Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende
Moderator: FDR-Team
Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende
Hallo liebe Arbeitsrechtler,
ein fiktiver Fall aus Bullerbü:
Der A ist seit 36 Monaten bei der B GmbH angestellt.
Davon die ersten 27 Monate als Azubi, danach mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Jetzt will er kündigen mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsschluß.
Die Personalabteilung erklärt ihm daraufhin, dass die Kündigungsfrist "Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende" sei.
Hier der relevante Paragraf des TV:
§ 68 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
(1) Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Fragen:
Wer hat recht?
Zu was ratet Ihr dem A?
Gruß Sabine
ein fiktiver Fall aus Bullerbü:
Der A ist seit 36 Monaten bei der B GmbH angestellt.
Davon die ersten 27 Monate als Azubi, danach mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Jetzt will er kündigen mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsschluß.
Die Personalabteilung erklärt ihm daraufhin, dass die Kündigungsfrist "Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende" sei.
Hier der relevante Paragraf des TV:
§ 68 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
(1) Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Fragen:
Wer hat recht?
Zu was ratet Ihr dem A?
Gruß Sabine
Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende
Weiterlesen im Tarifvertrag :
klingt verdächtig danach als ob in Absatz 3 Satz 1 und 2 definiert ist wie sich die Beschäftigungszeit berechnet und ob die Ausbildung dazugehört oder nicht.
Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende
Leider nicht.
Wir können davon ausgehen, dass die Ausbildungszeit nicht zur Beschäftigungszeit gehört.
Mir geht es darum, ob die Aussage:
"Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende" einen Sinn ergibt, insb. ob eine solche Lesart des § 68 sinnhaft ist.
Wäre die Beschäftigungszeit 36 Monate, wäre die Kündigungsfrist "6 Wochen zum Quartal", und nicht "einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende."
Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende
Nö.
Wurde vom BAG (Urteil vom 02.12.1999, Az.: 2 AZR 139/99) schon ausgeurteilt und mit Urteil vom 09.09.2010 Az.: 2 AZR 714/08 nochmals bestätigt.
Demnach wäre die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.
Heißt, nach meinem Verständnis, man kann jeweils nur am bis zum 31.12 für 31.03, 31.03 für 30.06, 30.06 für 30.09 und 30.09 für 31.12 kündigen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende
Stimmt, eine Frist von einem Monat zum Quartalsende lässt sich da nicht rauslesen. Wobei wenn die Ausbildung nicht zur Beschäftigungszeit gehört dann reden wir hier über eine Beschäftigungszeit von ~9 Monaten, also unter einem Jahr.Ferkel82 hat geschrieben: ↑17.03.23, 06:21 Mir geht es darum, ob die Aussage:
"Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende" einen Sinn ergibt, insb. ob eine solche Lesart des § 68 sinnhaft ist.
Wäre die Beschäftigungszeit 36 Monate, wäre die Kündigungsfrist "6 Wochen zum Quartal", und nicht "einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende."
Seit wann sind 36 Monate mehr als 5 Jahre? 6 Wochen zum Quartalsende ja, aber nicht 3 Monate.
Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende
aaarrrgg stimmt. 

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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende
Wieso nicht?
Wir haben hier eine Aufzählung.Ferkel82 hat geschrieben: ↑17.03.23, 00:45 Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
.....
.....
....
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende
Weil das irgendwie doppelt gemoppelt wäre zum Monatsschlusss zum Schluss eines Quartals. Ein Quartalsende ist regelmäßig auch ein Monatsende.ktown hat geschrieben: ↑17.03.23, 07:16Wieso nicht?Wir haben hier eine Aufzählung.Ferkel82 hat geschrieben: ↑17.03.23, 00:45 Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
.....
.....
....
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Zumal bei den Punkten die nicht zitiert wurden nur die Frist genannt wird aber nicht zu wann. Die Nennung erfolgt erst am Ende mit Quartalsende. Während der eine Monat am Anfang auch den Zeitpunkt zu dem gekündigt werden kann, Monatsende, enthält.
Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende
Hhhhmmm.....diese Lesart ist auch möglich und vermutlich die richtige.
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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende
Ich würde den TV hier so deuten, dass
Erst ab
Ersteres ist hier aber eh hinfällig, wenn die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit dazu gerechnet wird.
nicht zu der nachfolgenden Aufzählung gehört.
Erst ab
gilt jeweils das Quartalsende.
Ersteres ist hier aber eh hinfällig, wenn die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit dazu gerechnet wird.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende
So sehe ich, lese ich das auch.Tastenspitz hat geschrieben: ↑17.03.23, 08:06 Ich würde den TV hier so deuten, dassnicht zu der nachfolgenden Aufzählung gehört.
Erst abgilt jeweils das Quartalsende.
Tastenspitz hat geschrieben: ↑17.03.23, 08:06 Ersteres ist hier aber eh hinfällig, wenn die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit dazu gerechnet wird.
Die Urteile des BAG betreffen Fälle, in denen das BGB gilt.ktown hat geschrieben: ↑17.03.23, 07:09 Wurde vom BAG (Urteil vom 02.12.1999, Az.: 2 AZR 139/99) schon ausgeurteilt und mit Urteil vom 09.09.2010 Az.: 2 AZR 714/08
Das ist hier nicht der Fall.
In diesem Passus geht die Regelung des TV dem BGB vor.
Aber gleichwohl ist der Hinweis auf die Urteile sinnvoll für den Fall, dass der TV gegen übergeordnetes Recht verstößt.
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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende
Letztlich gilt hier wie auch sonstwo: Unklarkeiten einer Klausel gehen zu Lasten des Verwenders.
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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende
Um welchen TV geht es den?
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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende
Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende
Mein Kommentar (Beck) sagt, nach TVÖD gehört die Ausbildung nicht zur Beschäftigungszeit.
Die Begründung leitet sich sogar noch aus dem alten BAT ab
Und natürlich ist diese doppelt gemoppelte auch falsch. Also ist die Frist meiner Meinung nach: Ein Monat zum Monatsschluss.
Die Begründung leitet sich sogar noch aus dem alten BAT ab

Und natürlich ist diese doppelt gemoppelte auch falsch. Also ist die Frist meiner Meinung nach: Ein Monat zum Monatsschluss.
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