Dauer des Arbeitsverhältnisses ...

Moderator: FDR-Team

Electronicus
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Dauer des Arbeitsverhältnisses ...

Beitrag von Electronicus »

Hallo,

angenommen A ist bei B angestellt. Nach 8 Jahren kündigt A das Arbeitsverhältnis und ist dann bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt.
Nach 4 Jahren wird A dann wieder bei B angestellt und ist dann dort 6 Jahre lang beschäftigt.

Dann kommt es zum Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht. In Hinblick auf die Höhe möglicher Ansprüche von A gegenüber B ist jetzt die Dauer des Arbeitsverhältnisses von Belang. Daher die Frage wie arbeitsrechtlich hier die Dauer des Arbeitsverhältnisses anzusetzen wäre. 6 oder doch 14 Jahre?

Vielen Dank und ein schönes WE…

CG
Froggel
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Re: Dauer des Arbeitsverhältnisses ...

Beitrag von Froggel »

Sechs Jahre, weil mit einem neuen Vertrag auch ein neues Beschäftigungsverhältnis entsteht. Dass A bereits vorher bei B beschäftigt war, ist durch die Kündigung des ersten Arbeitsverhältnisses bei der Berechnung irrelevant.
Ich bin kein Jurist.
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GS
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Re: Dauer des Arbeitsverhältnisses ...

Beitrag von GS »

Frogggel schreibt:
Sechs Jahre, weil mit einem neuen Vertrag auch ein neues Beschäftigungsverhältnis entsteht. Dass A bereits vorher bei B beschäftigt war, ist durch die Kündigung des ersten Arbeitsverhältnisses bei der Berechnung irrelevant.
So ist es. Und zwar unabhängig davon, ob A die frühere Beschäftigung selbst gekündigt hatte oder zulässig gekünigt worden war.
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
FM
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Re: Dauer des Arbeitsverhältnisses ...

Beitrag von FM »

Electronicus hat geschrieben: 06.08.22, 20:53 Dann kommt es zum Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht. In Hinblick auf die Höhe möglicher Ansprüche von A gegenüber B ist jetzt die Dauer des Arbeitsverhältnisses von Belang.
Welche Ansprüche? Kündigungsfrist, Abfindung, Eingruppierung, Sozialauswahl?
Electronicus
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Re: Dauer des Arbeitsverhältnisses ...

Beitrag von Electronicus »

Ansprüche in Zusammenhang mit Mobbing.

Danke für die Antworten!
Niemand2000
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Re: Dauer des Arbeitsverhältnisses ...

Beitrag von Niemand2000 »

Mobbing oder Bossing?
Electronicus
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Re: Dauer des Arbeitsverhältnisses ...

Beitrag von Electronicus »

Beides....
Froggel
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Re: Dauer des Arbeitsverhältnisses ...

Beitrag von Froggel »

Dann könnte die Frage aufkommen, wieso man nach vier Jahren wieder bei dieser Firma angefangen und es sogar weitere sechs Jahre ausgehalten hat. Ändert allerdings nichts an meiner Antwort zuvor.
Ich bin kein Jurist.
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ExDevil67
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Re: Dauer des Arbeitsverhältnisses ...

Beitrag von ExDevil67 »

Froggel hat geschrieben: 09.08.22, 15:05 Dann könnte die Frage aufkommen, wieso man nach vier Jahren wieder bei dieser Firma angefangen und es sogar weitere sechs Jahre ausgehalten hat.
Moment, wir wissen nix über die Größe des Arbeitgebers und welche Personalveränderungen es in den 4 Jahren dort bzw in den folgenden 6 Jahren gegeben hat. Nur weil es heute dort nicht so läuft wie man es sich vorstellt muss das nicht seit >10 Jahren so sein.

Wobei ich mich Frage was für Ansprüche im Raum stehen sollen für die die Betriebszugehörigkeit eine Rolle spielen soll.
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Re: Dauer des Arbeitsverhältnisses ...

Beitrag von Dummerchen »

ExDevil67 hat geschrieben: 09.08.22, 15:16 Wobei ich mich Frage was für Ansprüche im Raum stehen sollen für die die Betriebszugehörigkeit eine Rolle spielen soll.
Ich frage mich generell, welche Ansprüche im Raum stehen. Eine Erschwernisszulage "Mobbing" kenne ich aus keinem Tarifvertrag.
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FM
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Re: Dauer des Arbeitsverhältnisses ...

Beitrag von FM »

Anspruch auf Unterlassung, ggf. auf Schadensersatz (natürlich mit vielen Beweisproblemen). Aber beides hängt nicht von der Beschäftigungsdauer ab.
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