Krankengeld

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Lady_20
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Krankengeld

Beitrag von Lady_20 »

Hallo Ihr Lieben,

Ich hab eine Frage wegen Krankengeld!

A war Mitte Januar wegen Bandscheibe 5 Wochen krankgeschrieben! Mitte Oktober wegen der selben Krankheit wieder für 5 Wochen!

Jetzt erhielt A ein Schreiben vom Arbeitgeber dass ab Oktober kein Entgelt gezahlt wird und Krankenkasse zuständig ist! A war aber bei beiden Fällen nie länger als 5 Wochen krank!

Ist das rechtens?
Czauderna
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Re: Krankengeld

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
hier eine Erläuterung zu diesem Thema - https://www.tk.de/firmenkunden/service ... en-2035958
wenn zwischen dem Ende der letzten Erkrankung und dem Beginn der neuen Erkrankung mindestens sechs Monate liegen, muss der Arbeitgeber grundsätzlich erneut für sechs Monate die Entgeltfortzahlung vornehmen. Liegen weniger als sechs Monate dazwischen, kann der Arbeitgeber die Fortzahlung entweder ganz verweigern oder nur den zu sechs Wochen fehlenden Zeitraum zahlen und dann muss die Krankenkasse Krankengeld zahlen.
In dem geschilderten Fall liegen mehr als sechs Monate dazwischen, ergo muss der Arbeitgeber erneut für sechs Wochen Entgelt fortzahlen.
Gruss
Czauderna
Lady_20
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Re: Krankengeld

Beitrag von Lady_20 »

Vielen Dank für die Antwort!!

Ich hatte lieber einen Schreibfehler, ich meinte nicht Mitte Januar, sondern Mitte Mai!

Für wieviel Wochen kriegt A jetzt Krankengeld? Und wie hoch ist das Krankengeld prozentual?

Liebe Grüsse
FM
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Re: Krankengeld

Beitrag von FM »

Man muss sich da gar nicht selbst mit dem Arbeitgeber streiten. Man beantragt einfach das Krankengeld, die Krankenkasse muss es auch dann zahlen wenn der Arbeitgeber unrechtmäßig die Entgeltfortzahlung ablehnt. Aber die Krankenkasse verlangt dann ihrerseits vom Arbeitgeber Ersatz ihrer Aufwendungen dafür. Wenn sie damit erfolgreich ist, kann der Arbeitnehmer dann seinerseits recht einfach die Differenz zwischen Krankengeld und Gehalt selbst verlangen, die Rechtsfrage ist dann ja schon geklärt.

Es kann natürlich auch sein, dass die Krankenkasse den Arbeitgeber einfach per Mitteilung schon überzeugt. Wenn das nicht gelingt, muss sie den Arbeitgeber verklagen. Der Arbeitnehmer muss aber nicht so lange auf sein Geld warten, die Krankenkasse muss zahlen sobald klar ist, dass der Arbeitgeber es erst einmal tatsächlich nicht macht.

Sollte man allerdings in der Zwischenzeit auch nur einen einzigen Tag arbeitsunfähig gewesen sein (und damit weniger als 6 Monate Pause), wird es komplizierter. Denn dann kann der Arbeitgeber nicht wissen, ob man aufgrund desselben Leidens arbeitsunfähig war. Und falls diese Arbeitsunfähigkeit nicht ärztlich bescheinigt war (was bei bis zu drei Tagen ja möglich ist), weiß die Krankenkasse es auch nicht. Der Nachweis, dass es z.B. im Juni an dem einen Tag ein anderer Grund war, dürfte sehr schwierig sein, wenn man an diesem Tag bei keinem Arzt war.
FM
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Re: Krankengeld

Beitrag von FM »

Lady_20 hat geschrieben: 28.11.22, 19:21 Ich hatte lieber einen Schreibfehler, ich meinte nicht Mitte Januar, sondern Mitte Mai!
Das sollte man vermeiden, weil dann die Mühe des Antwortschreibens ins Leere geht.

Mitte Mai + 5 Wochen - kann man jetzt selbst ausrechnen, wie der Abstand war.
GS
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Re: Krankengeld

Beitrag von GS »

Lady_20 hat geschrieben: 28.11.22, 19:21 [...]Ich hatte lieber einen Schreibfehler, ich meinte nicht Mitte Januar, sondern Mitte Mai!
Für wieviel Wochen kriegt A jetzt Krankengeld? Und wie hoch ist das Krankengeld prozentual?
[...]
Von M nach J, da kann der Tippfinger schon mal verrutschen. Aber von i nach nuar, das muss man erst mal schaffen :mrgreen:

Scherz beiseite: Das Netto-Krankengeld dürfte knapp unter 80% der entgangenen Netto-Bezüge liegen - bei Brutto deutlicher oberhalb der KV-Beitragsbemessungsgrenze (2022: 4837 € mtl.) m.o.w. deutlich weniger als 80 %.

Gruß
von GS
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
Lady_20
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Re: Krankengeld

Beitrag von Lady_20 »

Vielen Dank erstmal und ein großes sorry wegen dem schreibversehen!

Sowohl im Mai als auch im Oktober war es was Orthopädisches, aber er betraf immer einen anderen Wirbel! Ist dann dieselbe Krankheit?

A war doch jeweils immer 5 Wochen krank (also 5 Wochen im Mai und 5 Wochen im Oktober)! Werden dann beide Wochen zussmmengezählt und man erhält dann Krankengeld? Für wieviele Wochen dann? Weil A arbeitet wieder (nach Ablauf der 5 Wochen im Oktober)
FM
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Re: Krankengeld

Beitrag von FM »

Lady_20 hat geschrieben: 28.11.22, 20:25 Sowohl im Mai als auch im Oktober war es was Orthopädisches, aber er betraf immer einen anderen Wirbel! Ist dann dieselbe Krankheit?
Das muss im Streitfall ein entsprechender Facharzt als Sachverständiger beurteilen. Das kostet natürlich extra und bezahlen muss es am Ende derjenige, der das arbeitsgerichtliche Verfahren verliert. Wenn man Glück hat, besorgt die Krankenkasse auf ihre Kosten ein Gutachten des MDK und das Arbeitsgericht erkennt das auch an.

Bei genau 2 x 5 Wochen muss der Arbeitgeber beim ersten mal die volle Zeit über zahlen und beim zweiten Mal eben noch die erste Woche (wenn es dieselbe Krankheit ist).
lottchen
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Re: Krankengeld

Beitrag von lottchen »

Der AG erfährt doch gar nicht, warum der AN krank war. Wenn auf der Bescheinigung "Erstbescheinigung" angekreuzt ist, dann muss er normal zahlen.
FM
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Re: Krankengeld

Beitrag von FM »

lottchen hat geschrieben: 28.11.22, 21:07 Der AG erfährt doch gar nicht, warum der AN krank war. Wenn auf der Bescheinigung "Erstbescheinigung" angekreuzt ist, dann muss er normal zahlen.
Oder er verlangt einen Nachweis, dass es auch wirklich eine Erstbescheinigung ist. Also eine ganz ausdrückliche und ausführlichere Bescheinigung des Arztes. Siehe:
https://lexetius.com/2005,2069

Die entsprechende Mitteilung der Krankenkasse ohne Angabe der Diagnose nach § 69 Abs. 4 SGB X ist kein ausreichender Ersatz, da die Krankenkasse hierbei nicht neutral ist. Sie legt ja Wert darauf, dass sie kein Krankengeld bezahlen muss, es also als anderer Krankheitsfall gilt, und sie hat wohl auch nicht genügend Daten (der Diagnoseschlüssel alleine genügt dafür nicht).
Czauderna
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Re: Krankengeld

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
wir haben es in der Praxis so gehalten, dass wir erst auf Anfrage des Arbeitgebers den Zusammenhang zwischen der neuen und der alten Arbeitsunfähigkeit geprüft haben, bzw. durch den MDK haben prüfen lassen. Von uns aus durften wir nicht tätig werden, weil auch schon damals der Datenschutz berücksichtigt werden musste. Sicher, der Arbeitgeber wusste auch bei der alten Erkrankung keine Diagnose, jedenfalls nicht von uns, trotzdem, den Zusammenhang ohne "Auftrag" zu prüfen wäre schon zu viel des Guten gewesen. Im Übrigen, Arbeitgeber mit einer guten Personalabteilung und/oder Steuerberatung, die haben schon solche Sachen im Griff gehabt.
Gruss
Czauderna
Lady_20
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Re: Krankengeld

Beitrag von Lady_20 »

Vielen Dank euch!

Weiß jemand wie das mit dem Weihnachtsgeld ist? Wird das auch nicht ausgezahlt?
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