Homeoffice

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Oktavia
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Homeoffice

Beitrag von Oktavia »

In einer Kommune gibt es durch dienstliche Anweisung die Anordnung für "Homeoffice" für alle bei denen dies möglich ist. In der Anweisung wird eine Pflicht für AN definiert. Zum Teil wird in Schichten gearbeitet damit die MA sich wenig begegnen und um den ÖPNV zu reduzieren eben Homeoffice. Nun, einige MA können und wollen nicht (mehr) im Homeoffice arbeiten da der Arbeitgeber bisher zwar einen Laptop mitgibt aber weder für einen großen Monitor sorgt noch Schreibtisch/Bürostuhl stellt.
Wie sollte man reagieren wenn der Vorgesetzte einen ins Homeoffice schickt, man aber keine Lust mehr hat am heimischen Couchtisch mit Laptop zu arbeiten?

Weitere Fragestellungen die sich ergeben könnte die Verantwortlichkeit für Datenschutz sein. Die meissten Leute haben ja Mitbewohnende die reinplatzen könnten (Kinder, Ehepartner), wäre es ein Arbeitsunfall wenn der eigene Hund einen beisst/kratzt während man dienstliches bearbeitet?
Sind ja auch schon mehr oder minder lustige Dinge passiert, z.B. Nackte die durchs Bild laufen oder Haustiere die dienstliches beschädigen. Was wäre in solchen Fällen?
In den Arbeitsstätten der Kommune gilt Rauchverbot. Gilt dies dann auch in der Wohnung wenn sie zur Arbeitsstätte wird?
Was macht man wenn die Internetverbindung/der Strom ausfällt?

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ktown
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Re: Homeoffice

Beitrag von ktown »

Oktavia hat geschrieben: 26.11.21, 13:39 da der Arbeitgeber bisher zwar einen Laptop mitgibt aber weder für einen großen Monitor sorgt noch Schreibtisch/Bürostuhl stellt.
Dazu ist er beim Homeoffice auch nicht verpflichtet.
Oktavia hat geschrieben: 26.11.21, 13:39 Wie sollte man reagieren wenn der Vorgesetzte einen ins Homeoffice schickt, man aber keine Lust mehr hat am heimischen Couchtisch mit Laptop zu arbeiten?
Soweit ich weiß hat auch die neue Bundesregierung den Zusatz "wenn möglich" in ihren Formulierungen drin. Letztlich kann ein AG seinen AN nicht zwingen. Was sagt der örtl. Personalrat dazu?
Oktavia hat geschrieben: 26.11.21, 13:39 In den Arbeitsstätten der Kommune gilt Rauchverbot. Gilt dies dann auch in der Wohnung wenn sie zur Arbeitsstätte wird?
Wenn weitere Kollegen mit im Haushalt arbeiten ja. Ansonsten liegt ja kein arbeitsschutzrechtlicher Konflikt vor
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Oktavia
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Re: Homeoffice

Beitrag von Oktavia »

ktown hat geschrieben: 26.11.21, 13:56 Was sagt der örtl. Personalrat dazu?
"Ähhhhh Pffffffffffff..." sagt der fiktive Personalrat :oops:
Es steht als "Zwang" in der DA :roll: die auch nicht zur Benehmensherstellung vorgelegt wurde.
ktown hat geschrieben: 26.11.21, 13:56 Wenn weitere Kollegen mit im Haushalt arbeiten ja. Ansonsten liegt ja kein arbeitsschutzrechtlicher Konflikt vor
In den Diensträumen ist Rauchen untersagt auch wenn dort niemals Nichtrauchende auftauchen. 8)
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ktown
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Re: Homeoffice

Beitrag von ktown »

Oktavia hat geschrieben: 26.11.21, 14:38 In den Diensträumen ist Rauchen untersagt auch wenn dort niemals Nichtrauchende auftauchen
Raucher zu sein ist also Einstellungsvoraussetzung? :lachen:
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Heiko66
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Re: Homeoffice

Beitrag von Heiko66 »

ktown hat geschrieben: 26.11.21, 14:49
Oktavia hat geschrieben: 26.11.21, 14:38 In den Diensträumen ist Rauchen untersagt auch wenn dort niemals Nichtrauchende auftauchen
Raucher zu sein ist also Einstellungsvoraussetzung? :lachen:
Raucher sind unsolidarisch, denn Sie haben ein höheres Risiko schwer an Corona zu erkranken. Daher ist Rauchen ab sofort verboten. :devil:

Erstaunlich, dass absehbar der Verkauf von Feuerwerk verboten werden wird, der Verkauf von Zigaretten hingegen nicht.
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Re: Homeoffice

Beitrag von Oktavia »

ktown hat geschrieben: 26.11.21, 14:49
Oktavia hat geschrieben: 26.11.21, 14:38 In den Diensträumen ist Rauchen untersagt auch wenn dort niemals Nichtrauchende auftauchen
Raucher zu sein ist also Einstellungsvoraussetzung? :lachen:
Ne, aber Kaffetrinken :D
Heiko66 hat geschrieben: 26.11.21, 15:20
ktown hat geschrieben: 26.11.21, 14:49
Oktavia hat geschrieben: 26.11.21, 14:38 In den Diensträumen ist Rauchen untersagt auch wenn dort niemals Nichtrauchende auftauchen
Raucher zu sein ist also Einstellungsvoraussetzung? :lachen:
Raucher sind unsolidarisch, denn Sie haben ein höheres Risiko schwer an Corona zu erkranken. Daher ist Rauchen ab sofort verboten. :devil:

Erstaunlich, dass absehbar der Verkauf von Feuerwerk verboten werden wird, der Verkauf von Zigaretten hingegen nicht.
Quark, Raucher*innen sind solidarisch denn sie rauchen für die innere Sicherheit und sie leben sozialverträglich ab. :wink:
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Re: Homeoffice

Beitrag von FM »

Die neue Regelung geht schon weiter als die frühere:
§ 28b IfSG
(4) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Die zuständigen Behörden für den Vollzug der Sätze 1 und 2 bestimmen die Länder nach § 54 Satz 1.
Ob "ich möchte nicht" oder "es könnte vielleicht der Strom ausfallen" als Grund ausreicht, müssen dann eben die erwähnten Behörden oder Gerichte entscheiden.
matthias.
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Re: Homeoffice

Beitrag von matthias. »

ktown hat geschrieben: 26.11.21, 13:56
Oktavia hat geschrieben: 26.11.21, 13:39 da der Arbeitgeber bisher zwar einen Laptop mitgibt aber weder für einen großen Monitor sorgt noch Schreibtisch/Bürostuhl stellt.

Dazu ist er beim Homeoffice auch nicht verpflichtet.
Das sehe ich etwas anders, bzw. hängt auch ein bisschen davon ab was genau gemeint ist.

Üblicherweise spricht man gerade im öffentlichen Dienst von mobilem Arbeiten, da hättest du Recht.
Der AN kann dann aber auch z.b. bei der Oma arbeiten oder auf Malle oder sonstwo.

Unter Homeoffice dagegen versteht man meines Wissens meistens einen festen Arbeitsplatz zu Hause.
Und wenn ich Homeoffice habe muss ich auch dort sei und nicht bei der Oma.
Und dann müssen für den Arbeitsplatz auch die Arbeitsplatzschutzvorschriften zumindest grob eingehalten werden. Wozu z.b. auch ein gescheiter Stuhl und Tisch gehören, Beleuchtunge usw..
s. auch: https://www.haufe.de/personal/arbeitsre ... 01172.html

Der Arbeitsplatz muss von AG beurteilt werden.
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Re: Homeoffice

Beitrag von ktown »

matthias. hat geschrieben: 27.11.21, 16:00
ktown hat geschrieben: 26.11.21, 13:56
Oktavia hat geschrieben: 26.11.21, 13:39 da der Arbeitgeber bisher zwar einen Laptop mitgibt aber weder für einen großen Monitor sorgt noch Schreibtisch/Bürostuhl stellt.

Dazu ist er beim Homeoffice auch nicht verpflichtet.
Das sehe ich etwas anders, bzw. hängt auch ein bisschen davon ab was genau gemeint ist.
und da ist genau der Hase begraben.
Im Sprachgebrauch spricht man vom Homeoffice und unterscheidet dabei nicht zwischen dem mobilen Arbeiten und dem Teleheimarbeitsplatz.
Ein Teleheimarbeitsplatz muss beantragt und, unter Beteiligung des Personalrat, genehmigt oder abgelehnt werden. Die derzeitige Regelung zielt aber rein auf ein mobiles Arbeiten ab und da hat der AG keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes.
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Re: Homeoffice

Beitrag von FM »

Bei einigen Arbeitgebern die ich kenne wird derzeit angeboten:
Du darfst deinen Bürostuhl und den Monitor für die Zeit gerne mit nach Hause nehmen.

Es wird aber kein Lieferdienst angeboten.

Viel problematischer ist der Datenschutz.
matthias.
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Re: Homeoffice

Beitrag von matthias. »

ktown hat geschrieben: 27.11.21, 16:53 Die derzeitige Regelung zielt aber rein auf ein mobiles Arbeiten ab und da hat der AG keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes.
Aber wie ich auch sagte, der AN hat im Grunde dann auch keinerlei Verpflichtungen zu Hause irgendwas zu
arbeiten, wenn z.b. die Internet-Leitung gar nicht ausreicht (von den Kids mit Streaminganbieter XY okupiert wird), er keine Geräte hat, er nach 15 min auf dem Küchenstuhl vor dem Küchentisch kauernd, Kreuzschmerzen bekommt und erstmal 30 min dehnen muss bis es wieder geht :devil:
Zuletzt geändert von ktown am 28.11.21, 20:29, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarnamen entfernt
hawethie
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Re: Homeoffice

Beitrag von hawethie »

(von den Kids mit Streaminganbieter XY okupiert wird)
DAS wäre kein Grund. Wenn jemand seine Kinder nicht in Griff kriegt, ist das seine Sache, nicht die des AG.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
matthias.
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Re: Homeoffice

Beitrag von matthias. »

Ok dann ersetze ich das mit: "Kids belegen die Bandbreite mit Hausaufgaben (Lehrvideos schauen)."
ktown
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Re: Homeoffice

Beitrag von ktown »

Wenn es technisch nicht möglich, dann kommt er halt in den Betrieb. Wo ist das Problem?
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Re: Homeoffice

Beitrag von Oktavia »

ktown hat geschrieben: 28.11.21, 20:31 Wenn es technisch nicht möglich, dann kommt er halt in den Betrieb. Wo ist das Problem?
Weil der AG versuchen könnte die Leute zu zwingen da er die Büros nicht voll belegen darf.
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