Sperre ALG 1, wenn Arbeitsvertrag zu spät unterschrieben wird?
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Sperre ALG 1, wenn Arbeitsvertrag zu spät unterschrieben wird?
Hallo,
folgender Sachverhalt:
A hat einen befristeten Vertrag bis 31.05., welcher verlängert werden soll. Den neuen Vertrag erhält A am 30.05. mit dem Hinweis, dass A nur dann weiterbeschäftigt werden kann, wenn er bis 31.05. den Vertrag unterschrieben wieder zurück gibt.
Da A so mit dem Vertrag nicht einverstanden ist schreibt er die Personalabteilung an. Diese antwortet ihm am 05.Juni, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr verlängert werden kann, da A den Vertrag nicht rechtzeitig unterschrieben hat.
Muss A mit einer Sperre beim Arbeitslosengeld rechnen? Oder liegt hier das Verschulden beim Arbeitgeber, welcher den Vertrag erst auf den letzten Drücker zugeschickt hat?
MfG
folgender Sachverhalt:
A hat einen befristeten Vertrag bis 31.05., welcher verlängert werden soll. Den neuen Vertrag erhält A am 30.05. mit dem Hinweis, dass A nur dann weiterbeschäftigt werden kann, wenn er bis 31.05. den Vertrag unterschrieben wieder zurück gibt.
Da A so mit dem Vertrag nicht einverstanden ist schreibt er die Personalabteilung an. Diese antwortet ihm am 05.Juni, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr verlängert werden kann, da A den Vertrag nicht rechtzeitig unterschrieben hat.
Muss A mit einer Sperre beim Arbeitslosengeld rechnen? Oder liegt hier das Verschulden beim Arbeitgeber, welcher den Vertrag erst auf den letzten Drücker zugeschickt hat?
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Re: Sperre ALG 1, wenn Arbeitsvertrag zu spät unterschrieben wird?
Hallo,
A hat sich doch sicherlich so um Ende Februar bei der zuständigen Agentur gemeldet haben, oder?
WARUM war A denn mit dem neuen Vertrag nicht einverstanden? (6€ Stundenlohn statt Mindestlohn oder eher "nur" 35 Tage Urlaub statt den gewünschten 45)
KÖNNTE eine Rolle spielen
MfG
A hat sich doch sicherlich so um Ende Februar bei der zuständigen Agentur gemeldet haben, oder?
WARUM war A denn mit dem neuen Vertrag nicht einverstanden? (6€ Stundenlohn statt Mindestlohn oder eher "nur" 35 Tage Urlaub statt den gewünschten 45)
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Sperre ALG 1, wenn Arbeitsvertrag zu spät unterschrieben wird?
Wie schon angedeutet, wenn man eine befristete Tätigkeit endet, sollte man sich - außer man hat bereits einen unterschriebenen Anschlussvertrag - immer rechtzeitig arbeitssuchend melden. Tut man das nicht und wird arbeitslos, gibt es eine Sperre von 1 Woche. Dies ist völlig unabhängig davon, aus welchen Gründen der Anschlussvertrag nicht zustande kam.
Darüber hinaus ist eine Sperre von 3 Wochen denkbar wegen "Arbeitsablehnung" (siehe § 159 SGB III). Voraussetzung dafür wäre aber, dass die Arbeitsagentur von dem Verlängerungsangebot erfährt. In dem Standardformular für die Arbeitsbescheinigung wird jedenfalls nicht danach gefragt.
Erfährt die Arbeitsagentur davon, dann stellt sich als nächstes die Frage, ob hier überhaupt ein Verschulden des AN vorliegt. Da spielt zum einen die sehr geringe Bedenkzeit eine Rolle, zum anderen ist es davon abhängig, warum der AN unzufrieden ist. Ist es eine Verschlechterung im Vergleich zum bisherigen Vertrag, dann muss der AN diese nicht akzeptieren. Oder es wurde eine Verbesserung versprochen, dieses Versprechen aber nicht gehalten - auch dann darf der AN ablehnen. Letzten Endes muss das aber ein Richter auf der Basis aller vorliegenden Informationen entscheiden.
Darüber hinaus ist eine Sperre von 3 Wochen denkbar wegen "Arbeitsablehnung" (siehe § 159 SGB III). Voraussetzung dafür wäre aber, dass die Arbeitsagentur von dem Verlängerungsangebot erfährt. In dem Standardformular für die Arbeitsbescheinigung wird jedenfalls nicht danach gefragt.
Erfährt die Arbeitsagentur davon, dann stellt sich als nächstes die Frage, ob hier überhaupt ein Verschulden des AN vorliegt. Da spielt zum einen die sehr geringe Bedenkzeit eine Rolle, zum anderen ist es davon abhängig, warum der AN unzufrieden ist. Ist es eine Verschlechterung im Vergleich zum bisherigen Vertrag, dann muss der AN diese nicht akzeptieren. Oder es wurde eine Verbesserung versprochen, dieses Versprechen aber nicht gehalten - auch dann darf der AN ablehnen. Letzten Endes muss das aber ein Richter auf der Basis aller vorliegenden Informationen entscheiden.
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Re: Sperre ALG 1, wenn Arbeitsvertrag zu spät unterschrieben wird?
A hat sich auch rechtzeitig arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet.
Wieso liegt hier eine Arbeitsablehnung vor? A hätte den Vertrag ja notfalls so zu den Konditionen angenommen, aber der Arbeitgeber wollte ihn dann nicht weiter beschäftigen.
Wieso liegt hier eine Arbeitsablehnung vor? A hätte den Vertrag ja notfalls so zu den Konditionen angenommen, aber der Arbeitgeber wollte ihn dann nicht weiter beschäftigen.
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Re: Sperre ALG 1, wenn Arbeitsvertrag zu spät unterschrieben wird?
Hallo,
A wurde ein Vertrag vorgelegt, den hat A aber nicht (rechtzeitig) unterschrieben / das Angebot angenommen
MfG
Das hat A nicht gemacht, also steht doch da:Buchvorstellung hat geschrieben: ↑02.07.22, 18:50 Den neuen Vertrag erhält A am 30.05. mit dem Hinweis, dass A nur dann weiterbeschäftigt werden kann, wenn er bis 31.05. den Vertrag unterschrieben wieder zurück gibt.
A wurde ein Vertrag vorgelegt, den hat A aber nicht (rechtzeitig) unterschrieben / das Angebot angenommen
MfG
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Re: Sperre ALG 1, wenn Arbeitsvertrag zu spät unterschrieben wird?
Bei einer Verlängerung enthält grundsätzlich keine vertraglichen Änderungen, sonst kann es sein, dass es ein neuer Vertrag ist. Daher hatte man Zeit, um sich zu überlegen, ob man eine Verlängerung will.
Der AN kann sich um eine Verlängerung kümmern, ist schließlich genauso Vertragspartner wie der AG.
Der AN kann sich um eine Verlängerung kümmern, ist schließlich genauso Vertragspartner wie der AG.
Re: Sperre ALG 1, wenn Arbeitsvertrag zu spät unterschrieben wird?
Ahem, eine Verlängerung ist natürlich immer ein neuer Vertrag, auch wenn sich die Bedingungen überhaupt nicht ändern.
Oder was meinten Sie?
Der Sachverhalt enthält nichts, woraus man schließen könnte, der AN hätte sich nicht gekümmert. Üblicherweise ist es halt der AG, der den neuen Vertrag zur Unterschrift vorlegt. Aber auch ein Sich-nicht-kümmern würde nicht zu einer Sperre führen., außer wenn der AN es durch sein Verhalten bewusst auf eine Nichtverlängerung anlegt. Es gibt aber keine Mithaftung des AN für die Trödelei des AG.Der AN kann sich um eine Verlängerung kümmern, ist schließlich genauso Vertragspartner wie der AG.
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Re: Sperre ALG 1, wenn Arbeitsvertrag zu spät unterschrieben wird?
Was mich interessieren täte: Wurde nach dem 31.5. noch gearbeitet?
Dann wäre ein formloser Arbeitsvertrag nach gesetzlichen Regelungen entstanden, der per se unbefristet ist.
Dann wäre ein formloser Arbeitsvertrag nach gesetzlichen Regelungen entstanden, der per se unbefristet ist.
Re: Sperre ALG 1, wenn Arbeitsvertrag zu spät unterschrieben wird?
Nein, eine Verlängerung ist eine Verlängerung und ein neuer Vertrag ist ein neuer Vertrag. Eine sachgrundlose Befristung ist mir einmal möglich zw. demselben AG und demselben AN möglich. Verlängern lässt sich ein sachgrundloser, befristeter Vertrag aber bis zu zweimal.
Aber ein Arbeitsangebot abzulehnen, kann zu einer Sperre führen.
Re: Sperre ALG 1, wenn Arbeitsvertrag zu spät unterschrieben wird?
Nun ja, die Ablehnung eines Arbeitsangebots kann zwar zu einer Sperre führen, allerdings nur, wenn ein versicherungswidriges Verhalten des Versicherungsnehmers vorliegt. Und das liegt mit Sicherheit nicht vor, wenn - wie es hier wohl der Fall war - ein neuer Arbeitsvertrag ausgehandelt werden musste und sich der mögliche Arbeitgeber vor Beginn der Verhandlungen anders entscheidet.
Re: Sperre ALG 1, wenn Arbeitsvertrag zu spät unterschrieben wird?
Wenn man in das Gesetz schaut, liegt eigentlich dem Wortlaut nach keine Arbeitsablehnung vor. Aus § 159 SGB III:
Die Arbeit wurde aber nicht vom Arbeitsamt angeboten, sondern direkt vom Arbeitgeber.3. die bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete (§ 38 Absatz 1) oder die arbeitslose Person trotz Belehrung über die Rechtsfolgeneine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antritt oder die Anbahnung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Zustandekommen eines Vorstellungsgespräches, durch ihr Verhalten verhindert (Sperrzeit bei Arbeitsablehnung),
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Re: Sperre ALG 1, wenn Arbeitsvertrag zu spät unterschrieben wird?
Ja!Wurde nach dem 31.5. noch gearbeitet?
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Re: Sperre ALG 1, wenn Arbeitsvertrag zu spät unterschrieben wird?
Bevor die Verlängerung unterschrieben wurde?
Dann ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstanden.
Wenn das Unterschriftsdatum allerdings auf spätestens den 31.05. lautet, ist die Beweislage schlecht.
Dann ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstanden.
Wenn das Unterschriftsdatum allerdings auf spätestens den 31.05. lautet, ist die Beweislage schlecht.
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