Kündigung vor Arbeitsantritt?

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Jutta
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Kündigung vor Arbeitsantritt?

Beitrag von Jutta »

Hallo,
A sucht einen neuen Job und schreibt mehrere Bewerbungen.

Nach Vorstellungsgespräch bei Firma1 unterschreibt er dort einen Arbeitsvertrag mit Arbeitsbeginn 01.11., Klausel ist enthalten, die eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausschließt, in der Probezeit gilt eine 2-wöchige Kündigungsfrist.

Nun meldet sich Firma2, wo A sich auch beworben hatte. Und da dies sehr interessant klingt, geht er zum Vorstellungsgespräch und er erhält Zusage für einen Arbeitsvertrag, ebenfalls ab 01.11., den er eigentlich sehr gerne annehmen würde.

Wie ist die rechtliche Situation? A denkt, gemäß Klausel kann er den Vertrag mit Firma1 erst kündigen, wenn er angefangen hat, aber dann ist er 2 Wochen dort und verursacht der Firma1 eigentlich nur Kosten und Umstände. Der Ansprechpartner aus Firma2, mit dem er das besprochen hat, behauptet, eine Klausel, mit der eine vorzeitige Kündigung ausgeschlossen wird, wäre ungültig. Im Internet liest sich das aber wieder anders.

A würde jetzt Firma1 anschreiben und ankündigen, nach Arbeitsantritt umgehend wieder zu kündigen, um den neuen Job anzunehmen und darum bitten, den Arbeitsvertrag umgehend einvernehmlich zu lösen.

Wie ist eure Einschätzung?
1. ist die Klausel, dass A vor Arbeitsantritt nicht kündigen darf, gültig?
2. was würde passieren, wenn A einfach nicht zum Arbeitsantritt erscheint?
Gruß
Jutta
FM
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Re: Kündigung vor Arbeitsantritt?

Beitrag von FM »

Er haftet gegenüber dem Arbeitgeber für evtl. Schäden die dadurch entstehen.
Heiko66
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Re: Kündigung vor Arbeitsantritt?

Beitrag von Heiko66 »

Pragmatische Ansätze:

Variante 1)
Dem Arbeitgeber mitteilen, dass der AG unmittelbar nach Arbeitsantritt kündigen wird. In den meisten Fällen dürfte dem AG dann die Lust vergehen den Mitarbeiter erst einzuarbeiten, damit der dann das Unternehmen direkt nach 2 Wochen wieder verlässt und einen Aufhebungsvertrag vorschlagen.

Variante 2)
Andere Alternative ist, der AN teilt Firma 2 mit, man würde das Angebot sehr gerne annehmen kann aber erst ab dem 15.11.

Variante 3)
Man geht dieses Risiko ein
Er haftet gegenüber dem Arbeitgeber für evtl. Schäden die dadurch entstehen.
karli
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Re: Kündigung vor Arbeitsantritt?

Beitrag von karli »

Heiko66 hat geschrieben: 22.10.21, 14:35 Man geht dieses Risiko ein
Er haftet gegenüber dem Arbeitgeber für evtl. Schäden die dadurch entstehen.
Wie groß könnte dieses Risiko wohl sein? 8)
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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FM
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Re: Kündigung vor Arbeitsantritt?

Beitrag von FM »

Das hängt vom Einzelfall ab.

Wenn ein Pilot zu kurzfristig kündigt und die Fluggesellschaft deshalb 200 Reisenden Flüge bei der Konkurrenz besorgen oder Stornogebühren ersetzen muss, kann man da schon in sechsstellige Größenordnungen kommen. Bei der Kassiererin im Supermarkt wird man kaum einen Schaden nachweisen können, wenn noch zwei andere Dienst hatten und nur die Warteschlange länger wurde.
karli
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Re: Kündigung vor Arbeitsantritt?

Beitrag von karli »

Auch im Falle des Piloten hätte der AG eine Schadensminderungspflicht, obgleich die geschilderte Situation eindeutig dem Risikobereich des AG zuzuordnen wäre.
Was macht denn der AG wenn sein Pilot mal krank wird?

Wenn man bedenkt, daß der neue Mitarbeiter erstmal eingearbeitet werden müsste und die Stelle mutmaßlich aktuell auch nicht besetzt wäre, dürfte vermutlich eher kein bezifferbarer Schaden entstanden sein.
Ausserdem kann man inzwischen auch qualifizierte Mitarbeiter bei Verleihunternehmen bekommen .

Ich halte das Schreckgespenst Schadensersatz in solchen Fällen eher für einen Papiertiger.
Ganz davon abgesehen, daß der AG sich den eingesparten Arbeitslohn des verlorenen Mitarbeiters anrechnen lassen müsste.
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FM
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Re: Kündigung vor Arbeitsantritt?

Beitrag von FM »

karli hat geschrieben: 03.11.21, 20:50 Was macht denn der AG wenn sein Pilot mal krank wird?
Argumente wie "es hätte auch ein riesiger Komet auf der Erde einschlagen können" sind beim Thema Schadensersatz nicht von Bedeutung.

Eine nachgewiesene Krankheit mit AU wäre ein rechtmäßiger Grund die Arbeit abzulehnen, ein "ich mag jetzt doch nicht" aber nicht.
Evariste
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Re: Kündigung vor Arbeitsantritt?

Beitrag von Evariste »

FM hat geschrieben: 03.11.21, 21:26 Argumente wie "es hätte auch ein riesiger Komet auf der Erde einschlagen können" sind beim Thema Schadensersatz nicht von Bedeutung.
Naja, das ist nicht das Gleiche.

Das AN ab und zu krank werden, gehört zum Alltag eines Betriebs. Wenn der AG also für diesen Fall keine Vorsorge trifft und dadurch ein extremer Schaden entsteht, ist dieser nicht allein dem AN zuzurechnen.

In der Praxis ist der Nachweis eines konkreten Schadens für den AG sehr schwierig. Genau deswegen werden in bestimmten Branchen Vertragsstrafen für den Fall des Nichtantritts vereinbart.
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