Liebes Forum,
ich habe eine allgemeine Frage zum Thema Mindestlohn. Angenommen, ein Student A muss laut Studienordnung ein Pflichtpraktikum über 4 Monate absolvieren. A absolviert dies bei Unternehmen U. Hierzu wird ein entsprechender Vertrag geschlossen. Im direkten Anschluss macht A ein freiwilliges Praktikum bei U für die Dauer von 2 Monaten. Auch hier wird ein entsprechender Vertrag geschlossen. Nun die Frage: unterliegt zumindest das freiwillige Praktikum dem Mindestlohn?
Mindestlohn oder nicht?
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Re: Mindestlohn oder nicht?
Ein freiwilliges Pratikum, innerhalb des Studiums bis zu 3 Monaten, unterliegt nicht dem Mindestlohngesetz.
Das verpflichtende Praktikum, wenn das die Frage war, wird auf die Zeit nicht angerechnet.
Das verpflichtende Praktikum, wenn das die Frage war, wird auf die Zeit nicht angerechnet.
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