Hallo zusammen,
angenommen man war bei unterschiedlichen Unternehmen zur Bewerbungen. Diese Bewerbungen haben sich nicht ergeben. Nun stellt man nach 1 oder 1 1/2 Jahren fest, dass man noch keine Fahrtkosten eingefordert hat. Ist das noch möglich? Ist das ähnlich wie bei sonstigen Forderungen, dass man drei Jahre dafür Zeit hat?
Es gibt eigentlich ja auch klare Regelungen. Wenn man eingeladen wurde, stehen einem die Fahrtkosten im Rahmen zu. Kennst sich jemand aus, ob das 30ct pro Kilometer sind oder 35ct mittlerweile? Natürlich könnte man auch die tatsächlichen Kosten einfordern, wenn man die sie klar aufführen kann.
Was wäre zu tun, wenn sich das Unternehmen weigert zu zahlen oder die Forderung ignoriert? Ist das dann wie eine Lohnpfändungsklage zu betrachten?
Danke für die Gedanken zum fiktiven Fall
Viele Grüße
Fahrtkosten einfordern / Frist
Moderator: FDR-Team
Re: Fahrtkosten einfordern / Frist
Hier was zum Lesen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Fahrtkosten einfordern / Frist
Wenn die Verjährung 3 Jahre betrifft und die Personalverwaltung ordnungsgemäß alle Bewerbungsunterlagen zeitnah vernichtet hat - wie bitte soll die Firma überhaupt noch wissen, ob Herr X oder Frau Y überhaupt zum Vorstellungsgespräche geladen war? Und wie will die Person das nachweisen? Wenn ich in A wohne und in B zum Vorstellungsgespräch war kann ich vielleicht ein Zugticket von A nach B für einen bestimmten Tag vorweisen. Aber wie weise ich nach, dass ich da tatsächlich bei Firma Soundso war? Bei großen Firmen und bei Behörden mag es schriftliche Einladungen und Terminkalender der Sekretärin geben. Wir sind z.B. eine sehr kleine Firma. Ich vereinbare Termine für Vorstellungsgespräche prinzipiell telefonisch (manchmal ruft auch jemand an und kommt einen halbe Stunde später vorbei, dann steht das nicht mal in meinem Terminkalender) und wenn dann jemand behaupten würde er wäre 3 Jahre vorher zum Vorstellungsgespräch bei mir gewesen wird es mit der Nachvollziehbarkeit echt schwierig.
Irgendwo habe ich gelesen, dass eine Erstattung bei "Bewerbungen für einfache Tätigkeiten" nicht verlangt werden kann. Das finde ich gerade auf die Schnelle aber nicht.
Irgendwo habe ich gelesen, dass eine Erstattung bei "Bewerbungen für einfache Tätigkeiten" nicht verlangt werden kann. Das finde ich gerade auf die Schnelle aber nicht.
Re: Fahrtkosten einfordern / Frist
Hab ich noch nicht gehört, der AG kann die Erstattung aber vorher ausschließen. Dann kann sich ja jeder selber
überlegen ob er kommen will, zum Bewerbungsgespräch (auf eigene Kosten).
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