Darf der Arbeitgeber die private Nutzung des FIrmenwagens einschränken?
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 5
- Registriert: 16.01.17, 17:57
Darf der Arbeitgeber die private Nutzung des FIrmenwagens einschränken?
Hallo, vielleicht könnt Ihr mir bei folgendem Fall helfen?
Ein AN hat einen Firmenwagen, der auch zur Privatnutzung für ihn und seine Familie (im gleichen Haushalt lebend) zugelassen ist. Es gibt bezüglich der Nutzung lediglich die vertraglich vereinbarte Einschränkung, dass privat nicht im Ausland auf Firmenkosten getankt werden darf. Ansonsten sind keine Nutzungsbeschränkungen vereinbart.
Nun sind alle dienstlichen Fahrten während Corona ausgefallen, da es keine persönlichen Termine mit Kunden und keine Messen gab. Hinzu kam eine zeitweise Kurzarbeit.
Der AN wurde während der Kurzarbeit von seinem Arbeitgeber (nicht vom Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung, sondern von der Personalleitung) darauf angesprochen, dass die privat gefahrenen Kilometer (geschäftliche gab es in der Zeit nicht) deutlich höher wären, als die der Kollegen hat den AN angewiesen, diese zu reduzieren oder die höheren Treibstoffkosten selber zu zahlen.
Nachdem dann berufliche Fahrten wieder losgingen, wurde der AN erneut angewiesen, die Kosten zu reduzieren und hat diese dann aber durch geschäftliche Fahrten belegt.
Mittlerweile gibt es wieder regelmäßige berufliche Fahrten (nicht in dem Maß wie vor Corona, aber schon wieder deutlich ansteigend), dennoch kommen regelmäßig zum Monatswechsel die Hinweise, dass der AN ja mehr Benzin verfahren würde, als die anderen Kollegen mit Dienstwagen und dass dies zu reduzieren sei. Sollte sich das nicht ändern, würde wohl ein Beschränkung der privaten km für alle ins Dienstwagennutzer ins Auge gefasst.
Der größte Teil der gefahrenen km war in den letzten Monaten geschäftlich . Die zu fahrenden Strecken sind auch deutlich weiter, als die der anderen Dienstwagennutzer. Es ist vertraglich keine Beschränkung der privaten Nutzung (Kilometer) vereinbart.
Der AN musste auch vor Corona keinerlei Rechenschaft über gefahrene km ablegen, weder geschäftlich, noch privat. Geschäftliche km waren immer Teil des Jobs und im Ermessen des AN und private km waren immer Teil der Vergütung.
Ist das Verhalten des AG überhaupt zulässig?
Danke schon einmal vorab für Eure Antworten
Ein AN hat einen Firmenwagen, der auch zur Privatnutzung für ihn und seine Familie (im gleichen Haushalt lebend) zugelassen ist. Es gibt bezüglich der Nutzung lediglich die vertraglich vereinbarte Einschränkung, dass privat nicht im Ausland auf Firmenkosten getankt werden darf. Ansonsten sind keine Nutzungsbeschränkungen vereinbart.
Nun sind alle dienstlichen Fahrten während Corona ausgefallen, da es keine persönlichen Termine mit Kunden und keine Messen gab. Hinzu kam eine zeitweise Kurzarbeit.
Der AN wurde während der Kurzarbeit von seinem Arbeitgeber (nicht vom Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung, sondern von der Personalleitung) darauf angesprochen, dass die privat gefahrenen Kilometer (geschäftliche gab es in der Zeit nicht) deutlich höher wären, als die der Kollegen hat den AN angewiesen, diese zu reduzieren oder die höheren Treibstoffkosten selber zu zahlen.
Nachdem dann berufliche Fahrten wieder losgingen, wurde der AN erneut angewiesen, die Kosten zu reduzieren und hat diese dann aber durch geschäftliche Fahrten belegt.
Mittlerweile gibt es wieder regelmäßige berufliche Fahrten (nicht in dem Maß wie vor Corona, aber schon wieder deutlich ansteigend), dennoch kommen regelmäßig zum Monatswechsel die Hinweise, dass der AN ja mehr Benzin verfahren würde, als die anderen Kollegen mit Dienstwagen und dass dies zu reduzieren sei. Sollte sich das nicht ändern, würde wohl ein Beschränkung der privaten km für alle ins Dienstwagennutzer ins Auge gefasst.
Der größte Teil der gefahrenen km war in den letzten Monaten geschäftlich . Die zu fahrenden Strecken sind auch deutlich weiter, als die der anderen Dienstwagennutzer. Es ist vertraglich keine Beschränkung der privaten Nutzung (Kilometer) vereinbart.
Der AN musste auch vor Corona keinerlei Rechenschaft über gefahrene km ablegen, weder geschäftlich, noch privat. Geschäftliche km waren immer Teil des Jobs und im Ermessen des AN und private km waren immer Teil der Vergütung.
Ist das Verhalten des AG überhaupt zulässig?
Danke schon einmal vorab für Eure Antworten
Re: Darf der Arbeitgeber die private Nutzung des FIrmenwagens einschränken?
Ist arbeitsvertraglich vereinbart, dass der Sprit für die privat gefahrenen km auch unbegrenzt vom AG zu bezahlen ist? Wenn nein könnte man sich vielleicht noch auf betriebliche Übung berufen wenn jetzt plötzlich Änderungen anstünden.
Der AN könnte es sich doch angewöhnen sich die Dienstfahrten vom AG vorher genehmigen zu lassen. Schriftlich Anträge stellen:
Antrag 1: Morgen fahre ich zu Firma X nach Hamburg
Antrag 2: Am Mittwoch zu Firma Y nach Berlin
Antrag 3: Am Donnerstag treffe ich Herrn Z in Köln.
.....Soll ich die Termine wahrnehmen oder den Kunden mitteilen dass ich aus Spritspargründen nicht kommen kann? Beim AG anfragen "welcher dieser Termine ist entbehrlich"?
Wenn man das 3-4 Wochen lang macht ist dann vielleicht auch Ruhe. Natürlich nur wenn die Fahrten tatsächlich in diesem Umfang notwendig sind.
Der AN könnte es sich doch angewöhnen sich die Dienstfahrten vom AG vorher genehmigen zu lassen. Schriftlich Anträge stellen:
Antrag 1: Morgen fahre ich zu Firma X nach Hamburg
Antrag 2: Am Mittwoch zu Firma Y nach Berlin
Antrag 3: Am Donnerstag treffe ich Herrn Z in Köln.
.....Soll ich die Termine wahrnehmen oder den Kunden mitteilen dass ich aus Spritspargründen nicht kommen kann? Beim AG anfragen "welcher dieser Termine ist entbehrlich"?
Wenn man das 3-4 Wochen lang macht ist dann vielleicht auch Ruhe. Natürlich nur wenn die Fahrten tatsächlich in diesem Umfang notwendig sind.
Warum? Weil es von der Arbeit her tatsächlich notwendig ist oder weil die anderen Kollegen mehr Sachen vom Schreibtisch aus erledigen bzw. sich die Arbeit anders einteilen? Falls letzteres dann müsste der AN schon mal überlegen ob er mit weniger km auskommen könnte.Hannah1973 hat geschrieben: ↑26.07.22, 14:55 Die zu fahrenden Strecken sind auch deutlich weiter, als die der anderen Dienstwagennutzer.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 5
- Registriert: 16.01.17, 17:57
Re: Darf der Arbeitgeber die private Nutzung des FIrmenwagens einschränken?
Hallo,
danke für die Antwort.
danke für die Antwort.
lottchen hat geschrieben: ↑26.07.22, 17:06 Ist arbeitsvertraglich vereinbart, dass der Sprit für die privat gefahrenen km auch unbegrenzt vom AG zu bezahlen ist? Wenn nein könnte man sich vielleicht noch auf betriebliche Übung berufen wenn jetzt plötzlich Änderungen anstünden.
Arbeitsvertraglich ist die private Nutzung des Wagens festgehalten. In der Dienstwagenordnung ist lediglich festgehalten, dass bei privaten Fahrten im Ausland die dort getankten Tankfüllungen selber zu zahlen sind. Es ist auch festgehalten, dass Sonderreinigungen bei grober Verschmutzung durch z.B. Umzug oder Haustiere selber zu zahlen sind. Weitere Ausschlüsse gibt es nicht.
Die anderen Dienstwagenfahrer haben entweder nur die Strecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnort (Geschäftsleitung, usw) zurückzulegen oder betreuen Gebiete mit maximalen Entfernungen von vielleicht 300 km vom Wohn-und Arbeitsort. Der AN hingegen betreut Key Accounts bundesweit (hier ist eine einfache Fahrtstrecke schon mal leicht 600km) und verantwortet auch Gebiete im europäischen Ausland (400 bis 700 km einfache Strecke). Es ist also eine Mischung aus längeren Fahrtstrecken und mehr Terminen, da deutlich mehr Kunden in einem deutlich größeren Bereich betreut werden.lottchen hat geschrieben: ↑26.07.22, 17:06
Warum? Weil es von der Arbeit her tatsächlich notwendig ist oder weil die anderen Kollegen mehr Sachen vom Schreibtisch aus erledigen bzw. sich die Arbeit anders einteilen? Falls letzteres dann müsste der AN schon mal überlegen ob er mit weniger km auskommen könnte.Hannah1973 hat geschrieben: ↑26.07.22, 14:55 Die zu fahrenden Strecken sind auch deutlich weiter, als die der anderen Dienstwagennutzer.
Re: Darf der Arbeitgeber die private Nutzung des FIrmenwagens einschränken?
Wie wird die private Nutzung steuerlich geregelt?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 5
- Registriert: 16.01.17, 17:57
Re: Darf der Arbeitgeber die private Nutzung des FIrmenwagens einschränken?
Dann darf es meiner Ansicht nach keine Einschränkung geben. Ansonsten kippt die 1% Regelung.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 5
- Registriert: 16.01.17, 17:57
Re: Darf der Arbeitgeber die private Nutzung des FIrmenwagens einschränken?
Danke!
Meiner Meinung nach darf die 1%-Regelung nicht so einfach kippen, denn im Arbeitsvertrag ist dazu vereinbart: " Der Arbeitnehmer erhält für seine Dienstreisen einen Firmenwagen der Katergorie XXXX (Definition der Kategorie), der auch privat genutzt werden kann, solange das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. Die Versteuerung der Nutzung erfolgt nach den aktuellen steuerlichen Richtlinien"
In der Firmenwagen-Richtline steht dazu "Der Firmenwagen wird auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Die entsprechende Versteuerung dazu richtet sich nach den jeweils gültigen Steuergesetzen, derzeit 1%-Regelung."
Im Grunde genommen wird der AN aufgefordert, die gefahrenen Kilometer zu reduzieren, weil sie ja "mehr als doppelt so viel sind, wie die der Kollegen". Da Dienstfahrten ja nun mal Teil des Jobs sind, zielt dies auf die privaten Kilometer ab.
Als während Corona gar keine dienstlichen Kilometer angefallen sind, wurde der AN ja angewiesen, die privat gefahrenen Kilometer zu reduzieren oder die Benzinkosten selber zu zahlen. Auch hier wurde der Vergleich mit den Kollegen herangezogen.
Wie schon erwähnt hat der AN auch bei dienstlichen Reisen deutlich längere Fahrtstrecken, als die Kollegen. Das ist aber schon immer so gewesen (seit fast 10 Jahren). Und die privaten Kilometer sind bei dieser Regelung Teil der Vergütung.
Was kann der AN hier machen?
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 23039
- Registriert: 05.07.07, 08:27
- Wohnort: Daheim
Re: Darf der Arbeitgeber die private Nutzung des FIrmenwagens einschränken?
Die km reduzieren und Dienstfahrten versuchen durch Onlinetermine zu ersetzen.
Wenn der Kunde das nicht will - an Chef*in so weitermelden.
Die Privaten km sind mit der 1% Regelung abgedeckt und gut ist. Hier braucht man sich nicht auf Einschränkungen einlassen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Re: Darf der Arbeitgeber die private Nutzung des FIrmenwagens einschränken?
Ein wirklich schwaches Argument. Wenn im Überlassungsvertrag es keine Hintertür gibt um dem AN den Wagen weg zu nehmen (z.B. Entfall der Dienstfahrten) wird der AG damit leben müssen, dass der AN den Wagen dafür nutzt zu was ein Fahrzeug da ist.Hannah1973 hat geschrieben: ↑27.07.22, 08:25 Auch hier wurde der Vergleich mit den Kollegen herangezogen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 5
- Registriert: 16.01.17, 17:57
-
- Letzte Themen