Frage zu ersten moeglichem Kuendigungsdatum
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Frage zu ersten moeglichem Kuendigungsdatum
Ganz theoretisch…
Jemand hat, unter Zwang vom Arbeitsamt einen Job angenommen der ihr vermutlich nicht gefallen wird und fuer den sie nicht geeignet bin. Jetzt habe sie zwei Vorstellungsgespraeche bei Firmen die ihr viel mehr zusagen. Falls das klappt, wann koennte sie bei dieser ersten Firma kuendigen? Arbeitsanfang waehre 1. September.
Auszug aus Arbeitsvertrag im Link https://Forenregelnbeachten.de
Lieben Dank.
Jemand hat, unter Zwang vom Arbeitsamt einen Job angenommen der ihr vermutlich nicht gefallen wird und fuer den sie nicht geeignet bin. Jetzt habe sie zwei Vorstellungsgespraeche bei Firmen die ihr viel mehr zusagen. Falls das klappt, wann koennte sie bei dieser ersten Firma kuendigen? Arbeitsanfang waehre 1. September.
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Re: Frage zu ersten moeglichem Kuendigungsdatum
Hallo,
Welcher Dödel hat denn DAS verfasst?
Ich DENKE, dass bei Arbeitsanfang am 01.09. Und Kündigung am 01.09. die Sache nach 14 Tagen erledigt ist.
Steht da was von Kündigung VOR Antritt?
SICHERE Antworten liefert ein Anwalt.
Die Forenregeln hast du gelesen?
Welcher Dödel hat denn DAS verfasst?
Ich DENKE, dass bei Arbeitsanfang am 01.09. Und Kündigung am 01.09. die Sache nach 14 Tagen erledigt ist.
Steht da was von Kündigung VOR Antritt?
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Frage zu ersten moeglichem Kuendigungsdatum
Ach ja, ganz theoretisch natuerlich. Vielleicht als Vorbild wie man keine Vertraege erstellt. Zu Kuendigung vor Antritt steht nichts im theoretischen Vertrag. Auch nichts dazu dass jede Kuendigung zum Monatsende oder so zu erfolgen hat. Aber ich habe, ganz theoretisch natuerlich, seit 20 Jahren nicht mehr in Deutschland gearbeitet, und vielleicht gibt es ja bestimmte Regeln die jeder ausser mir kennt.
Re: Frage zu ersten moeglichem Kuendigungsdatum
das kann nach so langer Zeit und je nachdem, wie man zuvor erwerbstätig war, durchaus passieren.Lemoncloud hat geschrieben: ↑27.07.21, 18:30Aber ich habe, ganz theoretisch natuerlich, seit 20 Jahren nicht mehr in Deutschland gearbeitet, und vielleicht gibt es ja bestimmte Regeln die jeder ausser mir kennt.
Daher am Rand die Info für den fiktiven AN
das kann nicht passiert sein, weder theoretisch, noch praktisch. Das Arbeitsamt kann niemand zwingen und tut es auch nicht.Lemoncloud hat geschrieben: ↑27.07.21, 18:30 Ganz theoretisch…
Jemand hat, unter Zwang vom Arbeitsamt
Der Betreffende muss nur auf Leistungen verzichten, die- wenn er 20 Jahre lang nicht in D gearbeitet hat- im Bereich des SGB-II liegen dürften. Und da ist eben nichts mit "aussuchen".
offenbar sah das der fiktive Arbeitgeber anders, also die fehlende Eignung.einen Job angenommen der ihr vermutlich nicht gefallen wird und fuer den sie nicht geeignet bin.
Re: Frage zu ersten moeglichem Kuendigungsdatum
Ach ja, wieder diese Diskussion...winterspaziergang hat geschrieben: ↑27.07.21, 19:31 Das Arbeitsamt kann niemand zwingen und tut es auch nicht.
Die beschriebene Klausel (Vertragsstrafe bei Nichtantreten bzw. Vertragsbruch) ist in manchen Sparten nicht unüblich. Allerdings ist sie in dieser Form etwas zahnlos, weil eine Kündigung durch den Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt nicht explizit ausgeschlossen ist. Bis zum 1.9. ist noch eine Menge Zeit...
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Re: Frage zu ersten moeglichem Kuendigungsdatum
Das ist genau das worueber ich nachgruebele... Gehen wir davon aus dass im Vertrag ein Antrittsdatum steht. Eine Kuendigung vor Vertragsantritt ist zwar nicht ausgeschlossen, aber in $11 (1) steht dass eine Vertragsstrafe faellig ist falls die Arbeit nicht angetreten wird. Fuer mich bedeutet es dass Frau zwar vorher kuendigen kann, aber trotzdem bis zum 15. September arbeiten, oder die Vertragsstrafe schlucken muss.Evariste hat geschrieben: ↑27.07.21, 20:01Ach ja, wieder diese Diskussion...winterspaziergang hat geschrieben: ↑27.07.21, 19:31 Das Arbeitsamt kann niemand zwingen und tut es auch nicht.
Die beschriebene Klausel (Vertragsstrafe bei Nichtantreten bzw. Vertragsbruch) ist in manchen Sparten nicht unüblich. Allerdings ist sie in dieser Form etwas zahnlos, weil eine Kündigung durch den Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt nicht explizit ausgeschlossen ist. Bis zum 1.9. ist noch eine Menge Zeit...
Zum Arbeitsamt: es gibt auch in anderen Laendern Arbeitsaemter mit eigenen Regeln. Sagen wirs mal so: wenn man eine sehr teuren Wohnung hat wo ein Vollzeit-Zwischenjob nicht fuer die Miete reichen wuerde und andere Benefits nicht moeglich waeren ist man recht schnell gezwungen eine neue Stelle die nicht ganz passt anzunehmen
Re: Frage zu ersten moeglichem Kuendigungsdatum
Wenn nichts weiter vereinbart ist, kann man mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende kündigen.
Wenn eine Probezeit vereinbart ist, mit 2 Wochen zu jedem Datum (max. 6 Monate lang).
Die Vereinbarung muss nicht im Arbeitsvertrag selbst stehen, sie kann auch aus dem Hinweis auf einen Tarifvertrag folgen. Daneben sind weitere Besonderheiten zu beachten, die alle aufzuzählen zu weit führen würde. Beurteilung der eigenen Situation bei Rechtsanwalt oder Gewerkschaft.
Wenn eine Probezeit vereinbart ist, mit 2 Wochen zu jedem Datum (max. 6 Monate lang).
Die Vereinbarung muss nicht im Arbeitsvertrag selbst stehen, sie kann auch aus dem Hinweis auf einen Tarifvertrag folgen. Daneben sind weitere Besonderheiten zu beachten, die alle aufzuzählen zu weit führen würde. Beurteilung der eigenen Situation bei Rechtsanwalt oder Gewerkschaft.
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Re: Frage zu ersten moeglichem Kuendigungsdatum
Danke. Angenommen es gibt keine weiteren Verweise zu irgendwelchen Tarifvertraegen oder anderen Dokumenten im Vertrag. Somit kann ich denke ich von den 2 Wochen zu jedem Datum ausgehen. Das waehre ok.FM hat geschrieben: ↑27.07.21, 20:36 Wenn nichts weiter vereinbart ist, kann man mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende kündigen.
Wenn eine Probezeit vereinbart ist, mit 2 Wochen zu jedem Datum (max. 6 Monate lang).
Die Vereinbarung muss nicht im Arbeitsvertrag selbst stehen, sie kann auch aus dem Hinweis auf einen Tarifvertrag folgen. Daneben sind weitere Besonderheiten zu beachten, die alle aufzuzählen zu weit führen würde. Beurteilung der eigenen Situation bei Rechtsanwalt oder Gewerkschaft.
Rechtsantwalt oder Gewerkschaft faellt weg, da diese theoretische Fragenstellerin noch nicht in Deutschland ist.
Re: Frage zu ersten moeglichem Kuendigungsdatum
Warum? Ist die theoretische Person stumm und kann nicht telefonieren? ES gibt ansonsten auch noch Portale, da kann man einen RA etwas fragen und bezahlt dafür Summe X. Sofern das Geld vorab bezahlt wird, ist es dem RA vermutlich völlig Wurst, ob sich die fragende Person in DE aufhält oder nicht.Lemoncloud hat geschrieben: ↑27.07.21, 20:41 Rechtsantwalt oder Gewerkschaft faellt weg, da diese theoretische Fragenstellerin noch nicht in Deutschland ist.
Re: Frage zu ersten moeglichem Kuendigungsdatum
nein, da irren Sie sich. Das ist keine Diskussion, sondern eine sachliche Feststellung, welche die Rechtslage wiedergibt.Evariste hat geschrieben: ↑27.07.21, 20:01Ach ja, wieder diese Diskussion...winterspaziergang hat geschrieben: ↑27.07.21, 19:31 Das Arbeitsamt kann niemand zwingen und tut es auch nicht.
Re: Frage zu ersten moeglichem Kuendigungsdatum
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