Krankengeldberechnung bei steuerfreien Zuschläge

Moderator: FDR-Team

papa-mimi
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Krankengeldberechnung bei steuerfreien Zuschläge

Beitrag von papa-mimi »

Hallo,

mal angenommen ein Schichtarbeiter (Früh-, Spät-, Nachtschicht) mit steuerfreien Zuschläge ist länger als 6 Wochen krank.

Wie wird das Krankengeld eurer Meinung nach errechnet?


70% vom Grund-Lohn
70% vom Gesamt-Lohn
70% vom Gesamt-Lohn ohne steuerfreie Zuschläge

MfG Michael
ktown
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Re: Krankengeldberechnung bei steuerfreien Zuschläge

Beitrag von ktown »

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
papa-mimi
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Re: Krankengeldberechnung bei steuerfreien Zuschläge

Beitrag von papa-mimi »

Hallo,

danke für die schnelle Antwort und Tipp,
da lese mich mich schon seit Tagen ein,
aber lauter verschiedene Ansichten, Gesetze und Regelungen die alle auch zum Teil schwer zu verstehen sind!

MfG Michael
ktown
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Re: Krankengeldberechnung bei steuerfreien Zuschläge

Beitrag von ktown »

Und wieso meinen Sie, dass ein Forum sie da besser beraten kann?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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papa-mimi
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Re: Krankengeldberechnung bei steuerfreien Zuschläge

Beitrag von papa-mimi »

um über dieses Thema im Forum zu diskutieren!
Stefanie145
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Re: Krankengeldberechnung bei steuerfreien Zuschläge

Beitrag von Stefanie145 »

Hallo,

Steuerfreiheit ist meiner Meinung nach nicht relevant.

Viel wichtiger ist das krankenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt.

Arbeitsentgeltbestandteile, die nicht beitragspflichtig sind in der Krankenversicherung (und auch der Betrag, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt), wird meiner Meinung nach nicht für die Krankengeldberechnung berücksichtigt, da aus diesen Entgeltbestandteile auch keine Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt wurden.
ktown
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Re: Krankengeldberechnung bei steuerfreien Zuschläge

Beitrag von ktown »

Steht übrigens im Link auch so drin. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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FM
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Re: Krankengeldberechnung bei steuerfreien Zuschläge

Beitrag von FM »

Stefanie145 hat geschrieben: 12.05.23, 16:34 Viel wichtiger ist das krankenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt.

Arbeitsentgeltbestandteile, die nicht beitragspflichtig sind in der Krankenversicherung (und auch der Betrag, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt), wird meiner Meinung nach nicht für die Krankengeldberechnung berücksichtigt, da aus diesen Entgeltbestandteile auch keine Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt wurden.
Steht ja auch so ausdrücklich in § 47 SGB V gleich am Anfang: "Das Krankengeld beträgt 70 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt)."
papa-mimi
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Re: Krankengeldberechnung bei steuerfreien Zuschläge

Beitrag von papa-mimi »

den § 47 SGB V habe ich auch schon gelesen,
muss aber ehrlich gestehen, dass ich nur die ersten zwei Sätze verstehe!

Die Kurzversion mit krankenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt klingt erstmal logisch für mich.

Aber, mal angenommen der Stundenlohn liegt bei 30,- €, also 5,- € über der SV-Grenze,
dann sind zwar die Zuschläge überwiegend Steuerfrei aber nie Sozialversicherungsfrei!

In dem Fall müsste doch das Gesamtbrutto mit den Steuerfreien Zuschläge berechnet werden.
Werden sie aber nicht!

Und war da nicht was mit dem Entstehungsprinzip mit den fortzuzahlende SFN Zuschläge die dann immer Beitragspflichtig sind.

Keine Beitragsfreiheit ohne tatsächliche Arbeitsleistung, nur wenn man wirklich zu den steuerbegünstigten Zeiten arbeitet bekommt man diese Steuerfrei, voll versteuert werden sie ja auch bei der Lohnfortzahlung, Urlaub, Weiterbildung, Kurzarbeit usw.
Stefanie145
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Re: Krankengeldberechnung bei steuerfreien Zuschläge

Beitrag von Stefanie145 »

Ich verstehe nicht was sie schreiben.

Sie schreiben ständig etwas von Steuern. Bei der Krankengeldberechnung (nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung) ist die Steuerfreiheit / Steuerpflicht von Zuschlägen etc. nicht relevant! Es geht einzig und alleine um die Beitragspflicht in der Krankenversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt auch nicht bei einem Stundenlohn von 30 € sondern bei 4.987,50 € im Monat.
papa-mimi
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Re: Krankengeldberechnung bei steuerfreien Zuschläge

Beitrag von papa-mimi »

sorry, ich denke immer alle wissen die Grauzone mit steuerfreien Zuschläge, ich kenne seit 35 Jahren nur Schichtarbeit und kenne auch die Probleme mit Schichtarbeit. Die Gesetze sind schwammig und werden unterschiedlich verstanden.
Oder noch besser gesagt, wollen unterschiedlich verstanden werden.

Hier war die Rede von der Beitragsbemessungsgrenze, nebenbei mal das Problem dazu erklärt.

Jahresgesamt-Brutto mit Urlaub-, Weihnachtsgeld, Gewinnbeteiligung deutlichst über
der Versicherungspflichtgrenze von
66.600 €

Der Facharbeiter kann sich nicht Privat KV, die Schichtzuschläge werden nicht berücksichtigt, steuerfrei erst recht nicht!


Jetzt kommen wir zur LFZ vom Arbeitgeber , hier werden die Schichtzuschläge als durchschnitt der letzten 90 Tage errechnet und logischerweise voll versteuert. Hier wird durchschnittlich gesehen ein ähnliches Brutto erreicht und wegen den Steuern ein spürbares niedrigeres Netto, die "steuerfreien Zuschläge" werden versteuert.

nach 6 Wochen kommt das Krankengeld, die steuerfreien Zuschläge werden nicht mit berechnet, sondern nur das
krankenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, dies nennt sich zum Beispiel SV-Brutto KV und liegt knapp über dem steuerpflichtigen Gesamtbrutto weil die Beitragsfreiheit der SV bei einem Grundstundenlohn von maximal 25 Euro liegt.

Als Krankengeld bekommt man nun 70 % vom SV-Brutto.
papa-mimi hat geschrieben: 13.05.23, 00:31 Aber, mal angenommen der Stundenlohn liegt bei 30,- €, also 5,- € über der SV-Grenze,
dann sind zwar die Zuschläge überwiegend Steuerfrei aber nie Sozialversicherungsfrei!

In dem Fall müsste doch das Gesamtbrutto mit den Steuerfreien Zuschläge berechnet werden.
Werden sie aber nicht!

Und war da nicht was mit dem Entstehungsprinzip mit den fortzuzahlende SFN Zuschläge die dann immer Beitragspflichtig sind.

Keine Beitragsfreiheit ohne tatsächliche Arbeitsleistung, nur wenn man wirklich zu den steuerbegünstigten Zeiten arbeitet bekommt man diese Steuerfrei, voll versteuert werden sie ja auch bei der Lohnfortzahlung, Urlaub, Weiterbildung, Kurzarbeit usw.
Nachtschicht: 30,- Stundenlohn 25 % steuerfreie Nachtschicht-Zuschläge

7,50 Steuerfrei
davon sind
5,25 SV-Frei (SV-Frei bei 25€)

auf den letzten 2,25 werden SV Beiträge berechnet.

Aber eigentlich zahlt man nicht die SV-Beiträge nicht nur auf die letzten 2,25 €,
sondern auf die 7,50 € (rechnerisch 2,25)

kurz gesagt:

die 7,50 sind nicht Steuer und SV Frei!
Evariste
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Re: Krankengeldberechnung bei steuerfreien Zuschläge

Beitrag von Evariste »

papa-mimi hat geschrieben: 13.05.23, 09:50 Als Krankengeld bekommt man nun 70 % vom SV-Brutto.
Genau, üblicherweise wird das SV-Brutto in der Lohnabrechnung ausgewiesen und auch so der Krankenkasse gemeldet. Daraus errechnet die Krankenkasse dann im Falle des Falles das Krankengeld. Die Krankenkasse hat übrigens m. W. keine genaue Einsicht in die Art und Weise, wie das SV-Brutto zustandekommt, das ist Sache des AG, von dem erwartet wird, dass er die Gesetze korrekt anwendet. Wenn man daran Zweifel hat, kann man bei der Lohnbuchghaltung nachfragen oder auch bei der Krankenkasse.

Zu Bedenken gebe ich auch, sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass das SV-Brutto zu niedrig angesetzt wurde, sind u. U. Beiträge nachzuzahlen. Auf jeden Fall sind dann aber die KV-Beiträge in Zukunft höher...
Evariste
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Re: Krankengeldberechnung bei steuerfreien Zuschläge

Beitrag von Evariste »

Noch eine Anmerkung für das Forum:
Stefanie145 hat geschrieben: 12.05.23, 16:34 Steuerfreiheit ist meiner Meinung nach nicht relevant..
Wie ich herausgefunden habe, ist die Steuerfreiheit doch relevant.

§ 1 Abs. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung:
Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:
1. einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind; dies gilt nicht für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, soweit das Entgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 Euro für jede Stunde beträgt, und nicht für Vermögensbeteiligungen nach § 19a Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes,
...
papa-mimi
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Re: Krankengeldberechnung bei steuerfreien Zuschläge

Beitrag von papa-mimi »

das wäre ja genau mein Anliegen, oder ?
papa-mimi
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Re: Krankengeldberechnung bei steuerfreien Zuschläge

Beitrag von papa-mimi »

Evariste hat geschrieben: 13.05.23, 11:14 § 1 Abs. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung:
Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:
1. einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind; dies gilt nicht für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, soweit das Entgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 Euro für jede Stunde beträgt, und nicht für Vermögensbeteiligungen nach § 19a Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes,
...
Ich lese hier wirklich genau das Problem.

Die steuerfreien Zuschläge sind nicht Steuer- und SV-Beitragsfrei und somit dem SV-Entgelt komplett hinzuzufügen.

Bei meiner Beispiel-Verdienstabrechnung sind unter SV-Brutto nur das Beitragspflichtige Brutto angegeben, das dann ja logischerweise fälschlicher Weise angenommen wird zur Berechnung des

Krankengeld
Arbeitslosengeld
Kurzarbeitergeld
Beitragsbemessungsgrenze

und vor allem die Rentenpunkte

Wie sicher wäre diese Ansicht, der Arbeitnehmer schafft das niemals mit seinem Arbeitgeber alleine zu klären!

Da ändert sich ja alles und das deutlich!

Soll ich das nochmal in einem neuen Thema eröffnen, dies zu klären wäre für mein Verständnis sehr wichtig.
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