Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen bezüglich der Entlohnung sind zwar weit verbreitet, stehen rechtlich aber auf tönernen Füßen:
Eine Arbeitsvertragsklausel, die einen Arbeitnehmer auch gegenüber Arbeitskollegen zur Verschwiegenheit über sein Entgelt verpflichtet, ist unwirksam. (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 2 Sa 183/09)
Es gibt sogar Quellen, die derartige Klauseln als einen Complianceverstoß ansehen, weil dadurch die Ungleichbehandlung im Unternehmen gefördert wird.
Andererseits darf man nicht beliebig Interna des Unternehmens öffentlich machen, das gilt aber auch ohne eine derartige Klausel. Wobei ich persönlich eine allgemeine Information, dass
A) es anstatt Verhandlungen ein Rankingverfahren zur Gehaltsfindung gibt
und/oder
B) man keine Möglichkeit hat über das Gehalt zu verhandeln
für unbedenklich halte, weil hier keine Interna verraten werden, die dem Unternehmen schaden. Im Gegenteil, das Unternehmen wird sogar stolz auf dieses Verfahren sein, weil es fairer ist als eine individuelle Gehaltsverhandlung, bei der es weniger auf die Performance des Mitarbeiters ankommt, sondern vor allem auf sein Verhandlungsgeschick. Insbesondere führt die individuelle Gehaltsverhandlung dazu, dass Mitarbeiter, die aufgrund bestimmter Merkmale (behindert, alleinerziehende Mutter, über 50) in einer schlechteren Verhandlungsposition sind, auch bei sehr hoher Performance benachteiligt sind.
Noch ein paar Kommentare
FM hat geschrieben: ↑18.03.23, 14:37
Das kann man immer.
Nicht wirklich, denn ...
FM hat geschrieben: ↑18.03.23, 14:37
Man muss eben letztlich etwas haben, womit man droht, und das wäre die Kündigung.
... auch wenn der Mitarbeiter glaubwürdig mit einer Kündigung droht, kann der Vorgesetzte in der Regel dem Mitarbeiter deswegen kein höheres Gehalt geben, als der Standardprozess vorsieht. Der Mitarbeiter muss dann für sich entscheiden, ob ihm das gebotene Gehalt trotz allem ausreicht oder er woanders sein Glück versucht. Oder er macht sich gleich selbständig...
Das geheime Verfahren muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat mitteilen und es ist mitbestimmungspflichtig. Funktioniert natürlich nur, wenn es einen Betriebsrat gibt - aber das entscheidet nicht der Arbeitgeber, sondern die Arbeitnehmer.
... was dem betroffenen Mitarbeiter dann aber auch nichts nützt, denn er will ja sein Gehalt nicht nach irgendeinem Verfahren festgelegt haben, sondern er möchte es individuell verhandeln. Womit er - vermute ich mal - in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht hat. Was aber auch nicht automatisch bedeutet, dass es immer so weiter gehen muss. Und irgendwann, wenn der Mitarbeiter selbst die 50 überschreitet, ist er vielleicht sogar froh über das Rankingverfahren.