Verleumdung? Nachrede? Interna werden weitererzählt
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Verleumdung? Nachrede? Interna werden weitererzählt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite mit ein und derselben Kollegin bei zwei verschiedenen Arbeitgebern.
Diese Kollegin hat bei dem Arbeitgeber A verkündet, dass ich bei dem Arbeitgeber B gekündigt werden soll.
Dies hat sie wiederum von unserer Objektleitung des Arbeitgebers B erfahren.
Kann ich in irgendeiner Weise dagegen vorgehen, dass erstens, die Objektleitung dieses sensible Thema an eine dritte Person weitergegeben hat und zweitens, dass diese dritte Person dann auch noch zu einer externen Stelle geht und es dort weitergibt?
Wie ist denn in diesem Fall die Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus und
Beste Grüße
ich arbeite mit ein und derselben Kollegin bei zwei verschiedenen Arbeitgebern.
Diese Kollegin hat bei dem Arbeitgeber A verkündet, dass ich bei dem Arbeitgeber B gekündigt werden soll.
Dies hat sie wiederum von unserer Objektleitung des Arbeitgebers B erfahren.
Kann ich in irgendeiner Weise dagegen vorgehen, dass erstens, die Objektleitung dieses sensible Thema an eine dritte Person weitergegeben hat und zweitens, dass diese dritte Person dann auch noch zu einer externen Stelle geht und es dort weitergibt?
Wie ist denn in diesem Fall die Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus und
Beste Grüße
Re: Verleumdung? Nachrede? Interna werden weitererzählt
Ist dem denn so?
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Re: Verleumdung? Nachrede? Interna werden weitererzählt
Es ist zumindest noch nichts an mich herangetragen worden.
Rein hypothetisch, selbst wenn ich gekündigt werden sollte, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass das an eine unbeteiligte Person weitergeleitet werden darf.
Ich habe auch Zeugen, die bei der Aussage der Kollegin dabei waren.
Rein hypothetisch, selbst wenn ich gekündigt werden sollte, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass das an eine unbeteiligte Person weitergeleitet werden darf.
Ich habe auch Zeugen, die bei der Aussage der Kollegin dabei waren.
Re: Verleumdung? Nachrede? Interna werden weitererzählt
"Verleumdung" und "[üble] Nachrede" sind Straftaten, davon sehe ich hier nichts.
Ob die Informationen über die bevorstehende Kündigung wirklich von der Objektleitung kommen, ist nicht klar. Vielleicht gab es auch irgendein Mißverständnis.
Grundsätzlich sollte ein Arbeitgeber solche Interna nicht mit Dritten teilen, wobei das aber m. W. nicht besonders strafbewehrt ist.
So eine Mitteilung kann aber im Einzelfall sogar gerechtfertigt sein, wenn die Information für die weitere Planung erforderlich ist. Z. B.ein Auftraggeber möchte alle AN seines Auftragsnehmers auf eine Schulung schicken... dann macht es schon irgendwie Sinn, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber mitteilt, dass z. Z. die Kündigigung von Frau N vorbereitet wird und es deswegen keinen SInn macht, mit Frau N zu planen. Wobei so eine Mitteilung, bevor Frau N selbst von der Sache erfährt, natürlich nicht die feine englische Art ist.
Ob die Informationen über die bevorstehende Kündigung wirklich von der Objektleitung kommen, ist nicht klar. Vielleicht gab es auch irgendein Mißverständnis.
Grundsätzlich sollte ein Arbeitgeber solche Interna nicht mit Dritten teilen, wobei das aber m. W. nicht besonders strafbewehrt ist.
So eine Mitteilung kann aber im Einzelfall sogar gerechtfertigt sein, wenn die Information für die weitere Planung erforderlich ist. Z. B.ein Auftraggeber möchte alle AN seines Auftragsnehmers auf eine Schulung schicken... dann macht es schon irgendwie Sinn, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber mitteilt, dass z. Z. die Kündigigung von Frau N vorbereitet wird und es deswegen keinen SInn macht, mit Frau N zu planen. Wobei so eine Mitteilung, bevor Frau N selbst von der Sache erfährt, natürlich nicht die feine englische Art ist.
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Re: Verleumdung? Nachrede? Interna werden weitererzählt
*doppelpost* sorry!
Zuletzt geändert von sternchen12 am 21.01.22, 13:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verleumdung? Nachrede? Interna werden weitererzählt
Danke für deine Antwort!
Das es intern nicht immer vermeidbar ist, kann ich nachvollziehen.
Aber das diese Person zu einem anderen Arbeitgeber geht, der damit nichts zu tun hat und es an diesem weitergibt, ist doch eine ganz andere Sache?
Das es intern nicht immer vermeidbar ist, kann ich nachvollziehen.
Aber das diese Person zu einem anderen Arbeitgeber geht, der damit nichts zu tun hat und es an diesem weitergibt, ist doch eine ganz andere Sache?
Re: Verleumdung? Nachrede? Interna werden weitererzählt
Ja. Aus dem Sachverhalt geht aber nicht hervor, dass der andere Arbeitgeber nichts damit zu tun hat. Immerhin handelt es sich um zwei Kolleg*innen, die zusammenarbeiten, da liegt es eher nahe, dass die Veränderungen auch für den anderen Arbeitgeber relevant ist.sternchen12 hat geschrieben: ↑21.01.22, 13:13 Aber das diese Person zu einem anderen Arbeitgeber geht, der damit nichts zu tun hat und es an diesem weitergibt, ist doch eine ganz andere Sache?
Z. B. wenn die Kollegin befürchtet "ich habe gehört Frau X soll gekündigt werden, dann kommt bestimmt eine Nachfolgerin, die keine Ahnung hat und die ich erst anlernen muss" o. ä., dann darf sie diese Befürchtung selbstverständlich mit ihrem eigenen Vorgesetzten erörtern.
Im übrigen darf sie solche Informationen auch dann weitergeben, wenn sie sie nichts angehen, diesbezüglich gibt es keinerlei Verbote. Zu kritisieren wäre in dem Fall die Objektleitung beim eigenen Arbeitgeber. (Zum Vergleich, wenn eine Zeitschrift Privatgeheimnisse von Prominenten veröffentlicht, dann können die Betroffenen die Zeitschrift deswegen verklagen, nicht aber deren Lesern verbieten, das Gelesene weiterzuerzählen.)
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Re: Verleumdung? Nachrede? Interna werden weitererzählt
Also ich habe doch geschrieben dass wir Kollegen sind bei zwei verschiedenen Arbeitgebern? Zwei verschiedene haben untereinander in der Regel nichts miteinander zu tun.Evariste hat geschrieben: ↑22.01.22, 11:02Ja. Aus dem Sachverhalt geht aber nicht hervor, dass der andere Arbeitgeber nichts damit zu tun hat. Immerhin handelt es sich um zwei Kolleg*innen, die zusammenarbeiten, da liegt es eher nahe, dass die Veränderungen auch für den anderen Arbeitgeber relevant ist.sternchen12 hat geschrieben: ↑21.01.22, 13:13 Aber das diese Person zu einem anderen Arbeitgeber geht, der damit nichts zu tun hat und es an diesem weitergibt, ist doch eine ganz andere Sache?
Aber ich merke schon, hier erhalte ich keine Informationen zur Rechtslage, wenn die Leute einen zwei Zeiler nicht einmal lesen können.
Ich bedanke mich trotzdem und wünsche ein gutes Jahr!
Re: Verleumdung? Nachrede? Interna werden weitererzählt
Das Problem ist wohl eher, daß du die Antworten nicht lesen kannst. Zur Rechtslage wurde bereits alles gesagt.sternchen12 hat geschrieben: ↑22.01.22, 12:49Aber ich merke schon, hier erhalte ich keine Informationen zur Rechtslage, wenn die Leute einen zwei Zeiler nicht einmal lesen können.
Wenn du Wunschantworten haben möchtest, mußt du dich an ein anderes Forum wenden.
Re: Verleumdung? Nachrede? Interna werden weitererzählt
Ja, und es ist ziemlich unklar, was genau damit gemeint ist.sternchen12 hat geschrieben: ↑22.01.22, 12:49 Also ich habe doch geschrieben dass wir Kollegen sind bei zwei verschiedenen Arbeitgebern?
1. Das Wort "Kollege":
Wenn ich "Kollegen" lese, gehe ich davon aus, dass es irgendeine Zusammenarbeit gibt. Der Vollständigkeit halber, der Begriff "Kollege" wird auch z. B. zwischen Angehörigen bestimmter Berufsstände verwendet, die nicht direkt zusammenarbeiten (z. B. Ärzte oder Rechtsanwälte), das sind aber eher Ausnahmen. Und die Tatsache, dass die Kollegin anscheinend Informationen von "unserer Objektleitung" erhalten hat, lässt ebenfalls auf eine Form der Zusammenarbeit schließen. Oder gehen die Kollegin und "unsere Objektleitung" regelmäßig einen trinken und tauschen sich dabei aus? Und was interessiert es Arbeitgeber A, wer bei B gekündigt wird, wenn es nicht irgendeine Form der Geschäftsbeziehung gibt?Wikipedia hat geschrieben: Ein Kollege ... ist im deutschen Sprachgebrauch die Bezeichnung, die sich Mitarbeiter desselben Unternehmens oder derselben Institution untereinander geben.
2. Das Wort "bei":
Üblicherweise sind zwei Menschen Kollegen bei einem Arbeitgeber, nicht bei zwei verschiedenen Arbeitgebern. In der heutigen Arbeitswelt ist es aber durchaus denkbar, dass es sich bei den Arbeitgebern um Zulieferer, Zeitarbeitsfirmen o. ä. handelt und die beiden Kolleginnen gemeinsam für eine dritte Firma tätig sind. Oder Kollegin Nr. 1 ist festangestellt bei der Firma, bei der auch Kollegin Nr. 2 tätig ist, diese aber mit einem Zeitarbeitsvertrag oder Werkvertrag. Oder umgekehrt. Es bleibt aber dabei, dass die beiden irgendwie zusammenarbeiten.
Wenn die beiden andererseits gar nicht zusammenarbeiten und die Firmen nichts miteinander zu tun haben, dann passt die Formulierung "Kollegen bei" nicht. Vielleicht könnte man noch ein bisschen weiter ausführen, was nun genau der Kontext ist - wer ist bei welchem Arbeitgeber angestellt und was haben die 4 (2 Arbeitnehmer und 2 Arbeitgeber) miteinander zu tun?
Vielleicht liegt es daran, dass der Zweizeiler [so die korrekte Schreibweise] ein bisschen unklar formuliert war...wenn die Leute einen zwei Zeiler nicht einmal lesen können.
Eine Entschuldigung für diesen persönlichen Angriff wäre angemessener. Wir sind hier alle Menschen und keine Chatbots.wünsche ein gutes Jahr!
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