Konzern gründet neuen Geschäfstbereich mit eigenem Tarifvertrag - Auswirkung auf älteren Mitarbeiter
Moderator: FDR-Team
Konzern gründet neuen Geschäfstbereich mit eigenem Tarifvertrag - Auswirkung auf älteren Mitarbeiter
Für die meisten Mitarbeiter eines (Stiftungs)Konzerns gilt der der Traifvertrag der Metall- und Elektroindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden und damit die Alterssicherung. Danach darf älteren Beschäftigten in der Metallindustrie (ab dem vollendeten 53. Lebensjahr) nicht mehr gekündigt werden. Ihr Entgelt darf ab dem vollendeten 54. Lebensjahr nicht gemindert werden. Der Konzern beabsichtigt, 2 Konzernbereiche zu vereinigen - und den "Haustarifvertrag", der für den kleineren Bereich gilt, für den neu zu schaffenden zu übernehmen. Dieser enthält keine Aussagen bzgl. Alterssicherung. MA A ist zum Zeitpunkt der Gründung des neuen Geschäftsbereich 55 Jahre alt, aktuell gilt für ihn der Traifvertrag der Metall- und Elektroindustrie - er ist zudem langjähriges [color=#FF4000]Gewerkschafts[/color] Mitglied (schon vor Eintritt in den Konzern). Welche rechtlichen Konsequenzen kann eine Weigerung von A haben, wenn er die Änderungskündigung nicht unterschreibt? Liegt in seinem Fall eine Benachteiligung vor, die als valide Begründung für die Weigerung zu erachten ist, da für ihn die Alterssicherung nicht mehr gelten würde? Was zeigt die Praxis bei ähnlichen Konstellationen (Angebot einer Abfindung bei Weigerung, Beibehaltung der bestehenden Vertrags und Nichtübergang in neuen Geschäftsbereich, "Mitnahme" des Arbeitsvertrages)?
Nopinski
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Zuletzt geändert von ktown am 18.07.22, 13:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Konzern gründet neuen Geschäfstbereich mit eigenem Tarifvertrag - Auswirkung auf älteren Mitarbeiter
A ist doch 1. Gewerkschaftsmitglied und hat 2. ganz sicher einen Betriebsrat. Diese 2 sollte er fragen wenn er Anworten haben will, weil die sind näher an der Situation dran und haben alle Unterlagen.
Wenn das nur ne Prüfungsaufgabe ist, solltest du dich erstmal selbst an der Lösung versuchen.
Wenn das nur ne Prüfungsaufgabe ist, solltest du dich erstmal selbst an der Lösung versuchen.

Re: Konzern gründet neuen Geschäfstbereich mit eigenem Tarifvertrag - Auswirkung auf älteren Mitarbeiter
Was nun? Oder gibt's da in der Klausel die die Kündigung älterer ausschließt eine Ausnahme für Änderungskündigungen? Die ja nix anderes ist als eine Kündigung mit parallelem Angebot zu veränderten Konditionen zu bleiben.
Ansonsten gibt's nix zu ergänzen, ihre eigenen Mitgliedern berät eine Gewerkschaft in solchen Fällen.
Re: Konzern gründet neuen Geschäfstbereich mit eigenem Tarifvertrag - Auswirkung auf älteren Mitarbeiter
@matthias - wenn Du dieser Frage Prüfungsniveau attestierst bzw. diesen Begriff ins Spiel bringst, dann dürfte diese auch für einen BER evtl. als schwierig zu beantworten sein, zumal wenn er selbst nicht so oft mit solchen Szenarien konfrontiert war. "Die Gewerkschaft" müsste vermutlich auch auf ihre Anwälte zurückgreifen. Ich selbst bin in rechtlichem Kontext Laie und habe aus Interesse die Frage daher in einem fachlich geeigneten Forum gestellt. Rechtliche Einschätzungen oder Anmerkungen können A und Personen in vergleichbarer Situation helfen, sich vorzubereiten bzw. Optionen besser zu beurteilen, solange noch Zeit ist.
Zudem gilt ein Tarifvertrag der [color=#FF4000]Gewerkschaft XY[/color] ja eigentlich nur für Mitglieder. Also - nach meinem Laienverständnis - könnten Nichtmitglieder auch davon ausgeschlossen werden, wenn es hart auf hart kommt. Somit für Nicht-Gewerschaftsmitglieder aber sonst gleichen Voraussetzungen auch interessant.
Zudem gilt ein Tarifvertrag der [color=#FF4000]Gewerkschaft XY[/color] ja eigentlich nur für Mitglieder. Also - nach meinem Laienverständnis - könnten Nichtmitglieder auch davon ausgeschlossen werden, wenn es hart auf hart kommt. Somit für Nicht-Gewerschaftsmitglieder aber sonst gleichen Voraussetzungen auch interessant.
Zuletzt geändert von ktown am 18.07.22, 13:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Konzern gründet neuen Geschäfstbereich mit eigenem Tarifvertrag - Auswirkung auf älteren Mitarbeiter
Nö. Da sie Teil der Arbeitsvertrages sind. Ein Blick in diesen und sie werden feststellen, dass dem so ist.
Was ihr gutes Recht ist. Es sollte den Antwortenden aber auch erlaubt sein darauf hinzuweisen das hierfür gerade die Gewerkschaft und der Betriebsrat dringend als erstes anzurufen ist. Weiterhin sollte es auch erlaubt sein die Vermutung zu äußern, dass dies eine Prüfungsfrage ist. Es wäre nicht der erste Versuch sich die Arbeit von anderen machen zu lassen.

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Konzern gründet neuen Geschäfstbereich mit eigenem Tarifvertrag - Auswirkung auf älteren Mitarbeiter
Du hast aber doch gesagt A wäre Gewerkschaftsmitglied?nopinski hat geschrieben: ↑18.07.22, 12:30
Zudem gilt ein Tarifvertrag der Gewerkschaft XY ja eigentlich nur für Mitglieder. Also - nach meinem Laienverständnis - könnten Nichtmitglieder auch davon ausgeschlossen werden, wenn es hart auf hart kommt. Somit für Nicht-Gewerschaftsmitglieder aber sonst gleichen Voraussetzungen auch interessant.
Das Problem ist, ohne den Tarifvertrag und den Arbeitsvertrag vor sich zu haben, kann man die Frage eigentlich nicht seriös beantworten. Man kann ein bisschen vermuten.
Was hier auch noch dazu kommt, wenn hier praktisch Massenänderungskündigungen durchgeführt werden, dann muss ein Soziaplan erstellt werden, wenn es einen Betriebsrat gibt und dann muss sich der BR in die Materie einarbeiten.
Dazu dürfte es sich hier um einen Betriebsübergang handeln, es werden also wahrscheinlich auch gar keine Änderungskündigungen ausgesprochen und wenn sollte man denen mit Hilfe des Rechtschutzes der Gewerkschaft widersprechen (nach eingehender Prüfung der Rechtslage aus Verträgen).
Allgem. Infos dazu s.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arb ... l#tocitem8
(natürlich den Rest des Artikels auch lesen).
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Re: Konzern gründet neuen Geschäfstbereich mit eigenem Tarifvertrag - Auswirkung auf älteren Mitarbeiter
Für genau solche Fälle kann der örtliche BR auch jedwede Hilfe und juristische Unterstützung von seiner Gewerkschaft bekommen. Es ist also sinnvoll, dass nicht als einzelner Arbeitnehmer durchzukauen sondern es vom BR für alle Betriebsangehörige zu verhandeln.
Der "Neue" Arbeitgeber wird sicher kein Interesses daran haben, für hunderte von AN einzeln zu verhandeln.
Für solche Fälle wie hier beschrieben wird regelmäßig Bestandschutz das Thema sein.
Der "Neue" Arbeitgeber wird sicher kein Interesses daran haben, für hunderte von AN einzeln zu verhandeln.
Für solche Fälle wie hier beschrieben wird regelmäßig Bestandschutz das Thema sein.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Konzern gründet neuen Geschäfstbereich mit eigenem Tarifvertrag - Auswirkung auf älteren Mitarbeiter
Ist schon interessant, dass man allen, die die genauen Vorgänge kennen, fachliche Kompetenz abspricht, aber einem Forum, welche keine Detailkenntnisse hat, Kompetenz zuspricht.
Es gibt Tarifverträge, die sind allgemeinverbindlich. Es gibt solche, die sind es nicht. Es gibt unabhängig davon Tarifverträge, die integrierter Bestandteil der Arbeitsverträge sind. Und, bei Änderungen gibt es in den Tarifverträgen, der Betriebsvereinbarung, den Arbeitsverträgen Übergangsvorschriften. Das sollte man studieren, dann sieht man weiter und findet vielleicht einen Ansatzpunkt.
Es gibt Tarifverträge, die sind allgemeinverbindlich. Es gibt solche, die sind es nicht. Es gibt unabhängig davon Tarifverträge, die integrierter Bestandteil der Arbeitsverträge sind. Und, bei Änderungen gibt es in den Tarifverträgen, der Betriebsvereinbarung, den Arbeitsverträgen Übergangsvorschriften. Das sollte man studieren, dann sieht man weiter und findet vielleicht einen Ansatzpunkt.
Re: Konzern gründet neuen Geschäfstbereich mit eigenem Tarifvertrag - Auswirkung auf älteren Mitarbeiter
@Chava: natürlich hat die Gewerkschaft mit entsprechenden Fachmännern ausreichend Sachkenntnisse, die damit auch dem BER zur Verfügung steht. Doch beide sind in solchen Situationen mit harten Verhandlungen beschäftigt. Natürlich kann man das Ergebnis abwarten. Aber dass Personen wie A nicht schlecht bedient sind, sich rechtzeitig mit möglichen Konsequenzen/Optionen im Worst Case - u.a. Verlust der Arbeits- und Gehaltssicherung - ist naheliegend.
Ansonsten Danke für Deine weiteren Hinweise, denen A folgen kann.
Ansonsten Danke für Deine weiteren Hinweise, denen A folgen kann.
Re: Konzern gründet neuen Geschäfstbereich mit eigenem Tarifvertrag - Auswirkung auf älteren Mitarbeiter
Was nun? Hat A bereits die Änderungskündigung auf Tisch liegen oder geht es nur um ein was wäre wenn? Im letzteren Fall würde ich primär abwarten was die Verhandlungen zwischen AG und Betriebsrat/Gewerkschaft ergeben und dann von denen ekrlären lassen was es konkret für einen bedeutet.
Re: Konzern gründet neuen Geschäfstbereich mit eigenem Tarifvertrag - Auswirkung auf älteren Mitarbeiter
@ExDevil67 - solltest Du in solch eine Situation kommen, kannst Du Dich gerne so verhalten und abwarten. Andere sehen das anders und haben jetzt schon - Vor dem endgültigen Verhandlungsergebnis.
Re: Konzern gründet neuen Geschäfstbereich mit eigenem Tarifvertrag - Auswirkung auf älteren Mitarbeiter
Es bringt aber auch nichts sich jetzt schon über ungelegte Eier aufzuregen. Zumal ich die Gewerkschaft, deren Namen ich noch im Klartext gelesen habe, jetzt nicht unbedingt als Ja-Sager Verein einschätze der allem was der AG vorlegt widerspruchslos zustimmt.
Re: Konzern gründet neuen Geschäfstbereich mit eigenem Tarifvertrag - Auswirkung auf älteren Mitarbeiter
Ich gehe davon aus es geht hier um eine größere Firma, ich gehe davon aus es geht hier um eine große Industrie Gewerkschaft. Dann kann man davon ausgehen, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht über den Tisch gezogen werden und z.b. ihren Kündigunsschutz auch in neuer Konstellation behalten werden.
Oder man hat wie in dem Link steht, min. ein Jahr nach Betriebsübergang immer noch Zeit sich juristisch auch von einem externen Anwalt beraten zu lassen und angemessen zu reagieren.
Ich verstehe auch, dass man sich informieren möchte, dazu kann man sich ja mit dem Stichwort Betriebsübergang im Netz allgemein einlesen. Allerdings wird man wie schon gesagt, über konkrete Auswirkungen im Einzelfall hier nichts sagen können.
Von daher ist Abwarten letztlich so hart das für manchen klingen mag, der beste Tipp
Üblicherweise machen Betriebsräte dann auch Betriebsversammlungen bei solchen Themen. Das sollte man vielleicht mal einfordern, wenn nicht bereits geschehen.
Oder man hat wie in dem Link steht, min. ein Jahr nach Betriebsübergang immer noch Zeit sich juristisch auch von einem externen Anwalt beraten zu lassen und angemessen zu reagieren.
Ich verstehe auch, dass man sich informieren möchte, dazu kann man sich ja mit dem Stichwort Betriebsübergang im Netz allgemein einlesen. Allerdings wird man wie schon gesagt, über konkrete Auswirkungen im Einzelfall hier nichts sagen können.
Von daher ist Abwarten letztlich so hart das für manchen klingen mag, der beste Tipp

Üblicherweise machen Betriebsräte dann auch Betriebsversammlungen bei solchen Themen. Das sollte man vielleicht mal einfordern, wenn nicht bereits geschehen.
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