Möglichkeiten bei Zeugnis, Bewerbung ...?

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mannni
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Möglichkeiten bei Zeugnis, Bewerbung ...?

Beitrag von mannni »

Hallo,

fiktiver Fall:

Befristung läuft noch 4,5 Monate.

Wegen Bewerbungen hatte man schon vor Monaten ein Zwischenzeugnis beantragt.

Das Zwischenzeugnis, das nun seit 3 Monaten vorliegt, enthält schlechte Bewertungen. Lt. RS mit Vorgesetztem vor 3 Monaten gibt es keine Änderung.

Man sieht sich bzgl. gewisser Dinge zu schlecht bewertet. Der Vorgesetzte hat gesagt, man würde zu viele Fehler machen. Dies wurde aber bis vor 3 Monaten nie gesagt. Auch die überdurchschnittliche Menge würde das angeblich nicht aufwiegen. Die Menge liegt nachweislich deutlich über den der Kollegen. Es wurden zwar ein paar Fehler aufgezeigt, das war aber nur ein Teil vom Ganzen angeblich. Zu den gezeigten Fehlern konnte man Stellung beziehen und diese sozusagen entkräften. Der wohl größere Fehleranteil wurde nicht gezeigt. Man kann also auch gar nicht sagen, welche Fehler es wohl noch waren, wie schwer diese waren ...

Angeblich wäre man nicht der Kollegialste. Das Verhalten allerdings dem Vorgesetzten gegenüber wäre sozusagen nicht zu beanstanden. Darf man dann, sofern es denn überhaupt so wäre, die Benotung insgesamt so schlecht machen, wenn man angeblich Kollegen gegenüber nicht so kollegial ist, dem Vorgesetzten gegenüber und auch Bürgern gegenüber sich einwandfrei verhält? Muss da der Vorgesetzte nicht auch Beweise liefern?

Wann z. B. muss ein AG bzgl. Tempo und Menge mit 2 bewerten? Das muss ich man als AN belegen, aber wie macht man das, ohne nicht auf vertrauliche Daten zuzugreifen bzw. diese als Beweise z. B. an einen Anwalt weiterzuleiten? Oder wie beweist man das? Nur zu sagen, dass man deutlich schneller ist, als andere, wird wohl nicht reichen?

Und wie beweist man, dass die gemachten Fehler eben nicht zu viele sind, sondern mindestens noch sozusagen im grünen Bereich liegen und man mindestens mit einer 3 bewertet wird? Besonders, wenn man bis dato gar nichts von solchen Fehlern wusste und man auch gar nicht alle präsentiert bekommen hat? Finde ich nun auch nicht fair!

Was bedeutet bitte Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte, was man immer so hört, wozu man wohl ges. nur verpflichtet ist? Wenn man z. B. 1000 Vorgänge bearbeitet hat, wie viele müssen mindestens so falsch sein, dass man etwas wiederholen muss, was dann eben die Benotung negativ beeinflusst? Gibt es da eine vielleicht sogar höchstrichterliche Meinungen und/oder Gesetzeskommentierungen zu?

In der Personalakte gibt es keine "Einträge" sozusagen, auf die sich das Zwischenzeugnis beruft.

Auch ein AG muss doch sozusagen hieb- und stichfest beweisen, wenn er schlechter als 3 bewertet, oder!?

Das alles und noch ein kommender Punkt interessiert sehr, weil man nun bei mehreren internen Bewerbungen eine Absage erhalten hat. Das Zwischenzeugnis hat man, weil es so schlecht ist, den Unterlagen nie beigelegt. Der PR gab einem nun aber einen Wink mit dem Zaunpfahl, dass ein Zwischenzeugnis zwar nicht den Unterlagen beilag, aber ja sehr wohl in einer Personalakte ist und da darf der Personaler halt auch mal reinschauen im Zuge eines Stellenbesetzungsverfahrens. Kann und darf es tatsächlich so sein, dass ein Zwischenzeugnis in einer Personalakte das Zünglein an der Waage sein könnte? Mal angenommen, man ist im Gespräch vielleicht der Beste oder mit jemandem gleichauf, dann sagt aber der Personaler im Gremium am Ende, dass in der Personalakte von x steht, dass xbunterdurchschnittlich gut ist und eigentlich ein Arsch von Kollege, kann und darf DAS wirklich so sein?

Jetzt fragt man sich natürlich auch, ob die Feedbacks, die man vom Personaler erhalten hat, überhaupt der Wahrheit entsprechen. Angeblich war immer mindestens einer z. T. deutlich besser als x was die Fachkompetenzen betrifft. Man hat mich sonst immer gut geschlagen, man merkte, dass man vorbereitet war, auch in fachfremden Themen und man beim AG bleiben und man sich verändern möchte.

Auch fragt man sich, ob weitere interne Bewerbungen überhaupt noch Sinn machen, solang das Zeugnis da drin ist.

Da es aber keine Änderung geben wird, braucht man auch kein eigenes Zeugnis vorlegen und es absegnen lassen. Bleiben also Anwalt oder gleich Klage. Aber ist das wiederum nicht kontraproduktiv, wenn man beim AG bleiben möchte und dann einen Anwalt beauftragt oder Klage einreicht? Das steht dann doch auch in der Akte und selbst, wenn nicht, weiß man ja, dass man solche Wege beschritten hat.

Wenn es eine Änderung geben sollte, muss dann das erste Zwischenzeugnis aus der Personalakte entfernt werden und es darf nur die korrigierte Fassung drin sein? Wenn nämlich nicht, bringt das alles wahrscheinlich auch nichts?!

Wie ist die Rechtslage?

Danke.

MfG
Zuletzt geändert von ktown am 07.09.23, 13:30, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Damit der Thread zumindest Ansatzweise den Forenregeln entspricht
lottchen
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Re: Möglichkeiten bei Zeugnis, Bewerbung ...?

Beitrag von lottchen »

Also bei mir ersteckt sich der Eingangsbeitrag auf 2 Seiten meines Bildschirms. Ich hoffe Du findest im Forum jemanden, der sich das alles durchlesen möchte und dann noch antworten möchte.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
blackylein
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Re: Möglichkeiten bei Zeugnis, Bewerbung ...?

Beitrag von blackylein »

Für Bewerbungen werden keine Zeugnisse benötigt.
Und Zwischenzeugnisse schon 2 mal nicht.
Dummerchen
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Wohnort: Der Kohlenpott hat mich wieder!

Re: Möglichkeiten bei Zeugnis, Bewerbung ...?

Beitrag von Dummerchen »

Laß mich die Textwand mal zusammenfassen und sortieren:
Der Vorgesetzte hat gesagt, man würde zu viele Fehler machen. Dies wurde aber bis vor 3 Monaten nie gesagt.
Es wurden zwar ein paar Fehler aufgezeigt, das war aber nur ein Teil vom Ganzen angeblich. Zu den gezeigten Fehlern konnte man Stellung beziehen und diese sozusagen entkräften.
Es wurden also sehr wohl Fehler aufgezeigt. Aber statt sich damit zu beschäftigen, wie man die in Zukunft vermeiden kann, wurde herumgeredet und tausend Ausflüchte gefunden. Möglicherweise wurden weitere Fehler nicht mehr aufgezeigt, weil es immer die gleichen Fehler sind, für die man aber lieber Ausreden gefunden hat, statt an der Beseitigung zu arbeiten.
...die überdurchschnittliche Menge würde das angeblich nicht aufwiegen...
Man arbeitet also ganz besonders schnell. Schon mal darüber nachgedacht, dass sehr schnelles Arbeiten auch zu einer erhöhten Fehlerquote führen kann? Ach, warte, nein. Man hat die Fehler ja "entkräftet".
Angeblich wäre man nicht der Kollegialste. Das Verhalten allerdings dem Vorgesetzten gegenüber wäre sozusagen nicht zu beanstanden. Darf man dann, sofern es denn überhaupt so wäre, die Benotung insgesamt so schlecht machen, wenn man angeblich Kollegen gegenüber nicht so kollegial ist, dem Vorgesetzten gegenüber und auch Bürgern gegenüber sich einwandfrei verhält?
Zum Sozialverhalten gehört nicht nur das Verhalten den Vorgesetzten und Bürgern gegenüber, sondern auch das zu den Kollegen. Wenn man im Büro das größte A****loch ist, ist eine schlechte Beurteilung durchaus gerechtfertigt.

Da fällt mir dann auf: viele Fehler und Bürger. Das klingt nach öffentlicher Verwaltung. Da machen viele Fehler viel Ärger für den Vorgesetzten, weil immer wieder Widersprüche und Beschwerden aufgrund der Fehler reinkommen. Sowas wird dokumentiert sein und sich nachweisen lassen.

Mein völlig unjuristischer Tip: sich die Kritik zu Herzen nehmen, an den eigenen Fehlern arbeiten und es dann in ein oder zwei Jahren nochmal versuchen.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
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