Angestellter A beginnt im Vorjahr seinen Job und kündigt im darauffolgenden Jahr im Juni zu Ende Juli. Somit ist die Wartezeit erfüllt und A steht für das laufende Jahr der volle Urlaubsanspruch zu. A hat bereits vor der Kündigung Urlaub für die letzten 2 Juliwochen eingereicht und lässt sich nach der Kündigung krank schreiben. Die Krankschreibung geht bis in die Urlaubszeit.
Frage 1: Hat der AG in dieser Situation die Möglichkeit den medizinischen Dienst der Krankenkasse einzuschalten oder werden die erst nach mehrwöchiger/mehrmonatiger Krankheit tätig?
Frage 2: Würde es überhaupt Sinn machen den medizinischen Dienst einzuschalten? Wie zeitnah begutachten die wenn sie begutachten? Wenn die erst nach 6 Wochen kommen hat sich das Ganze ja eh erledigt.
Frage 3: Da die Krankschreibung ja in den Urlaub hineingeht - kann der AN vom AG dann noch zusätzlich die Auszahlung des entgangenen Urlaubs fordern?
Kündigung und Krankschreibung
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Kündigung und Krankschreibung
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Kündigung und Krankschreibung
1) Ob die tätig werden weiß man nicht, grundsätzlich kann der AG aber den
medizinischen Dienst einschalten ja.
3) Ja.
medizinischen Dienst einschalten ja.
3) Ja.
Re: Kündigung und Krankschreibung
Hallo,
Frage 2: Würde es überhaupt Sinn machen den medizinischen Dienst einzuschalten? Wie zeitnah begutachten die wenn sie begutachten? Wenn die erst nach 6 Wochen kommen hat sich das Ganze ja eh erledigt.
wir haben in solchen Fällen individuell entschieden, ob wir als Krankenkasse den MDK einschalten und das ging schon zeitnah. Ganz schnelle ging es allerdings, wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anmeldete
gruss
Czauderna
Frage 2: Würde es überhaupt Sinn machen den medizinischen Dienst einzuschalten? Wie zeitnah begutachten die wenn sie begutachten? Wenn die erst nach 6 Wochen kommen hat sich das Ganze ja eh erledigt.
wir haben in solchen Fällen individuell entschieden, ob wir als Krankenkasse den MDK einschalten und das ging schon zeitnah. Ganz schnelle ging es allerdings, wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anmeldete
gruss
Czauderna
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Re: Kündigung und Krankschreibung
Das hängt nach meiner Erfahrung ganz klar von der betreffenden GKV ab. Manche sind fix und reagieren. Anderen ist es eher egal was der Versicherte mit dem AG und der Allgemeinheit so treibt und man hat als AG den Eindruck man "stört"...... 

Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Kündigung und Krankschreibung
Die jüngere Rechtsprechung hat sich dahingehend gewandelt, dass in solchen Konstellationen - Krankschreibung zum Austrittsdatum hin - die Entgeltfortzahlung verweigert werden kann. Kommt aber - wie immer - auf die genaue Fallkonstellation an.
https://www.hk-recht.de/krankschreibung ... uendigung/
https://www.hk-recht.de/krankschreibung ... uendigung/
Re: Kündigung und Krankschreibung
Hallo,
ja, das ist richtig, allerdings bestünde dann ein Anspruch auf Krankengeld. Dieser ruht , solange Arbeitsentgelt gezahlt wird.
Dies würde in der Praxis bedeuten, dass die Krankenkasse ggf. Krankengeld zahlen muss, wenn es keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber gibt.
wenn die Krankenkasse das Krankengeld verweigern will, muss sie feststellen lassen, dass keine Arbeitsunfähigkeit bestand. Urteile eines Arbeitsgerichtes sind für die Krankenkasse nicht bindend, da muss ggf. ein Sozialgericht her.
Gruss
Czauderna
ja, das ist richtig, allerdings bestünde dann ein Anspruch auf Krankengeld. Dieser ruht , solange Arbeitsentgelt gezahlt wird.
Dies würde in der Praxis bedeuten, dass die Krankenkasse ggf. Krankengeld zahlen muss, wenn es keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber gibt.
wenn die Krankenkasse das Krankengeld verweigern will, muss sie feststellen lassen, dass keine Arbeitsunfähigkeit bestand. Urteile eines Arbeitsgerichtes sind für die Krankenkasse nicht bindend, da muss ggf. ein Sozialgericht her.
Gruss
Czauderna
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