Dauer des Arbeitsverhältnisses ...
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Dauer des Arbeitsverhältnisses ...
Hallo,
angenommen A ist bei B angestellt. Nach 8 Jahren kündigt A das Arbeitsverhältnis und ist dann bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt.
Nach 4 Jahren wird A dann wieder bei B angestellt und ist dann dort 6 Jahre lang beschäftigt.
Dann kommt es zum Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht. In Hinblick auf die Höhe möglicher Ansprüche von A gegenüber B ist jetzt die Dauer des Arbeitsverhältnisses von Belang. Daher die Frage wie arbeitsrechtlich hier die Dauer des Arbeitsverhältnisses anzusetzen wäre. 6 oder doch 14 Jahre?
Vielen Dank und ein schönes WE…
CG
angenommen A ist bei B angestellt. Nach 8 Jahren kündigt A das Arbeitsverhältnis und ist dann bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt.
Nach 4 Jahren wird A dann wieder bei B angestellt und ist dann dort 6 Jahre lang beschäftigt.
Dann kommt es zum Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht. In Hinblick auf die Höhe möglicher Ansprüche von A gegenüber B ist jetzt die Dauer des Arbeitsverhältnisses von Belang. Daher die Frage wie arbeitsrechtlich hier die Dauer des Arbeitsverhältnisses anzusetzen wäre. 6 oder doch 14 Jahre?
Vielen Dank und ein schönes WE…
CG
Re: Dauer des Arbeitsverhältnisses ...
Sechs Jahre, weil mit einem neuen Vertrag auch ein neues Beschäftigungsverhältnis entsteht. Dass A bereits vorher bei B beschäftigt war, ist durch die Kündigung des ersten Arbeitsverhältnisses bei der Berechnung irrelevant.
Ich bin kein Jurist.
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Re: Dauer des Arbeitsverhältnisses ...
So ist es. Und zwar unabhängig davon, ob A die frühere Beschäftigung selbst gekündigt hatte oder zulässig gekünigt worden war.Frogggel schreibt:
Sechs Jahre, weil mit einem neuen Vertrag auch ein neues Beschäftigungsverhältnis entsteht. Dass A bereits vorher bei B beschäftigt war, ist durch die Kündigung des ersten Arbeitsverhältnisses bei der Berechnung irrelevant.
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
Re: Dauer des Arbeitsverhältnisses ...
Welche Ansprüche? Kündigungsfrist, Abfindung, Eingruppierung, Sozialauswahl?Electronicus hat geschrieben: ↑06.08.22, 20:53 Dann kommt es zum Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht. In Hinblick auf die Höhe möglicher Ansprüche von A gegenüber B ist jetzt die Dauer des Arbeitsverhältnisses von Belang.
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Re: Dauer des Arbeitsverhältnisses ...
Ansprüche in Zusammenhang mit Mobbing.
Danke für die Antworten!
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Re: Dauer des Arbeitsverhältnisses ...
Mobbing oder Bossing?
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Re: Dauer des Arbeitsverhältnisses ...
Beides....
Re: Dauer des Arbeitsverhältnisses ...
Dann könnte die Frage aufkommen, wieso man nach vier Jahren wieder bei dieser Firma angefangen und es sogar weitere sechs Jahre ausgehalten hat. Ändert allerdings nichts an meiner Antwort zuvor.
Ich bin kein Jurist.
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Re: Dauer des Arbeitsverhältnisses ...
Moment, wir wissen nix über die Größe des Arbeitgebers und welche Personalveränderungen es in den 4 Jahren dort bzw in den folgenden 6 Jahren gegeben hat. Nur weil es heute dort nicht so läuft wie man es sich vorstellt muss das nicht seit >10 Jahren so sein.
Wobei ich mich Frage was für Ansprüche im Raum stehen sollen für die die Betriebszugehörigkeit eine Rolle spielen soll.
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Re: Dauer des Arbeitsverhältnisses ...
Ich frage mich generell, welche Ansprüche im Raum stehen. Eine Erschwernisszulage "Mobbing" kenne ich aus keinem Tarifvertrag.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
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Re: Dauer des Arbeitsverhältnisses ...
Anspruch auf Unterlassung, ggf. auf Schadensersatz (natürlich mit vielen Beweisproblemen). Aber beides hängt nicht von der Beschäftigungsdauer ab.
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