Rechner von Mitarbeiter durchsuchen

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matthiasp
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Rechner von Mitarbeiter durchsuchen

Beitrag von matthiasp »

Hey,


nehmen wir mal an, im Arbeitsvertrag steht:
Die Firma stellt dem Mitarbeiter einen Rechner zur Verfügung.
Der Firma ist es gestattet, in die Inhalte auf diesem Rechner und in die von der Firma bereitgestellten E-Mail Postfächer reinzuschauen. Die Firma darf die Inhalte modifizieren.
Der Rechner und die E-Mail Postfächer dürfen nur für die Arbeit genutzt werden.
Im Klartext heißt das doch, der Arbeitnehmer kann jederzeit ohne Grund den Rechner durchsuchen ?
Ohne Zustimmung dürfte er das gesetzlich nicht, stimmt das ?

Dankeschön euch.
ktown
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Re: Rechner von Mitarbeiter durchsuchen

Beitrag von ktown »

Eine permanente und allumfassende PC-Überwachung am Arbeitsplatz auf Grundlage eines Generalverdachts ist nicht zulässig. Nur wenn ein hinreichend konkreter Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung des Arbeitscomputers besteht, darf der Arbeitgeber eine Mitarbeiterüberwachung am PC durchführen.
Das ganze betrifft auch das Mailfach.
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Tastenspitz
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Re: Rechner von Mitarbeiter durchsuchen

Beitrag von Tastenspitz »

Man muss auch unterscheiden ob betreuten Mailfächer eine eigene Mailanschrift haben mit eigenem Passwort(bspw. Heinz.Nase@popelversand.de) oder ob es sich um Sammler handelt auf die mehrere Zugriff haben. Solche sind dann oft info@..., Service@... oder Poststelle@....
Bei letzterem ist es kein "Durchsuchung" wenn der Vorgesetzte hier zugreift.
Wenn wie hier keine private Nutzung zulässig ist tut man auch gut, sich daran zu halten. Der Rechner kann nämlich auch unvermittelt wieder einkassiert werden und die Platte wird mal eben aus Datenschutzgründen plattgemacht. Dann ist alles futsch.
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lottchen
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Re: Rechner von Mitarbeiter durchsuchen

Beitrag von lottchen »

Ich kenne Firmen, da läuft jede Korrespondenz egal ob an info@xfirma.de oder heinz.huhn€xfirma.de über den Rechner des Chefs. Der liest einfach alles. Solange der MA darüber informiert ist steht dem m.M. nach nichts entgegen.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
matthiasp
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Re: Rechner von Mitarbeiter durchsuchen

Beitrag von matthiasp »

Mit Überwachung habe ich mich wohl übertrieben ausgedrückt.
Ja, das mit den @info Adressen macht Sinn.

Aber wenn es um die eigene max.mustermann@firma.de Adresse geht, könnte der Chef bei dem genannten Text im Vertrag jederzeit legal reinschauen, egal ob man es mitbekommt oder nicht?
Tastenspitz
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Re: Rechner von Mitarbeiter durchsuchen

Beitrag von Tastenspitz »

Wenn ein Emailaccount Passwortgeschützt ist - was ja so sein sollte - ist ein Zugriff Dritter (Chef) nicht so einfach möglich. Er muss dann eben auch dieses Passwort haben und sich damit einen Zugang anlegen. Man könnte hier daher einfach mal sein Passwort ändern und warten.
In einer vernünftig geführten IT hat selbst der Admin keinen Zugang auf den Mailaccount. Er kann ihn löschen, wiederherstellen oder bspw. auch umziehen, aber lesen kann er darin nicht.
Ansonsten halte ich das Vorgehen jederzeit alle Postfächer ansehen zu dürfen für nicht haltbar. Man bekommt mglw. eine Mail mit privatem vertraulichen Inhalt und diese darf eben nicht jeder sehen können. Und ja - auch bei einem Verbot der privaten Nutzung kann man nicht ausschließen, dass man trotzdem eine solche Mail erhält.
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Re: Rechner von Mitarbeiter durchsuchen

Beitrag von Pünktchen »

Tastenspitz hat geschrieben: 20.09.23, 15:55 Wenn ein Emailaccount Passwortgeschützt ist - was ja so sein sollte - ist ein Zugriff Dritter (Chef) nicht so einfach möglich.
Es ist auch möglich, mehrere Zugänge für ein E-Mailpostfach zu haben.

Das muss auch nicht alles mit Überwachung zu tun haben. Es kann auch im Falle der Abwesenheit (wg. Krankheit, Urlaub, Schichtende, Vertragsende, tot, Kündigung...), wichtig sein, dass man auf seinen Account zugreifen kann.

Wenn Kunden auf E-Mails keine Antwort erhalten, sind die nicht unbedingt begeistert.

Die Unternehmen müssen sich auf jeden Fall an die Datenschutzgesetze halten.
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Re: Rechner von Mitarbeiter durchsuchen

Beitrag von ktown »

Pünktchen hat geschrieben: 24.09.23, 22:56 Es kann auch im Falle der Abwesenheit (wg. Krankheit, Urlaub, Schichtende, Vertragsende, tot, Kündigung...), wichtig sein, dass man auf seinen Account zugreifen kann.
Mal abgesehen vom Tod ist bei allen anderen Fällen, meines Erachtens, immer die Zustimmung des AN notwendig.
Pünktchen hat geschrieben: 24.09.23, 22:56 Es ist auch möglich, mehrere Zugänge für ein E-Mailpostfach zu haben.
Nennt sich Funktionspostfach und hat nichts mit dem persönlichen Postfach des Mitarbeiters zutun.
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Re: Rechner von Mitarbeiter durchsuchen

Beitrag von ExDevil67 »

Pünktchen hat geschrieben: 24.09.23, 22:56 Es kann auch im Falle der Abwesenheit (wg. Krankheit, Urlaub, Schichtende, Vertragsende, tot, Kündigung...), wichtig sein, dass man auf seinen Account zugreifen kann.

Wenn Kunden auf E-Mails keine Antwort erhalten, sind die nicht unbedingt begeistert.
Da lässt sich aber organisatorisch eine Menge von Regeln. Für solche Fälle gibt es Abwesenheitsnachrichten bzw man sorgt dafür das Aufträge gleich an bestellung@firma.xy, auf die mehrere Personen zugriff haben, gehen und nicht an einzelne Mitarbeiter.
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Re: Rechner von Mitarbeiter durchsuchen

Beitrag von Tastenspitz »

Wenn nun eine Anweisung vom AG kommt "Bitte alle erhaltenen und verschickten dienstlichen Mails der letzten X Monate an mich weiterleiten"?
Das dürfte nmE. legitim sein.
Ebenfalls ein Zweitzugang für den AG, wenn dies dem AN von Anfang an bekannt ist und private Mails ausdrücklich verboten sind.
Nicht zulässig ist eine wie hier vorab erteilte Durchsuchungsoption, wenn es ein persönlicher Mailaccount ist.
Was in jedem Fall geht, ist eine Sperre oder Löschung eines Accounts, ohne Einsicht zu nehmen.
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Re: Rechner von Mitarbeiter durchsuchen

Beitrag von lambadaman »

Manchmal geht es gar nicht anders, als das berichtete betrieblicheVerfahren.
Da private Inhalte ausdrücklich untersagt sind, befinden sich folglich ausschließlich dienstliche Informationen auf dem Rechner. Diese Informationen sind Eigentum des Unternehmens und nicht des Mitarbeiters, somit gibt wohl hier kaum ein Recht auf Informationseinbehalt.
Der AG muss nicht einmal einen Grund benennen, warum er die Informationen einsehen möchte, denn er hat per se das Anrecht darauf. Der höchstpersoenliche Lebens- und Arbeitsbereich des AN wird nicht tangiert.
Findet der AG dann allerdings Spuren einer privaten Nutzung, dürfte eine Abmahnung nicht fern sein.
Vergleichbar, als wenn ein AG seinem Mitarbeiter einen Goldklumpen gibt, damit dieser ein Schmuckstück daraus erstellt.
Natürlich hat der AG zu jeder Zeit das Recht, sich über den Materialverbrauch und Werdegang zu informieren.
Der AN könnte ja auch nicht einen Teil des Goldes einfach für private Zwecke verwenden.
Manche elektr. Daten sind wertvoller als Gold.
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Re: Rechner von Mitarbeiter durchsuchen

Beitrag von FM »

Es höngt auch davon ab, welchen Inhalt die Mails haben. Wenn der Arbeitnehmer eine besondere Schweigepflicht hat (z.B. Arzt) gilt das auch gegenüber dem Arbeitgeber. Und Mails in Betriebsratssachen sind natürlich auch tabu.

Problem: man sieht es oft erst, wenn es zu spät ist. Wenn die Mail von Kollege1 an Kollege2 den Betreff "Unser Termin morgen" hat ist nicht klar, ob Kollege2 in seiner Eigenschaft als BR-Vorsitzender oder in einer sonstigen dienstlichen Sache angeschrieben wird.
matthias.
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Re: Rechner von Mitarbeiter durchsuchen

Beitrag von matthias. »

FM hat geschrieben: 25.09.23, 15:19
Problem: man sieht es oft erst, wenn es zu spät ist. Wenn die Mail von Kollege1 an Kollege2 den Betreff "Unser Termin morgen" hat ist nicht klar, ob Kollege2 in seiner Eigenschaft als BR-Vorsitzender oder in einer sonstigen dienstlichen Sache angeschrieben wird.
Dann muss es entweder getrennte Postfächer geben oder wenn ein Kollege auch BR ist und er in einem Postfach beides macht, das dienstliche und die BR Arbeit, darf der AG in speziell dessen Postfach meiner Meinung nach nicht rein schauen.

Ein andere Problem ist, was du vielleicht auch gemeint hast, die Eingangspost. Der der eine Mail schreibt, weiß meistens nicht ob und wer alles mitlesen darf. Da ist ein Problem, in der Tat.
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Re: Rechner von Mitarbeiter durchsuchen

Beitrag von ktown »

lambadaman hat geschrieben: 25.09.23, 15:05 Da private Inhalte ausdrücklich untersagt sind, befinden sich folglich ausschließlich dienstliche Informationen auf dem Rechner. Diese Informationen sind Eigentum des Unternehmens und nicht des Mitarbeiters, somit gibt wohl hier kaum ein Recht auf Informationseinbehalt.
Starke Aussage. Können sie das auch anhand von gesetzlichen Regeln oder vielleicht sogar mit entsprechender Rechtsprechung untermauern. Nach meinem Dafürhalten mag es zwar so sein, dass die Information in den Mails wichtig für den Unternehmer ist. Nichtdestotrotz gibt es den Datenschutz und der kann nicht mit dem Verbot der privaten Nutzung untergraben werden. Ein Beispiel hierfür wurde ja schon genannt.
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Re: Rechner von Mitarbeiter durchsuchen

Beitrag von lambadaman »

BAG
31. Januar 2019 (2 AZR 426/18)

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016, Az.: 5 Sa 657/15

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