

Beitrag von ExDevil67 »

Chavah hat geschrieben: 23.07.21, 14:27 Es scheint sich ja nicht nur um eine Qualifizierungsmaßnahme zu handeln, sondern die Qualifizierungsmaßnahme scheint ja der Einstieg in einen Job zu sein. Sonst müsste man ja nicht "hinterher" kündigen.
Das "hinterher" habe ich so verstanden das der AN nach Ende der Maßnahme und Erwerb der neuen Qualifikation gekündigt hätte. Wobei so relevant scheint die ja für den AN auch nicht zu sein, sonst würde er ja diese Qualifikation erwerben wollen.
Finde ich aber so oder so eine spannende Konstellation. In der Probezeit einen AN während der Arbeitszeit zu einer Weiterbildung zu schicken deren Kosten er bei Ausscheiden in einem Zeitfenster X (anteilig) selber tragen soll. Da stellt sich mir ja die Frage, was wird aus den Kosten wenn der AG in der Probezeit zu dem Ergebnis kommt das es nicht passt?
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