Sonderurlaub streichen nach bewilligung möglich?

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Erdbeerheld
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Sonderurlaub streichen nach bewilligung möglich?

Beitrag von Erdbeerheld »

Hallo ich habe eine allgemeine Frage:

Ist es möglich einen bewilligten Sonderurlaub nachträglich zu streichen?
Theoretischer Grund z.B. weil ein Mitarbeiter wenige Monate später das Unternehmen verlässt?

Danke schon mal vorweg :)
FM
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Re: Sonderurlaub streichen nach bewilligung möglich?

Beitrag von FM »

Da es über "Sonderurlaub" keine gesetzlichen Regelungen gibt, hängt das von den Regelungen des Arbeitsvertrages, einer Betriebsvereinbarung, des Tarifvertrages und der Bewilligung im Einzelfall ab.
lottchen
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Re: Sonderurlaub streichen nach bewilligung möglich?

Beitrag von lottchen »

Selbst "normalen" bewilligten Urlaub kann der AG streichen wenn es betrieblich erforderlich ist und er den entstandenen Schaden ersetzt (z.B. bereits gebuchte Flüge und Hotels erstattet). Warum soll das bei Sonderurlaub anders sein? Wenn man sich ganz sicher sein will lässt man sich vom Chef unterschreiben, dass der Sonderurlaub auf keinen Fall widerrufen wird. Das dürfte eine individuelle Vereinbarung sein, die auch vor einem Gericht Bestand hat.
FM
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Re: Sonderurlaub streichen nach bewilligung möglich?

Beitrag von FM »

lottchen hat geschrieben: 22.10.21, 16:44 Selbst "normalen" bewilligten Urlaub kann der AG streichen wenn es betrieblich erforderlich ist ...
Das formulieren die zuständigen Gerichte aber sehr viel strenger:
https://www.felser.de/blog/bag-vom-1403 ... en-werden/

Im vorliegendem Fall ist allerdings völlig unklar, um was es geht.
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