Urlaubsanspruch bei Kündigung

Moderator: FDR-Team

Pina86
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 25.06.22, 18:33

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Beitrag von Pina86 »

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir hier mein Fragezeichen über dem Kopf etwas erleuchten.

und zwar habe ich vor zum 29.7. zu kündigen und muss meine Kündigung zum 29.6. spätestens abgegeben haben. bin da seit 1.8.2019, 1 Monat Kündigungsfrist.

Da ich gelesen habe das wenn man nach dem 30.6. "geht" seinen vollen Urlaub nehmen kann und ich aus den Vormulierungen im Arbeitsvertrag nicht ganz schlau werd wollte ich hier fragen.

In meinen Vertrag von 2019 steht gesetzlicher mindesturlaub 20 tage plus damals 6 tage vertraglich.
und auch das wenn man nach dem 30.6. "geht" das nach erfüllung der wartefrist §4 burlg der vertragliche urlaub anteilig angerechnet wird.
dann gab es aber 2021 eine änderung das zu den 20 nun 8 tage vertraglicher urlaub gewährt wird.

heißt das die 20 tage stehen mir zu und von den 8 dann anteilig dazu gerechnet für die 7 monate also 8:12x7= 4,6?

und würden man die 4,6 aufrunden?

Da dies mein erster Beitrag ist hoffe ich das es so in ordnung geht.
Vielen Dank.

Wie ist die Rechtslage?
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24598
Registriert: 07.06.05, 21:10

Re: Urlaubsanspruch bei Kündigung

Beitrag von matthias. »

Hast du wirklich zum 29.7. gekündigt? Normal ist Ende Monat der 31.7. ?
(Und wenn du wirklich zum 29.7. gekündigt hättest, wäre der Juli gar kein voller Monat und müsste beim Teilurlaub gar nicht mitgerechnet werden.)

Die 20 Tage stehen dir zu.

Was mit dem überhängenden Teil passiert, da käme es auf die ganz konkrete
Formulierung an.

Man kann es evtl. auch so sehen

28/12 *7 = 16.333, das sind weniger als 20, also gibt es ingesamt nur 20.
Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 667
Registriert: 13.12.08, 01:09

Re: Urlaubsanspruch bei Kündigung

Beitrag von Kleinalrik »

Hast du vertraglich eine Kündigungsfrist von einem Monat?
Die gesetzliche Kündigungsfrist nach der Probezeit beträgt vier Wochen (zum Monatsende oder zum 15. d. Monats).

Vier Wochen ≠ ein Monat
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen