3G für Arbeitnehmer. Wer ist bei Leiharbeiter zuständig?

Moderator: FDR-Team

Drittschuldner
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3G für Arbeitnehmer. Wer ist bei Leiharbeiter zuständig?

Beitrag von Drittschuldner »

Ich denke, dieser Fall gehört am ehesten ins Arbeitsrecht. Sonst lasse ich mich gerne belehren und den Beitrag verschieben ;)

Firma A holt sich von einer Leiharbeitsfirma immer wieder Leiharbeiter, ständig wechselnd.
Ab Mittwoch gilt ja 3G für Arbeitnehmer, welche durch den AG zu kontrollieren ist.
Wer ist hier für den Leiharbeiter zuständig? Zeitarbeitsfirma, da der Arbeiter dort angestellt ist oder die Firma A, da diese sich den Arbeitnehmer entliehen hat?

Diese Frage habe ich heute bereits einigen Behörden gestellt. Keine konnte sie beantworten.
ExDevil67
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Re: 3G für Arbeitnehmer. Wer ist bei Leiharbeiter zuständig?

Beitrag von ExDevil67 »

Gefühlt beide, wobei es wohl eher dem Entleiher zufallen wird da es ja sein Werktor sein wird vor dem das Leihpersonal steht und rein will.
Elektrikör
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Re: 3G für Arbeitnehmer. Wer ist bei Leiharbeiter zuständig?

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

2:0 für den Entleiher

Wenn er seine eigenen Mädels, Jungs und Sonstige prüft, prüft er seine Leihkräfte einfach mit.
Er behandelt sie quasi wie eigene MA (so wie´s eigentlich m. M. nach auch sein sollte)



MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Drittschuldner
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Re: 3G für Arbeitnehmer. Wer ist bei Leiharbeiter zuständig?

Beitrag von Drittschuldner »

Ist das auch irgendwo nachlesbar? MmN ist ein ungetesteter Leiharbeiter für den Entleiher nicht einsetzbar. Angestellt sind die LA ja bei der Zeitarbeitsfirma.
FM
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Re: 3G für Arbeitnehmer. Wer ist bei Leiharbeiter zuständig?

Beitrag von FM »

§ 11 Abs. 6 AÜG.
Drittschuldner
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Re: 3G für Arbeitnehmer. Wer ist bei Leiharbeiter zuständig?

Beitrag von Drittschuldner »

FM hat geschrieben: 23.11.21, 17:53 § 11 Abs. 6 AÜG.
Interessanter Anhaltspunkt. Fällt die 3G Regelung unter das Arbeitsschutzrecht oder eher in das Infektionsschutzgesetz?
matthias.
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Re: 3G für Arbeitnehmer. Wer ist bei Leiharbeiter zuständig?

Beitrag von matthias. »

Drittschuldner hat geschrieben: 23.11.21, 18:34
FM hat geschrieben: 23.11.21, 17:53 § 11 Abs. 6 AÜG.
Interessanter Anhaltspunkt. Fällt die 3G Regelung unter das Arbeitsschutzrecht oder eher in das Infektionsschutzgesetz?
Beides muss beachtet werden.

Das Infektionsschutzgesetz z.b. gibt allen AGen jetzt erst das Recht nach dem Imfpstatus zu fragen.
Vorher war das nur in der Pflege, Kitas und Schulen erlaubt.
Drittschuldner
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Re: 3G für Arbeitnehmer. Wer ist bei Leiharbeiter zuständig?

Beitrag von Drittschuldner »

Vielen Dank für die Diskussionsteilnahme. Ich habe in einem anderen 3G Thread eine Lösung gefunden.
matthias.
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Re: 3G für Arbeitnehmer. Wer ist bei Leiharbeiter zuständig?

Beitrag von matthias. »

Drittschuldner hat geschrieben: 25.11.21, 19:46 Vielen Dank für die Diskussionsteilnahme. Ich habe in einem anderen 3G Thread eine Lösung gefunden.
Und welche, mach uns auch schlauer :devil:
Drittschuldner
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Re: 3G für Arbeitnehmer. Wer ist bei Leiharbeiter zuständig?

Beitrag von Drittschuldner »

matthias. hat geschrieben: 26.11.21, 11:13 Und welche, mach uns auch schlauer :devil:
Test wird zur Verfügung gestellt. Aufsicht bei der Testung gibt es jedoch nur bei selbst mitgebrachten Tests. Entleihfirma gibt jetzt den Mitarbeitern Tests mit.
Infinity
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Re: 3G für Arbeitnehmer. Wer ist bei Leiharbeiter zuständig?

Beitrag von Infinity »

Von einer Bekannten, welche bei einem Kunden ihres Arbeitgebers putzen geht, weiß ich z. B., dass es ihren Arbeitgeber gar nicht interessiert.
Hin und wieder wird sie von der Administration bei ihrem Einsatzort nach einem aktuellen Test gefragt.

Eigentlich muss ja auch jemand eine Dokumentation über die Kontrollen der letzten 6 Monate bereithalten.
Da bin ich dann gespannt, was da für Aktionen stattfinden...
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