Arbeitsvertrag durch Tätigkeiten für den AG

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Tastenspitz
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Arbeitsvertrag durch Tätigkeiten für den AG

Beitrag von Tastenspitz »

OK. Nicht ganz ernst gemeint.
Wenn man für einen AG tätig wird, ohne einen Arbeitsvertrag zu haben begründet man damit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Was aber nun, wenn man auf Anweisung eines MA der Firma Tätigkeiten aufnimmt?
So geschehen gestern. Kunde T hat in einem Möbelhaus die Waren selber angescannt, geprüft und den kompletten Bezahlvorgang bis zur Quittung durchgeführt?
Arbeitet T damit dann dort? :devil:
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Arbeitsvertrag durch Tätigkeiten für den AG

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Tastenspitz hat geschrieben: 16.09.23, 23:32 ...
So geschehen gestern. Kunde T hat in einem Möbelhaus die Waren selber angescannt, geprüft und den kompletten Bezahlvorgang bis zur Quittung durchgeführt?
Arbeitet T damit dann dort? :devil:
Aber klar doch.

Und wenn Kunde T dann noch von Zuhause aus Online-Banking macht, dann ist der Kunde T auch Bankmitarbeiter im Home-Office. :P
FM
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Re: Arbeitsvertrag durch Tätigkeiten für den AG

Beitrag von FM »

Man arbeitet zwar für das Unternehmen, aber es fehlt die Weisungsgebundenheit (z.B. in Bezug auf die Arbeitszeiten). Also ist es eine selbständige Tätigkeit und ohne Gewerbeanmeldung Schwarzarbeit.
matthias.
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Re: Arbeitsvertrag durch Tätigkeiten für den AG

Beitrag von matthias. »

Tastenspitz hat geschrieben: 16.09.23, 23:32
Arbeitet T damit dann dort? :devil:
Damit ein Arbeitsvertrag entsteht muss man von jemand eingestellt werden, der Prokura hat
und Verträge schließen darf im Namen des AGs.

Es reicht z.b. auch nicht, sich in eine Firma zu schleichen und dort einfach anzufangen zu arbeiten.
ktown
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Re: Arbeitsvertrag durch Tätigkeiten für den AG

Beitrag von ktown »

Aber zwischen dem
matthias. hat geschrieben: 18.09.23, 10:48Es reicht z.b. auch nicht, sich in eine Firma zu schleichen und dort einfach anzufangen zu arbeiten.
und dem
Tastenspitz hat geschrieben: 16.09.23, 23:32Was aber nun, wenn man auf Anweisung eines MA der Firma Tätigkeiten aufnimmt?
ist aber schon ein Unterschied.
Im zweiten Fall bin ich Freelancer und habe einen Arbeitsauftrag durchgeführt. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
lottchen
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Re: Arbeitsvertrag durch Tätigkeiten für den AG

Beitrag von lottchen »

ktown hat geschrieben: 18.09.23, 13:09 Im zweiten Fall bin ich Freelancer und habe einen Arbeitsauftrag durchgeführt. :wink:
Wenn die Putzfrau mir sagt: "Stell mal den Eimer zur Seite" dann bin ich Freelancer und habe einen Arbeitsauftrag ausgeführt der bezahlt werden muss :christmas ?
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
matthias.
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Re: Arbeitsvertrag durch Tätigkeiten für den AG

Beitrag von matthias. »

ktown hat geschrieben: 18.09.23, 13:09 ist aber schon ein Unterschied.
Im zweiten Fall bin ich Freelancer und habe einen Arbeitsauftrag durchgeführt. :wink:
Du musst dann aber auch den Mitarbeiter auf Zahlung verklagen und nicht die Firma.
Niemand2000
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Re: Arbeitsvertrag durch Tätigkeiten für den AG

Beitrag von Niemand2000 »

matthias. hat geschrieben: 18.09.23, 10:48Damit ein Arbeitsvertrag entsteht muss man von jemand eingestellt werden, der Prokura hat
und Verträge schließen darf im Namen des AGs.
Und was ist mit konkludenten Arbeitsverträgen? :shock:
matthias.
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Re: Arbeitsvertrag durch Tätigkeiten für den AG

Beitrag von matthias. »

Wie entsteht denn in deinen Augen ein AV konkludent?
Niemand2000
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Re: Arbeitsvertrag durch Tätigkeiten für den AG

Beitrag von Niemand2000 »

Froggel
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Re: Arbeitsvertrag durch Tätigkeiten für den AG

Beitrag von Froggel »

Niemand2000 hat geschrieben: 19.09.23, 10:27 Durch tatsächliches Handeln https://www.haufe.de/personal/arbeitsre ... 82296.html
Na ja, aber in der Streitsache wusste der AG ja auch, dass der Arbeitnehmer dort bereits gearbeitet hat, und hat ihn sogar bezahlt. Das ist nicht der Fall, wenn eine vollkommen fremde Person ohne jedwede Absprache mit dem Chef anfängt zu arbeiten. Ansonsten wäre es ja ein Leichtes, sich mit Hilfe eines Bekannten in eine Firma einzuschleichen, ein paar Handgriffe in seinem Auftrag zu tätigen und dann zu sagen: Chef von Bekanntem, ich bin jetzt auch dein Arbeitnehmer, nun bezahl mich mal, wir haben einen Arbeitsvertrag. So läuft das Ganze nicht. Es müssen schon zumindest Arbeitsverhandlungen im Vorwege passiert sein oder man muss dort bereits gearbeitet haben. So würde ein MA, der trotz des ausgelaufenen Zeitvertrags unwidersprochen! weiterarbeitet, automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag rutschen.
Ich bin kein Jurist.
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Re: Arbeitsvertrag durch Tätigkeiten für den AG

Beitrag von Niemand2000 »

Froggel hat geschrieben: 19.09.23, 14:35Ansonsten wäre es ja ein Leichtes, sich mit Hilfe eines Bekannten in eine Firma einzuschleichen, ein paar Handgriffe in seinem Auftrag zu tätigen und dann zu sagen: Chef von Bekanntem, ich bin jetzt auch dein Arbeitnehmer, nun bezahl mich mal, wir haben einen Arbeitsvertrag. So läuft das Ganze nicht.
Habe ich nie behauptet und steht auch so nicht in dem geposteten Link
Tastenspitz
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Re: Arbeitsvertrag durch Tätigkeiten für den AG

Beitrag von Tastenspitz »

Froggel hat geschrieben: 19.09.23, 14:35 So würde ein MA, der trotz des ausgelaufenen Zeitvertrags unwidersprochen! weiterarbeitet, automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag rutschen.
Das ist so der Fall. Wer nach Ende der Befristung weiter unwidersprochen in der Firma arbeitet, hat einen Arbeitsvertrag welcher mangels Vereinbarungen zu Befristung unbefristet ist.
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Tastenspitz
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Re: Arbeitsvertrag durch Tätigkeiten für den AG

Beitrag von Tastenspitz »

matthias. hat geschrieben: 18.09.23, 10:48 Es reicht z.b. auch nicht, sich in eine Firma zu schleichen und dort einfach anzufangen zu arbeiten.
Naja. Geschlichen ist hier keiner. Der Erfüllungsgehilfe des AG hat angewiesen wo und was man zu tun hat. :)
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Froggel
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Re: Arbeitsvertrag durch Tätigkeiten für den AG

Beitrag von Froggel »

Tastenspitz hat geschrieben: 19.09.23, 17:32
matthias. hat geschrieben: 18.09.23, 10:48Es reicht z.b. auch nicht, sich in eine Firma zu schleichen und dort einfach anzufangen zu arbeiten.
Naja. Geschlichen ist hier keiner. Der Erfüllungsgehilfe des AG hat angewiesen wo und was man zu tun hat. :)
Okay, aber auch der Erfüllungsgehilfe hat hier keine Weisungsbefugnis noch die Qualifikation zum Einstellen von Mitarbeitern. Nicht einmal, wenn der Chef selbst dem Kunden sagt: »Wenn du deine Ware jetzt haben willst, musst du die Abläufe selbst tätigen und wenn du schon mal dabei bist, mach das für den nächsten Kunden gleich mit«, führt zu einem Arbeitsvertrag.

Ein Arbeitsvertrag beinhaltet, dass der Arbeitnehmer weisungsgebunden ist. Das entfällt hier ebenso wie bei dem Einfühlungsverhältnis bei einer Probearbeit, zu der eine Firma Bewerber einlädt. Durch eine Probearbeit, die durchaus mehrere Tage dauern kann, wird schließlich auch kein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, denn sie dient in der Regel dem Kennenlernen des allgemeinen Betriebsablaufs und der betrieblichen Gepflogenheiten. Folglich kann eine auf Freiwilligkeit beruhende Tätigkeit ohne Weisungsgebundenheit kein Arbeitsvertrag entstehen.
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