Betriebsschließung ./. Elternzeit
Moderator: FDR-Team
Betriebsschließung ./. Elternzeit
Angenommen D. befindet sich in Elternzeit bis 07/2024 und der Arbeitgeber B schließt die Produktionsstätte in der D. beschäftigt war, zum 31.08.2023. Kann D. dann trotz Elternzeit gekündigt werden, oder ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber erst nach dem 31.07.2024 möglich?
Re: Betriebsschließung ./. Elternzeit
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Betriebsschließung ./. Elternzeit
Das könnte ein Grund sein, dass der Arbeitgeber die hier
https://dejure.org/gesetze/BEEG/18.html
erwähnte Zulässigkeitserklärung bekommt. Es kann auch relevant sein, ob eine Weiterbeschäftigung anderswo im Unternehmen möglich wäre.
https://dejure.org/gesetze/BEEG/18.html
erwähnte Zulässigkeitserklärung bekommt. Es kann auch relevant sein, ob eine Weiterbeschäftigung anderswo im Unternehmen möglich wäre.
Re: Betriebsschließung ./. Elternzeit
Danke für die Info.
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