angenommen, Erzieherin Saskia arbeitet seit 20 Jahren im Kindergarten und wird dann wegen einer chronischen Krankheit befristet in EM Rente geschickt.
Da ihr der Arbeitgeber keinen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten kann/will, bekommt sie die volle EM Rente.
Diese wird nach drei Jahren zum zweiten Mal verlängert, da sich an der Krankheit nichts verändert hat.
Bevor auch die zweite Befristung ausläuft, bietet der Arbeitgeber Saskia eine Arbeitsstelle an.
Diese betrifft nicht die Arbeit im Kindergarten, für die Saskia ausgebildet ist, sondern eine Hilfstätigkeit in der Verwaltung.
Auch liegt der Stundenumfang deutlich unter dem im Arbeitsvertrag vereinbarten 30 Stunden. Angenommen, Saskia möchte dieses Angebot nicht annehmen, sondern weiterhin ihre volle EM Rente beziehen, befürchtet aber wegen fehlenden Engagements weder Rente noch Erwerbseinkommen zu haben, könnte der AG ihr kündigen?
Leider ist ihr Arbeitsvertrag auch keine Hilfe, da nur die Wochenarbeitszeit von 30 Stunden angegeben ist und ihre berufliche Qualifikation, es steht kein Einsatzort und keine Bezeichnung der Einrichtung darin.
Wie wäre in solchem Fall die Rechtslage?
Befristete EM Rente
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Re: Befristete EM Rente
Erzieherinnen arbeiten sehr oft in Bereichen, wo die Auswirkung einer EM auf das Arbeitsverhältnis tarifvertraglich geregelt ist. Siehe z.B. § 33 TVöD (und ähnliche, aber nicht immer identische Regelungen in den Tarifverträgen der Wohlfahrtsverbände und den AVR der Kirchen). Da müsste man erst mal nachsehen.
In Betracht käme auch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und gleichzeitige Teilzeitarbeit unter 6 Stunden täglich.
In Betracht käme auch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und gleichzeitige Teilzeitarbeit unter 6 Stunden täglich.
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Re: Befristete EM Rente
danke für das Feedback!
Nehmen wir an, dass Sabine im öffentlichen Dienst arbeitet.
Im Tarifvertrag ist vorgesehen, dass das Arbeitsverhältnis ruht, solange die befristete EM Rente läuft.
Mir geht es aber eigentlich um etwas anderes.
Müßte Sabine die angebotene Stelle in einem anderen Arbeitsbereich annehmen oder könnten ihr daraus Nachteile entstehen, wenn sie sie ablehnt? sprich: würde eventuell die Weitergewährung ihrer EM Rente daran scheitern?
nehmen wir an, dass in ihrem Arbeitsvertrag weder der genaue Arbeitsort noch der genaue Arbeitsinhalt benannt wird.
Nehmen wir an, dass Sabine im öffentlichen Dienst arbeitet.
Im Tarifvertrag ist vorgesehen, dass das Arbeitsverhältnis ruht, solange die befristete EM Rente läuft.
Mir geht es aber eigentlich um etwas anderes.
Müßte Sabine die angebotene Stelle in einem anderen Arbeitsbereich annehmen oder könnten ihr daraus Nachteile entstehen, wenn sie sie ablehnt? sprich: würde eventuell die Weitergewährung ihrer EM Rente daran scheitern?
nehmen wir an, dass in ihrem Arbeitsvertrag weder der genaue Arbeitsort noch der genaue Arbeitsinhalt benannt wird.
Re: Befristete EM Rente
Das wäre zumindest denkbar. Denn die Definition der vollen Erwerbsminderung ist:
Also überhaupt erwerbstätig, nicht nur im erlernten Beruf. Wenn die Erzieherin zwar das Geschrei der Kinder nicht mehr aushalten kann, aber schon einige Stunden am Tag im Büro arbeiten könnte, ist sie nicht voll erwerbsgemindert.Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
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Re: Befristete EM Rente
Das kann ich nachvollziehen..
Wie wäre es denn, wenn die Erzieherin noch einen laufenden Arbeitsvertrag hätte, der während der EM Rente ruht. In ihrem Arbeitsvertrag könnte stehen, dass sie als pädagogische Fachkraft angestellt ist mit 30 Wochenstunden. Der Arbeitsort ist nicht angegeben.
so ein Bürojob in einem völlig anderen Bereich entspräche dann ja nicht dem Arbeitsvertrag.
Wie wäre es denn, wenn die Erzieherin noch einen laufenden Arbeitsvertrag hätte, der während der EM Rente ruht. In ihrem Arbeitsvertrag könnte stehen, dass sie als pädagogische Fachkraft angestellt ist mit 30 Wochenstunden. Der Arbeitsort ist nicht angegeben.
so ein Bürojob in einem völlig anderen Bereich entspräche dann ja nicht dem Arbeitsvertrag.
Re: Befristete EM Rente
Das eine ist die arbeitsrechtliche Frage. Da gilt schon: der Arbeitgeber darf die vereinbarte Tätigkeit nicht einfach verändern (könnte aber im Arbeitsvertrag stehen, oft z.B. "andere gleichwertige Tätigkeit möglich", was dann derselben Entgeltgruppe entsprechen müsste). Ob "pädagogische Fachkräfte" bei diesem Arbeitgeber nur in KiTas arbeiten können, wäre die Frage. Denkbar wäre z.B. auch in Schulen, in Jugendfreizeiteinrichtungen, im Jugendamt, in der Kulturpädagogik usw. - das könnte dann sogar noch im Rahmen des bestehenden Vertrages sein. Eine Veränderung der Stundenzahl geht aber auch nicht einseitig.
Das andere ist die sozialrechtliche Frage: die DRV prüft da, was möglich wäre, ggf. sogar dann wenn man kündigen und sich einen neuen Arbeitgeber suchen müsste. Ausnahmen gelten, wenn man eine passende Teilzeitarbeit nicht finden kann (hier wäre sie aber offenbar bereits angeboten) oder wenn man vor 1961 geboren ist. Mehr dazu in dieser Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... aelle.html
insbesondere auf Seite 5 u. 6
Das andere ist die sozialrechtliche Frage: die DRV prüft da, was möglich wäre, ggf. sogar dann wenn man kündigen und sich einen neuen Arbeitgeber suchen müsste. Ausnahmen gelten, wenn man eine passende Teilzeitarbeit nicht finden kann (hier wäre sie aber offenbar bereits angeboten) oder wenn man vor 1961 geboren ist. Mehr dazu in dieser Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... aelle.html
insbesondere auf Seite 5 u. 6
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Re: Befristete EM Rente
herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Das hilft sehr, um solche angenommenen Fälle beurteilen zu können.
Eine gute Woche!
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