Eine grundsätzliche Frage zur Arbeitszeit. Muss in Arbeitsverträgen eine Arbeitszeiot benannt werden, auch wenn sie individuell gestaltet werden, wie zum Beispiel im Lebensmitteleinzelnadel, wo man festlegt, dass zwischen 07:00 uhr und 20:00 Uhr gearbeitet werden kann, Dienstpläne dafür sorgen, wer wann zu arbeiten hat.
nun im komkreten Fall. Arbeitnehmerin A wird von Arbeitgeber ab sofort gezwungen den Arbeitsbeginn von 6:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorzuverlegen. Entsprechend ist der Feierabend auch früher, hat aber einen massiven Einschnitt auf das familiäre Zusammenleben. In wie weit kann dies ein Arbeitgeber so ohne weiteres tun? Kann man auf die in den vergangenen 7 Jahren gehandhabten Arbeitszeiten als Gewohnheitsrecht anmelden ?
Arbeitszeit.
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Re: Arbeitszeit.
Das Volumen der Arbeitszeit muss im Vertrag festgelegt sein, aber nicht die genaue zeitliche Verteilung.
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Re: Arbeitszeit.
also gehe ich davon aus, dass alles rechtens ist
Re: Arbeitszeit.
Der Betriebsrat kann allerdings bei der Lage der Arbeitszeiten mitbestimmen.
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Re: Arbeitszeit.
Im AV wurde als 7.00 als Strart festgelegt?
Wie sieht der "Zwang" aus?
Wie sieht der "Zwang" aus?
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Arbeitszeit.
neee da steht nichts
Re: Arbeitszeit.
Wenn weder durch den Arbeitsvertrag noch durch einen Tarifvertrag noch durch eine Betriebsvereinbarung (Arbeitgeber/Betriebsrat) etwas dazu geregelt ist, legt der Arbeitgeber alleine die Lage der Arbeitszeit fest: https://dejure.org/gesetze/GewO/106.html
Er muss dabei gesetzliche Vorgaben beachten, die verbieten aber "ab 3:00 Uhr" nicht.
Er muss dabei gesetzliche Vorgaben beachten, die verbieten aber "ab 3:00 Uhr" nicht.
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