CSD2023, Queer, Pride, LGBTQ auf der Arbeit = sexuelle Belästigung?

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j.fugger
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CSD2023, Queer, Pride, LGBTQ auf der Arbeit = sexuelle Belästigung?

Beitrag von j.fugger »

Hallo zusammen,
bald ist es wieder soweit, der CSD kommt. Für den einen ist es Selbstbestimmung und Freiheitsentfaltung, für den anderen einfach nur nervig.

Ich bin der Meinung, dass Sexualität, egal welcher Form, im Arbeitsleben einfach nichts zu suchen hat. Dennoch wird man mittlerweile fast täglich mit Themen wie: CSD, Queer, Pride, LGBTQ, etc. konfrontiert.

Muss man das aushalten?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert sexuelle Belästigung u.a. so:

Verbal: "sexualisierte oder unangemessene Einladungen zu einer Verabredung" (Einladung des AG zur Teilnahme am CSD 2023)

Non-verbal: "unerwünschte E-Mails, SMS, Fotos oder Videos mit sexuellem Bezug"/"Aufhängen oder Verbreiten pornografischen Materials" (interne Unternehmenswebseite thematisiert verschiedene, sexuelle Themen, verschickt hierzu E-Mails an alle MA, lädt zu Diskussionen und Workshops ein)

Was meint ihr dazu? Handelt es sich hierbei um eine unerwünschte, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
Der verfasste Beitrag stellt meine Meinung zu dem Thema dar. Ich bin kein Rechtsgelehrter.
Tastenspitz
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Re: CSD2023, Queer, Pride, LGBTQ auf der Arbeit = sexuelle Belästigung?

Beitrag von Tastenspitz »

Nein.
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j.fugger
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Re: CSD2023, Queer, Pride, LGBTQ auf der Arbeit = sexuelle Belästigung?

Beitrag von j.fugger »

XX
Zuletzt geändert von ktown am 16.05.23, 12:43, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beleidigungen anderer Forumsteilnehmer entsprechen nicht der Juriquette
Der verfasste Beitrag stellt meine Meinung zu dem Thema dar. Ich bin kein Rechtsgelehrter.
Evariste
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Re: CSD2023, Queer, Pride, LGBTQ auf der Arbeit = sexuelle Belästigung?

Beitrag von Evariste »

1. Antwort:- ganz ernsthaft:

Ich denke auch "nein". WIe begründen sie denn Ihre Ansicht, es könnte sich hier um eine sexuelle Belästigung handeln? Was für eine Definition von "sexualisiert" und "pornografisch" wenden Sie an?

2. Antwort - etwas flapsiger:

Vor einigen Jahren hat ein Kollege geheiratet und auch mehrere Kollegen zu seiner Hochzeit eingeladen. War das dann auch eine "sexualisierte oder unangemessene Einladung zu einer Verabredung"? Der Kollege und seine Braut haben sich sogar vor aller Augen geküsst! War das schon Pornografie?
Tastenspitz
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Re: CSD2023, Queer, Pride, LGBTQ auf der Arbeit = sexuelle Belästigung?

Beitrag von Tastenspitz »

j.fugger hat geschrieben: 16.05.23, 12:10 XX
YY.
Zuletzt geändert von ktown am 16.05.23, 13:31, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Auch das muss nicht sein
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Re: CSD2023, Queer, Pride, LGBTQ auf der Arbeit = sexuelle Belästigung?

Beitrag von j.fugger »

j.fugger hat geschrieben: 16.05.23, 12:10 XX
Zuletzt geändert von ktown am 16.05.23, 12:43, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beleidigungen anderer Forumsteilnehmer entsprechen nicht der Juriquette
Mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa!

Ich entschuldige mich, wenn das als Beleidigung aufgefasst wurde, war jedenfalls nicht meine Absicht. :engel:
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j.fugger
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Re: CSD2023, Queer, Pride, LGBTQ auf der Arbeit = sexuelle Belästigung?

Beitrag von j.fugger »

Evariste hat geschrieben: 16.05.23, 12:30 1. Antwort:- ganz ernsthaft:
Ich denke auch "nein". WIe begründen sie denn Ihre Ansicht, es könnte sich hier um eine sexuelle Belästigung handeln? Was für eine Definition von "sexualisiert" und "pornografisch" wenden Sie an?

2. Antwort - etwas flapsiger:
Vor einigen Jahren hat ein Kollege geheiratet und auch mehrere Kollegen zu seiner Hochzeit eingeladen. War das dann auch eine "sexualisierte oder unangemessene Einladung zu einer Verabredung"? Der Kollege und seine Braut haben sich sogar vor aller Augen geküsst! War das schon Pornografie?
1. Die Konfrontation mit Sexualität jedweder Art im Arbeitsleben halte ich für problematisch. Selbst wenn der CSD mit Gleichberechtigung und Toleranz in Zusammenhang gebracht wird, so ist es dennoch eine Demonstration der LGBTIQ+-Communitys. Nicht alle Menschen finden das gut und demnach ist es für diese eine Belästigung sexueller Art.

Wenn der Arbeitgeber zu dieser Demo einlädt, sich im Kontext von CSD zu o.g. Werten bekennt, sehe ich die Gefahr, dass Andersdenkende, die nicht diesem Kurs folgen wollen aber dennoch fortwährend, unwillentlich darüber informiert werden, sich in Ihrer sexuellen Selbstbestimmung unterdrückt oder zumindest genötigt fühlen, diese aufzugeben.

2. Der Kollege ist Mitarbeiter, nicht der Arbeitgeber in Machtposition und ggf. existenzbedrohend.
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Re: CSD2023, Queer, Pride, LGBTQ auf der Arbeit = sexuelle Belästigung?

Beitrag von ktown »

Ich kann grundsätzlich die Thematik verstehen, aber wie geht man dann damit um das Frauen (wie auch Männer), z.B. im Sommer auch im Arbeitsalltag weniger bekleidet sind und daher die Konfrontation mit sekundären Geschlechtsmerkmalen (die ja auch in gewisser Weise Sexualität darstellt)unvermeidlich ist?
Oder will man zukünftig das jeder hochgeschlossen herum läuft?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: CSD2023, Queer, Pride, LGBTQ auf der Arbeit = sexuelle Belästigung?

Beitrag von j.fugger »

Womöglich habe ich mich im Einleitungstext des Eingangsbeitrags missverständlich ausgedrückt. Anhand der zwei Beispiele darunter, in Klammern hinter den Zitaten aus AGG, wollte ich darstellen, dass ich diese Problematik nur sehe, wenn der Arbeitgeber, als Machtperson eine Seite bezieht oder vorgibt.

Ich beziehe mich nicht auf die heiratenden Kollegen oder die Kleidung der Kolleginnen.

Ich beziehe mich auf E-Mails vom AG mit sexuellen Themen (Einladung zum CSD), Stellungnahmen auf der internen Unternehmenswebseite (wo LGBTIQ+ und CSD unterstützt werden).
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Re: CSD2023, Queer, Pride, LGBTQ auf der Arbeit = sexuelle Belästigung?

Beitrag von Tastenspitz »

j.fugger hat geschrieben: 16.05.23, 15:18 Ich beziehe mich auf E-Mails vom AG mit sexuellen Themen (Einladung zum CSD), Stellungnahmen auf der internen Unternehmenswebseite (wo LGBTIQ+ und CSD unterstützt werden).
Immer noch nein.
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Re: CSD2023, Queer, Pride, LGBTQ auf der Arbeit = sexuelle Belästigung?

Beitrag von j.fugger »

Immer noch nein?
Eine sexuelle Belästigung geht mit einer Würdeverletzung der belästigten Person einher. Das heißt, das Verhalten beleidigt, erniedrigt oder beschämt die andere Person. Es geht dabei nicht darum, ob die Würdeverletzung beabsichtigt ist, sondern um die Auswirkung auf die belästigte Person. Sexuelle Belästigung ist also nicht ausschließlich sexuelle Gewalt, sondern bezieht sich auf alle Formen solcher Belästigungen.
Das AGG verbietet sexuelle Belästigung insbesondere in beruflichen Zusammenhängen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1-4 AGG).
Aus „WAS TUN BEI SEXUELLER BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ? - Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte“
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ralph12345
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Re: CSD2023, Queer, Pride, LGBTQ auf der Arbeit = sexuelle Belästigung?

Beitrag von ralph12345 »

Aus dem Eröffnungspost geht nicht wirklich hervor, was in diesem fiktiven Fall passiert sein soll. Das was man da liest, sind offenbar Beispiele aus dem AGG, nicht aus besagter Firma.

Ich würde gefühlsmäßig differenzieren.

Wenn der Arbeitgeber, um in seiner bunten, vielfältigen Belegschaft für Toleranz zu werben, das Thema LGBT anspricht, den CSD erwähnt und von seinen Angestellten Toleranz einfordert und zu Gesprächen auffordert, ist das das Gegenteil von Belästigung. Es sorgt dafür, dass potentieller Belästigung der Boden entzogen wird.

Wenn ein Arbeitgeber die Angestellten explizit auffordert / einlädt, eine sexuell gefärbte Veranstaltung zu besuchen (und ich finde es absurd, den CSD mit einer Hochzeit zu vergleichen), dann halte ich das für unangemessen. Ich glaube, auch das ist noch keine Belästigung aber allemal unpassend. Und ich hoffe mal, das diese Einladung nicht noch kombiniert ist mit Bildern typischer Nacktkostüme vom CSD.
j.fugger
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Re: CSD2023, Queer, Pride, LGBTQ auf der Arbeit = sexuelle Belästigung?

Beitrag von j.fugger »

Die Firma und die genannten Beispiele sind Fiktion.
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ktown
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Re: CSD2023, Queer, Pride, LGBTQ auf der Arbeit = sexuelle Belästigung?

Beitrag von ktown »

Moderationsbeitrag
Davon gehe ich aus. :wink:
Evariste
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Re: CSD2023, Queer, Pride, LGBTQ auf der Arbeit = sexuelle Belästigung?

Beitrag von Evariste »

j.fugger hat geschrieben: 16.05.23, 16:23
Eine sexuelle Belästigung geht mit einer Würdeverletzung der belästigten Person einher. Das heißt, das Verhalten beleidigt, erniedrigt oder beschämt die andere Person. Es geht dabei nicht darum, ob die Würdeverletzung beabsichtigt ist, sondern um die Auswirkung auf die belästigte Person. Sexuelle Belästigung ist also nicht ausschließlich sexuelle Gewalt, sondern bezieht sich auf alle Formen solcher Belästigungen.
Das AGG verbietet sexuelle Belästigung insbesondere in beruflichen Zusammenhängen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1-4 AGG).
Aus „WAS TUN BEI SEXUELLER BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ? - Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte“
SIe lassen den Teil weg, der direkt oberhalb dieser Zeilen steht:
Bei einer sexuellen Belästigung handelt es sich also um eine unerwünschte Verhaltensweise, die sexualisiert und geschlechtsbezogen ist. Das können vor allem sexuelle Anspielungen oder unangemessene körperliche Berührungen sein. Die Unerwünschtheit besteht aber auch dann, wenn eine Person unter Druck gesetzt wurde, eine sexuelle Handlung zu erdulden oder zu erwidern.
Mag ja sein, dass derartige Einladungen für Sie eine Belästigung darstellen, aber deswegen sind sie noch lange nicht eine "sexuelle Belästigung" - nur weil sie irgendwas mit "Sexualität" zu tun haben.

Darüber müssen wir hier aber gar nicht weiter diskutieren, weil auch in Bezug auf Belästigungen das Prinzip der Sozialadäquanz gilt. D . h. Handlungen, die nach allgemeiner Ansicht als "normal" oder zumindest "akzeptabel" angesehen werden, können keine sexuelle Belästigung sein (z. B. das Tragen von Miniröcken im Sommer). Veranstaltungen, die vom Oberbürgermeister eröffnet werden und bei denen die CSU sich darüber beschwert, dass sie nicht mit einem eigenen Wagen mitfahren darf, wie es jedenfalls in München der Fall ist, sind sicher sozial adäquat.
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