Urlaubstage rechtens?
Moderator: FDR-Team
Urlaubstage rechtens?
Hallo ich habe eine fiktive Frage zur Gewährung von Urlaubstagen.
Arbeitnehmer A arbeitet in der Altenpflege in einer 35 Stunden Woche in unbefristeten Verhältnis seit mehreren Jahren.
Die Arbeitszeiten sind so geregelt, dass 5 Tage am Stück jeweils 12 Stunden gearbeitet wird und man in der darauffolgenden Woche frei hat usw.
Der Arbeitgeber B gewährt den Arbeitnehmer A einen Jahresurlaub von 18 Tagen. Der Arbeitnehmer ist 37 Jahre alt.
Meine Frage ist nun, ob es in Deutschland eine gesetzliche Regelung gibt, nach dem die Urlaubstage berechnet werden?
Ausgangspunkt meiner Frage ist, dass ich in diesem fiktiven Fall eine Gewährung von 18 Tagen pro Jahr sehr wenig finde.
Arbeitnehmer A arbeitet in der Altenpflege in einer 35 Stunden Woche in unbefristeten Verhältnis seit mehreren Jahren.
Die Arbeitszeiten sind so geregelt, dass 5 Tage am Stück jeweils 12 Stunden gearbeitet wird und man in der darauffolgenden Woche frei hat usw.
Der Arbeitgeber B gewährt den Arbeitnehmer A einen Jahresurlaub von 18 Tagen. Der Arbeitnehmer ist 37 Jahre alt.
Meine Frage ist nun, ob es in Deutschland eine gesetzliche Regelung gibt, nach dem die Urlaubstage berechnet werden?
Ausgangspunkt meiner Frage ist, dass ich in diesem fiktiven Fall eine Gewährung von 18 Tagen pro Jahr sehr wenig finde.
Re: Urlaubstage rechtens?
Nennt sich BUrlG.
Wie man in §3 erkennen kann, sind 24 Tage das Minimum bei einer Vollzeitstelle.
Wie man in §3 erkennen kann, sind 24 Tage das Minimum bei einer Vollzeitstelle.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Urlaubstage rechtens?
18 Tage Urlaub hören sich in der Tat zunächst nach zuwenig an.
Frage wäre allerdings wie weit das Arbeitszeitmodell fixiert ist und der AN fest mit der freien Woche planen kann, sprich reicht es 5 Tage Urlaub beim AG für eine Woche einzureichen um mit der Freiwoche davor und danach auf 3 Wochen Urlaub am Stück zu kommen?
Frage wäre allerdings wie weit das Arbeitszeitmodell fixiert ist und der AN fest mit der freien Woche planen kann, sprich reicht es 5 Tage Urlaub beim AG für eine Woche einzureichen um mit der Freiwoche davor und danach auf 3 Wochen Urlaub am Stück zu kommen?
Re: Urlaubstage rechtens?
Das ist aber Quatsch wenn man 5 Tage Urlaub in der Arbeitswoche einreicht und man somit die Woche davor und danach als Urlaub mitzählt. Diese Zeit hat man somit mit der Woche von 12 Stunden pro Tag an 5 Tagen vorgearbeitet und ist somit kein Urlaub.
Wenn. es so wäre, müsste man ja bei 52 Wochen im Jahr 25 Wochen Urlaub haben. . Die Frage ist jetzt eher, ob die Mindesurlaubstage von 24 Tagen auch bei einer 35 Stunden Woche zählen?
Die 12 Stunden pro Tag sind eine firminterne Regelung.
Wenn. es so wäre, müsste man ja bei 52 Wochen im Jahr 25 Wochen Urlaub haben. . Die Frage ist jetzt eher, ob die Mindesurlaubstage von 24 Tagen auch bei einer 35 Stunden Woche zählen?
Die 12 Stunden pro Tag sind eine firminterne Regelung.
Re: Urlaubstage rechtens?
Sehe ich ähnlich.
Die Arbeitszeit von 2 Wochen wird in einer erbracht.
Man muss dabei natürlich absolut außeracht lassen, dass solche Arbeitszeiten nicht zulässig sind.
Es passt aber ins Bild der 18 Tage Urlaub.
Die Arbeitszeit von 2 Wochen wird in einer erbracht.
Man muss dabei natürlich absolut außeracht lassen, dass solche Arbeitszeiten nicht zulässig sind.
Es passt aber ins Bild der 18 Tage Urlaub.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Urlaubstage rechtens?
Das wären 60 Stunden in zwei Wochen, also nur 30 Std./Woche. Kann also schon rechnerisch nicht stimmen.einer 35 Stunden Woche in unbefristeten Verhältnis seit mehreren Jahren.
Die Arbeitszeiten sind so geregelt, dass 5 Tage am Stück jeweils 12 Stunden gearbeitet wird und man in der darauffolgenden Woche frei hat usw.
Außerdem sind 12 Stunden am Tag verboten (https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html), kann also auch entweder tatsächlich oder rechtlich nicht stimmen.
Und wirtschaftlich auch kaum: der Arbeitsmarkt in der Altenpflege ist so, dass Pflegekräfte jederzeit eine Stelle bekommen können, wo die Tarifverträge des öffentl. Dienstes, der AWO, des DRK oder BRK, oder die AVR Caritas oder Diakonie gelten, die alle 6 Wochen Urlaub festlegen. Da würde ein Altenheim das nur die gesetzlichen 4 Wochen oder gar noch weniger anbietet binnen kurzer Zeit sämtliche Pflegekräfte verlieren.
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Re: Urlaubstage rechtens?
Da A ja an einem Arbeitstag quasi 1,5 Tage arbeitet, hat sie an einem Urlaubstag auch 1,5 Tage Urlaub. ( bei regulär 8 Stunden /Tag gerechnet)
Das ist der Nachteil der Arbeitszeitmodellen mit längeren täglichen Arbeitszeiten, dass es die Urlaubstage auch reduziert.
Das ist der Nachteil der Arbeitszeitmodellen mit längeren täglichen Arbeitszeiten, dass es die Urlaubstage auch reduziert.
Re: Urlaubstage rechtens?
Natürlich nicht.blackylein hat geschrieben: ↑08.08.22, 18:53 Da A ja an einem Arbeitstag quasi 1,5 Tage arbeitet, hat sie an einem Urlaubstag auch 1,5 Tage Urlaub.
Re: Urlaubstage rechtens?
Doch es wird in der fiktiven Firma so gehandhabt, das 12 Stunden a 5 Tage gearbeitet wird und dann 1 Woche frei, da vorgearbeitet.
Hinzukommt das nur 18 Tage Urlaub gewährt werden.
Das es in der Woche dann 60 Stunden sind aufgeteilt auf 2 Wochen macht 30 Stunden Woche stimmt, ist mir garnicht aufgefallen.
Also ist dieses in leinerster Weise so rechtens.
Danke euch.
Hinzukommt das nur 18 Tage Urlaub gewährt werden.
Das es in der Woche dann 60 Stunden sind aufgeteilt auf 2 Wochen macht 30 Stunden Woche stimmt, ist mir garnicht aufgefallen.
Also ist dieses in leinerster Weise so rechtens.
Danke euch.
Re: Urlaubstage rechtens?
Wieso 1,5 Tage, wenn schon wären es 2 Tage an 1 Tag, da man den Tag in der folgenden Woche vorarbeitet.blackylein hat geschrieben: ↑08.08.22, 18:53 Da A ja an einem Arbeitstag quasi 1,5 Tage arbeitet, hat sie an einem Urlaubstag auch 1,5 Tage Urlaub. ( bei regulär 8 Stunden /Tag gerechnet)
Das ist der Nachteil der Arbeitszeitmodellen mit längeren täglichen Arbeitszeiten, dass es die Urlaubstage auch reduziert.
Ich seh schon, das Modell ist schon kriminell und muss geändert werden.
Re: Urlaubstage rechtens?
Bitte § 7 ArbZG nicht ausser acht lassen. Ob die Bedingungen hier erfüllt sind weiss ich natürlich nicht, aber ganz so definitiv sind >10 h tägliche Arbeitszeit nicht verboten.FM hat geschrieben: ↑08.08.22, 18:44 Außerdem sind 12 Stunden am Tag verboten (https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html), kann also auch entweder tatsächlich oder rechtlich nicht stimmen.
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Re: Urlaubstage rechtens?
Andere Frage:
Sind die 35 Stunden/Woche denn Vollarbeitszeit? Oder wurde da schon reduziert auf sagen wir mal 80%?
Mir ist jetzt ad hoc kein Tarifvertrag bekannt, der auf 35 Stunden läuft, außer in der Zeitarbeit.
Sind die 35 Stunden/Woche denn Vollarbeitszeit? Oder wurde da schon reduziert auf sagen wir mal 80%?
Mir ist jetzt ad hoc kein Tarifvertrag bekannt, der auf 35 Stunden läuft, außer in der Zeitarbeit.
Re: Urlaubstage rechtens?
Flowjob hat geschrieben: ↑08.08.22, 19:00Bitte § 7 ArbZG nicht ausser acht lassen. Ob die Bedingungen hier erfüllt sind weiss ich natürlich nicht, aber ganz so definitiv sind >10 h tägliche Arbeitszeit nicht verboten.FM hat geschrieben: ↑08.08.22, 18:44 Außerdem sind 12 Stunden am Tag verboten (https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html), kann also auch entweder tatsächlich oder rechtlich nicht stimmen.
Es gibt keinen Tarifvertrag
Re: Urlaubstage rechtens?
Evtl rechnet der AG ja auch wie folgt:
Die eine Woche werden 5 Tage gearbeitet, die andere 0, macht im Schnitt 2,5 Arbeitstage pro Woche. Also muss ich nur anteilig Urlaub für 2,5 Arbeitstage/Woche gewähren. Und dann sind 18 Tage = ~7 Wochen Urlaub durchaus passend.
Frage wäre halt nur wie weit man als AN im Januar mit den freien Wochen im Sommer planen kann um einen längeren Urlaub buchen zu können.
Re: Urlaubstage rechtens?
Es fällt mir schwer hier anzunehmen, dass der AN in diesen 12 Stunden Arbeitsbereitschaft bzw Bereitschaftsdienst hat.
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