Kündigung durch AN in Probezeit - Fristen?
Moderator: FDR-Team
Kündigung durch AN in Probezeit - Fristen?
Hallo zusammen,
folgende Frage:
AN möchte zum 14.07. seinen Arbeitsvertrag kündigen. Eine Anschlussstelle liegt zum 15.07. Kündigungsfrist sind laut AV 2 Wochen innerhalb der Probezeit.
Wann wäre der Stichtag? 29.06. ; 30.06. oder 01.07. ?
folgende Frage:
AN möchte zum 14.07. seinen Arbeitsvertrag kündigen. Eine Anschlussstelle liegt zum 15.07. Kündigungsfrist sind laut AV 2 Wochen innerhalb der Probezeit.
Wann wäre der Stichtag? 29.06. ; 30.06. oder 01.07. ?
Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
Re: Kündigung durch AN in Probezeit - Fristen?
Ich werde es wohl nie verstehen, warum muss bei Kündigungen immer um jeden Tag gefeilscht werden? Die Frist bedeutet nicht das nur an diesem einem Tag gekündigt werden kann, die gibt lediglich vor wann die Kündigung spätestens beim AG vorliegen muss.
Re: Kündigung durch AN in Probezeit - Fristen?
Bei einer Wochenfrist ist der letzte mögliche Tag immer derselbe Wochentag wie der Tag zu dem gekündigt wird,
Also der 14.7. ist ein Donnerstag und 2 Wochen vorher ist es dann der 30.6. (auch ein Donnerstag).
Also der 14.7. ist ein Donnerstag und 2 Wochen vorher ist es dann der 30.6. (auch ein Donnerstag).
Re: Kündigung durch AN in Probezeit - Fristen?
14 Tage bis zum 14.07. würde bedeuten, dass die Kündigung bis zum 30.06. beim AG vorliegen muss. Und nicht erst 17Uhr vor Ort in den Briefkasten werfen, wenn die Sekretärin schon Feierabend hat.
Re: Kündigung durch AN in Probezeit - Fristen?
...Ja wer macht das Ihrer Meinung nach?
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Re: Kündigung durch AN in Probezeit - Fristen?
Liegt vielleicht daran, dass Sie nur bestimmte Arbeitsverhältnisse kennen?!
Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
Re: Kündigung durch AN in Probezeit - Fristen?
Was hat das mit dem Arbeitsverhältnis zutun? Befürchtet man ein Übel sollte die Kündigung früher auf dem Tisch liegen?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Kündigung durch AN in Probezeit - Fristen?
Ich selbst war zwar noch nie in der Situation... aber es gibt wohl so etwas wie "Revanche-Kündigungen" durch den Arbeitgeber. Das ist nicht nur finanziell für den AN nachteilig, weil er einige Tage ohne Lohn überbrücken muss, sondern dann kann der AG auch ins Zeugnis schreiben: "Das Arbeitsverhältnis endet zum ... durch arbeitgeberseitige Kündigung." was sich nicht so gut liest wie "verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch.".
So eine Gegenkündigung lässt sich tatsächlich nur dadurch vermeiden, dass man so punktgenau kündigt, dass der AG nicht mehr reagieren kann.
Ein Beispiel einer solchen "Revanchekündigung" findet sich in http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koe ... 90717.html
Dort wurde die Gegenkündigung zwar für unwirksam erklärt, da kein hinreichender Kündigungsgrund vorlag. Wenn man noch in der Probezeit ist, hat man diesen Schutz allerdings nicht.
... und dann gibt es natürlich noch die Fälle, wo der neue Arbeitsvertrag erst in letzter Sekunde unterschriftsreif vorliegt, so dass man nicht früher kündigen kann. (Naja, man kann schon, aber man geht damit ein erhebliches Risiko ein.)
Re: Kündigung durch AN in Probezeit - Fristen?
Stimmt, wir sind hier in einer Probezeit und da könnte der AG tatsächlich noch mit einer eigenen Kündigung schneller sein da die Frist ja nicht gebunden ist. Das ändert sich ja erst wenn die Kündigung nur noch zu einem festen Termin möglich wird und der AG maximal zum gleichen Termin kündigen kann.
Re: Kündigung durch AN in Probezeit - Fristen?
Naja. Das Risiko einige Tage ohne Lohn da zu stehen sollte man verkraften können und was hier nun in einem vermeintlichen Arbeitszeugnis drin steht ist ja wohl erstmal zweitrangig da es ja wohl schon einen unterschriebenen neuen Arbeitsvertrag gibt.Evariste hat geschrieben: ↑27.06.22, 14:56 Das ist nicht nur finanziell für den AN nachteilig, weil er einige Tage ohne Lohn überbrücken muss, sondern dann kann der AG auch ins Zeugnis schreiben: "Das Arbeitsverhältnis endet zum ... durch arbeitgeberseitige Kündigung." was sich nicht so gut liest wie "verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch.".
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Re: Kündigung durch AN in Probezeit - Fristen?
Sicher kann man das Risiko verkraften. Aber warum sollte man es überhaupt eingehen?
Sehe ich anders. Früher oder später wird man sich wieder auf eine neue Stelle bewerben (wollen oder auch müssen), und dann ist dieses Zeugnis sehr wohl relevant. Und gerade bei Kündigungen in der Probezeit (ob durch den AN oder den AG) schauen Personaler gerne mal genauer hin bzw. fragen im Bewerbungsgespräch nach.und was hier nun in einem vermeintlichen Arbeitszeugnis drin steht ist ja wohl erstmal zweitrangig da es ja wohl schon einen unterschriebenen neuen Arbeitsvertrag gibt.
Re: Kündigung durch AN in Probezeit - Fristen?
1. Es ist doch gut, wenn nachgefragt wird. Dann lässt sich das erklären.
2. Kann gegen so ein Arbeitszeugnis vorgegangen werden. Das die eigene Kündigung vorher vorlag ist ja belegbar.
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Re: Kündigung durch AN in Probezeit - Fristen?
Vielen Dank für diesen Beitrag!!! Es gibt eben das gedruckte Recht und die Handlung durch den AG! Ja in diesem Fall liegt noch in der Probezeit und der Anschluss Arbeits-Vertrag liegt schon vor und es besteht die Tendenz einer Revanche Kündigung :-/Evariste hat geschrieben: ↑27.06.22, 14:56Ich selbst war zwar noch nie in der Situation... aber es gibt wohl so etwas wie "Revanche-Kündigungen" durch den Arbeitgeber. Das ist nicht nur finanziell für den AN nachteilig, weil er einige Tage ohne Lohn überbrücken muss, sondern dann kann der AG auch ins Zeugnis schreiben: "Das Arbeitsverhältnis endet zum ... durch arbeitgeberseitige Kündigung." was sich nicht so gut liest wie "verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch.".
So eine Gegenkündigung lässt sich tatsächlich nur dadurch vermeiden, dass man so punktgenau kündigt, dass der AG nicht mehr reagieren kann.
Ein Beispiel einer solchen "Revanchekündigung" findet sich in http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koe ... 90717.html
Dort wurde die Gegenkündigung zwar für unwirksam erklärt, da kein hinreichender Kündigungsgrund vorlag. Wenn man noch in der Probezeit ist, hat man diesen Schutz allerdings nicht.
... und dann gibt es natürlich noch die Fälle, wo der neue Arbeitsvertrag erst in letzter Sekunde unterschriftsreif vorliegt, so dass man nicht früher kündigen kann. (Naja, man kann schon, aber man geht damit ein erhebliches Risiko ein.)
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Re: Kündigung durch AN in Probezeit - Fristen?
Ohne Lohn für einige Tage ist nicht das Ding.. aber durch eine etwaige fristlose Kündigung auch ohne KV dazustehen ist dann etwas dramatischer...ktown hat geschrieben: ↑27.06.22, 22:28Naja. Das Risiko einige Tage ohne Lohn da zu stehen sollte man verkraften können und was hier nun in einem vermeintlichen Arbeitszeugnis drin steht ist ja wohl erstmal zweitrangig da es ja wohl schon einen unterschriebenen neuen Arbeitsvertrag gibt.Evariste hat geschrieben: ↑27.06.22, 14:56 Das ist nicht nur finanziell für den AN nachteilig, weil er einige Tage ohne Lohn überbrücken muss, sondern dann kann der AG auch ins Zeugnis schreiben: "Das Arbeitsverhältnis endet zum ... durch arbeitgeberseitige Kündigung." was sich nicht so gut liest wie "verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch.".
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Re: Kündigung durch AN in Probezeit - Fristen?
Wieso fristlose Kündigung?
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