Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende

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Ferkel82
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Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende

Beitrag von Ferkel82 »

Hallo liebe Arbeitsrechtler,

ein fiktiver Fall aus Bullerbü:

Der A ist seit 36 Monaten bei der B GmbH angestellt.
Davon die ersten 27 Monate als Azubi, danach mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Jetzt will er kündigen mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsschluß.
Die Personalabteilung erklärt ihm daraufhin, dass die Kündigungsfrist "Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende" sei.

Hier der relevante Paragraf des TV:
§ 68 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
(1) Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.


Fragen:
Wer hat recht?
Zu was ratet Ihr dem A?

Gruß Sabine
ExDevil67
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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende

Beitrag von ExDevil67 »

Ferkel82 hat geschrieben: 17.03.23, 00:45 Zu was ratet Ihr dem A?
Weiterlesen im Tarifvertrag :
Ferkel82 hat geschrieben: 17.03.23, 00:45 Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
klingt verdächtig danach als ob in Absatz 3 Satz 1 und 2 definiert ist wie sich die Beschäftigungszeit berechnet und ob die Ausbildung dazugehört oder nicht.
Ferkel82
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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende

Beitrag von Ferkel82 »

ExDevil67 hat geschrieben: 17.03.23, 05:22 ... klingt verdächtig danach als ob in Absatz 3 Satz 1 und 2 definiert ist wie sich die Beschäftigungszeit berechnet und ob die Ausbildung dazugehört oder nicht.
Leider nicht.

Wir können davon ausgehen, dass die Ausbildungszeit nicht zur Beschäftigungszeit gehört.

Mir geht es darum, ob die Aussage:
"Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende" einen Sinn ergibt, insb. ob eine solche Lesart des § 68 sinnhaft ist.

Wäre die Beschäftigungszeit 36 Monate, wäre die Kündigungsfrist "6 Wochen zum Quartal", und nicht "einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende."
ktown
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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende

Beitrag von ktown »

Ferkel82 hat geschrieben: 17.03.23, 06:21 Wir können davon ausgehen, dass die Ausbildungszeit nicht zur Beschäftigungszeit gehört.
Nö.
Wurde vom BAG (Urteil vom 02.12.1999, Az.: 2 AZR 139/99) schon ausgeurteilt und mit Urteil vom 09.09.2010 Az.: 2 AZR 714/08 nochmals bestätigt.

Demnach wäre die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.
Heißt, nach meinem Verständnis, man kann jeweils nur am bis zum 31.12 für 31.03, 31.03 für 30.06, 30.06 für 30.09 und 30.09 für 31.12 kündigen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
ExDevil67
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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende

Beitrag von ExDevil67 »

Ferkel82 hat geschrieben: 17.03.23, 06:21 Mir geht es darum, ob die Aussage:
"Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende" einen Sinn ergibt, insb. ob eine solche Lesart des § 68 sinnhaft ist.

Wäre die Beschäftigungszeit 36 Monate, wäre die Kündigungsfrist "6 Wochen zum Quartal", und nicht "einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende."
Stimmt, eine Frist von einem Monat zum Quartalsende lässt sich da nicht rauslesen. Wobei wenn die Ausbildung nicht zur Beschäftigungszeit gehört dann reden wir hier über eine Beschäftigungszeit von ~9 Monaten, also unter einem Jahr.
ktown hat geschrieben: 17.03.23, 07:09
Ferkel82 hat geschrieben: 17.03.23, 06:21 Wir können davon ausgehen, dass die Ausbildungszeit nicht zur Beschäftigungszeit gehört.
Nö.
...

Demnach wäre die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.
Seit wann sind 36 Monate mehr als 5 Jahre? 6 Wochen zum Quartalsende ja, aber nicht 3 Monate.
ktown
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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende

Beitrag von ktown »

aaarrrgg stimmt. :shock:
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ktown
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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende

Beitrag von ktown »

ExDevil67 hat geschrieben: 17.03.23, 07:12 Stimmt, eine Frist von einem Monat zum Quartalsende lässt sich da nicht rauslesen.
Wieso nicht?
Ferkel82 hat geschrieben: 17.03.23, 00:45 Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
.....
.....
....
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Wir haben hier eine Aufzählung.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende

Beitrag von ExDevil67 »

ktown hat geschrieben: 17.03.23, 07:16
ExDevil67 hat geschrieben: 17.03.23, 07:12 Stimmt, eine Frist von einem Monat zum Quartalsende lässt sich da nicht rauslesen.
Wieso nicht?
Ferkel82 hat geschrieben: 17.03.23, 00:45 Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
.....
.....
....
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Wir haben hier eine Aufzählung.
Weil das irgendwie doppelt gemoppelt wäre zum Monatsschlusss zum Schluss eines Quartals. Ein Quartalsende ist regelmäßig auch ein Monatsende.

Zumal bei den Punkten die nicht zitiert wurden nur die Frist genannt wird aber nicht zu wann. Die Nennung erfolgt erst am Ende mit Quartalsende. Während der eine Monat am Anfang auch den Zeitpunkt zu dem gekündigt werden kann, Monatsende, enthält.
ktown
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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende

Beitrag von ktown »

Hhhhmmm.....diese Lesart ist auch möglich und vermutlich die richtige.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Tastenspitz
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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende

Beitrag von Tastenspitz »

Ich würde den TV hier so deuten, dass
Ferkel82 hat geschrieben: 17.03.23, 00:45 bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
nicht zu der nachfolgenden Aufzählung gehört.
Erst ab
Ferkel82 hat geschrieben: 17.03.23, 00:45 von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
gilt jeweils das Quartalsende.
Ersteres ist hier aber eh hinfällig, wenn die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit dazu gerechnet wird.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Ferkel82
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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende

Beitrag von Ferkel82 »

Tastenspitz hat geschrieben: 17.03.23, 08:06 Ich würde den TV hier so deuten, dass
Ferkel82 hat geschrieben: 17.03.23, 00:45 bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
nicht zu der nachfolgenden Aufzählung gehört.
Erst ab
Ferkel82 hat geschrieben: 17.03.23, 00:45 von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
gilt jeweils das Quartalsende.
So sehe ich, lese ich das auch.
Tastenspitz hat geschrieben: 17.03.23, 08:06 Ersteres ist hier aber eh hinfällig, wenn die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit dazu gerechnet wird.
ktown hat geschrieben: 17.03.23, 07:09 Wurde vom BAG (Urteil vom 02.12.1999, Az.: 2 AZR 139/99) schon ausgeurteilt und mit Urteil vom 09.09.2010 Az.: 2 AZR 714/08
Die Urteile des BAG betreffen Fälle, in denen das BGB gilt.

Das ist hier nicht der Fall.

In diesem Passus geht die Regelung des TV dem BGB vor.

Aber gleichwohl ist der Hinweis auf die Urteile sinnvoll für den Fall, dass der TV gegen übergeordnetes Recht verstößt.
Tastenspitz
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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende

Beitrag von Tastenspitz »

Letztlich gilt hier wie auch sonstwo: Unklarkeiten einer Klausel gehen zu Lasten des Verwenders.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
ktown
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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende

Beitrag von ktown »

Um welchen TV geht es den?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende

Beitrag von Ferkel82 »

ktown hat geschrieben: 17.03.23, 13:54 Um welchen TV geht es den?
TVöD-S

https://www.kommunalforum.de/tvoed_s.php

Es geht um § 34.
matthias.
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Re: Einen Monat zum Monatsende zum Quartalsende

Beitrag von matthias. »

Mein Kommentar (Beck) sagt, nach TVÖD gehört die Ausbildung nicht zur Beschäftigungszeit.
Die Begründung leitet sich sogar noch aus dem alten BAT ab :shock:

Und natürlich ist diese doppelt gemoppelte auch falsch. Also ist die Frist meiner Meinung nach: Ein Monat zum Monatsschluss.
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