Unwirksame Kündigung per email durch AG - wie reagieren?

Moderator: FDR-Team

stadtkind
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Unwirksame Kündigung per email durch AG - wie reagieren?

Beitrag von stadtkind »

Moin,

angenommen AG übersendet AN am letzten Tag der Probezeit eine Kündigung (als Scan) per email.
AN geht von Unwirksamkeit wegen fehlender Schriftform aus und wartet einige Tage ab. Es folgt hierzu aber nichts schriftliches mehr.
Wie ginge es nun weiter?
AN möchte dem AG nun schriftlich mitteilen, dass KÜ unwirksam ist und er seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt.
Wäre dieses Vorgehen so korrekt?
Oder übersieht AN hier irgendwas? Muss irgendwas anderes seitens des An beachtet werden?
Danke für Eure Tipps! :daumenhoch
lottchen
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Re: Unwirksame Kündigung per email durch AG - wie reagieren?

Beitrag von lottchen »

Der AN übersieht nichts. Der AN muss seine Arbeitskraft weiterhin anbieten. Und sicher wäre es sinnvoll, dass dem AG rechtzeitig vorher mitzuteilen (damit der weiter Arbeit bereitstellt). Verpflichtet wäre man dazu allerdings nicht. Man kann auch einfach wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist weiter zur Arbeit gehen. Sollte eine vorherige Schlüsselabgabe, Räumen von Spind oder Schreibtisch o.ä. nötig sein dürfte es aber schon vorher auffallen, wenn der AN da nicht mitmacht.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Froggel
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Re: Unwirksame Kündigung per email durch AG - wie reagieren?

Beitrag von Froggel »

Wenn der AG per Mail kündigt, ist die Kündigung auch als Scan eines Originaldokuments nicht gültig, solange das Original nicht in den Einflussbereich des AN kommt. Es ist anzunehmen, dass der AG die eingescannte Vorlage nachsendet, aber das reicht nicht, um sie dann noch als Probezeitkündigung gelten zu lassen. Folglich muss er eine fristgerechte Kündigung, dieses Mal mit Begründung (allerdings nur bei Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und einem mindestens sechs Monate bestehenden Arbeitsverhältnis, ansonsten braucht kein Grund genannt werden), dem Arbeitnehmer zukommen lassen.
Allerdings verstehe ich nicht, warum der AN dem AG schriftlich mitteilen will, dass die Kündigung unwirksam ist, wenn er doch einfach weiter zur Arbeit gehen kann (wodurch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht, sofern der Vertrag keine Befristung vorsieht). Auch eine Kündigung in der Probezeit ist an Fristen gebunden und der AN müsste selbst bei gültiger Kündigung noch weitere vierzehn Tage »seine Arbeitskraft zur Verfügung« stellen. Dementsprechend geht er normal zur Arbeit und arbeitet auch so lange weiter, bis der AG mit einer gültigen Kündigung kommt.
Ich bin kein Jurist.
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stadtkind
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Re: Unwirksame Kündigung per email durch AG - wie reagieren?

Beitrag von stadtkind »

AN hat AG nach der Mail mitgeilt, dass er zunächst den zustehenden Urlaub nimmt. Da AN primär im Homeoffice beschäftigt war und hier die Zugänge vom AG bereits gesperrt wurden kann AN nicht einfach "hingehen" und ist zudem wegen eines kleines operativen Eingriffs auch erstmal einige Tage AU geschrieben(Ab morgen.
Froggel
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Re: Unwirksame Kündigung per email durch AG - wie reagieren?

Beitrag von Froggel »

Dann bleibt eben doch nur die Möglichkeit, die Arbeitskraft nachweislich anzubieten, die der AG dann auch bis zur rechtmäßigen Kündigung zu bezahlen hat. Man sollte sich aber darauf einstellen, dass man das eventuell gerichtlich durchsetzen muss.
Ich bin kein Jurist.
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stadtkind
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Re: Unwirksame Kündigung per email durch AG - wie reagieren?

Beitrag von stadtkind »

Joh, super! bedanke mich recht herzlich bei den Antwortern hier! :daumenhoch
FM
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Re: Unwirksame Kündigung per email durch AG - wie reagieren?

Beitrag von FM »

Froggel hat geschrieben: 05.03.23, 16:46 Folglich muss er eine fristgerechte Kündigung, dieses Mal mit Begründung (allerdings nur bei Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und einem mindestens sechs Monate bestehenden Arbeitsverhältnis, ansonsten braucht kein Grund genannt werden), dem Arbeitnehmer zukommen lassen.
Der Grund muss nur existieren, aber nicht in der Kündigung mitgeteilt werden.
stadtkind
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Re: Unwirksame Kündigung per email durch AG - wie reagieren?

Beitrag von stadtkind »

:daumenhoch :daumenhoch :daumenhoch
FM
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Re: Unwirksame Kündigung per email durch AG - wie reagieren?

Beitrag von FM »

Man sollte aber auch wissen: dieser Fehler des Arbeitgebers führt in ca. 80 bis 90 % der Fälle nicht zu einer dauerhaften Weiterbeschäftigung, sondern zu einer Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes.
Pünktchen
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Re: Unwirksame Kündigung per email durch AG - wie reagieren?

Beitrag von Pünktchen »

FM hat geschrieben: 05.03.23, 18:38 Man sollte aber auch wissen: dieser Fehler des Arbeitgebers führt in ca. 80 bis 90 % der Fälle nicht zu einer dauerhaften Weiterbeschäftigung, sondern zu einer Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes.
Daja, da gibt es kein Automatismus. Einem Vergleich müssen beide Parteien zustimmen.
Pünktchen
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Re: Unwirksame Kündigung per email durch AG - wie reagieren?

Beitrag von Pünktchen »

Auch, wenn eine Kündigung unwirksam ist, muss man sie ggf. trotzdem angreifen. Das kann auch gelten, wenn Formvorschriften nicht erfüllt sind. S hier:

https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artik ... rksam_318/

https://www.rabw.de/anwalt-arbeitsrecht ... BCndigung/

https://www.ra-kotz.de/muendliche_kuend ... irksam.htm
FM
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Re: Unwirksame Kündigung per email durch AG - wie reagieren?

Beitrag von FM »

Ohne jetzt 3 verschiedene Internetseiten durchzulesen: gemeint ist vermutlich:
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
§ 4 Anrufung des Arbeitsgerichts
Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. (...)
Laut Sachverhalt ist aber keine schriftliche Kündigung zugegangen, sondern nur in elektronischer (unwirksamer) Form.
Pünktchen
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Re: Unwirksame Kündigung per email durch AG - wie reagieren?

Beitrag von Pünktchen »

FM hat geschrieben: 05.03.23, 19:16 Ohne jetzt 3 verschiedene Internetseiten durchzulesen:
Das ist der Fehler
Pünktchen
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Re: Unwirksame Kündigung per email durch AG - wie reagieren?

Beitrag von Pünktchen »

P. S. Es hätte auch gereicht, eine Webpage zu lesen (oder zu überfliegen).
FM
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Re: Unwirksame Kündigung per email durch AG - wie reagieren?

Beitrag von FM »

In einem Forum könnte man zumindest kurz erwähnen, um welches Argument es geht. Als Beleg kann man dann sicherlich einen Link angeben, aber die Erwartung dass gefälligst alle anderen drei Links durchlesen sollen ohne vorher zu wissen um was es da überhaupt geht, weil es einem selbst zu mühselig ist ein oder zwei Sätze selbst zu schreiben, ist nicht ganz so passend.
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