Bereitsschaftsdienst Arbeitszeit

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gandolf
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Bereitsschaftsdienst Arbeitszeit

Beitrag von gandolf »

Moin moin von der Küste,

wenn Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist (wie überall beschrieben), wieso muss er dann nicht auch wie Arbeit bezahlt werden? Sondern mit mickrigen Stundensätzen. Das verstehe ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Einer der Bereitschaftsdienst leisten muss
ExDevil67
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Re: Bereitsschaftsdienst Arbeitszeit

Beitrag von ExDevil67 »

Weil es afaik auch darauf ankommt wie die Bereitschaft ausgestaltet ist. Bereitschaft gibt's ja in verschiedenen Formen. Von ich werden angerufen und muss dann so schnell wie möglich arbeiten können, über ich werde angerufen und muss nach X Minuten arbeiten können bis hin zu ich muss vor Ort sein um sofort losarbeiten zu können.
Tastenspitz
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Re: Bereitsschaftsdienst Arbeitszeit

Beitrag von Tastenspitz »

Ansonsten:
Arbeitszeit ist unabhängig von Vergütung
Daher könne es aufgrund von innerstaatlichen Rechtsvorschriften, einem Tarifvertrag oder einer Entscheidung des Arbeitgebers eine unterschiedliche Vergütung geben für Zeiten, in denen tatsächlich Arbeitsleistungen erbracht werden, und Zeiten, in denen keine tatsächliche Arbeit geleistet wird.
EuGH, Urteil vom 9. März 2021, Az: C-580/19
Die grundsätzliche Möglichkeit der Unterscheidung ist also geschaffen. Der Rest ist Verhandlungssache.
Gibt es einen Betriebsrat, Tarifvertrag?
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gandolf
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Re: Bereitsschaftsdienst Arbeitszeit

Beitrag von gandolf »

Ja, es gibt natürlich einen Tarifvertrag, in dem die verschiedenen Stufen von Bereitschaftsdienst mit den Anteilen, in denen erfahrungsgemäß Arbeit anfällt, aufgezählt sind. Ich glaub von A bis D.

Nach meiner Meinung müsste sowieso der Bereitschaftsdienst wie "normale" Arbeitszeit bezahlt werden, denn der Arbeitgeber kauft ja sozusagen meine Lebenszeit, die ich ohnehin an der Arbeitsstelle verbringen muss. Wieviel Arbeit anfällt, ist letztlich sekundär und kann nicht mein Problem sein. Da wird die Tatsache, das zu bestimmten Zeiten halt weniger Arbeit anfällt einseitig dem Arbeitnehmer angelastet. Da ist nicht in Ordnung.

Viele Grüße
FM
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Re: Bereitsschaftsdienst Arbeitszeit

Beitrag von FM »

Das eine ist eben Arbeitsschutzrecht, das andere Arbeitsvertragsrecht.

Auch bei Bereitschaft mit Anwesenheitspflicht kann man über die Zeit dann teilweise frei verfügen, z.B. schlafen, lesen, schreiben, im Internet surfen etc.

Bei immer voller Bezahlung müsste der Arbeitgeber natürlich auch anders kalkulieren. Also z.B. ein Krankenhaus nicht auf der Grundlage erbrachter Leistungen, sondern vorgehaltener Kapazitäten. Ähnliches hört man derzeit vom Gesundheitsminister.
Tastenspitz
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Re: Bereitsschaftsdienst Arbeitszeit

Beitrag von Tastenspitz »

gandolf hat geschrieben: 02.10.23, 17:17 es gibt natürlich einen Tarifvertrag
So natürlich ist das nicht. :)
gandolf hat geschrieben: 02.10.23, 17:17 Nach meiner Meinung müsste sowieso der Bereitschaftsdienst wie "normale" Arbeitszeit bezahlt werden, denn der Arbeitgeber kauft ja sozusagen meine Lebenszeit, die ich ohnehin an der Arbeitsstelle verbringen muss.
Bedeutet - Bereitschaft ist hier am Arbeitsplatz zu sitzen und zu warten bis ein Kunde/Einsatz kommt?
Da dürfte der Unterschied zur regulären Bezahlung wohl nicht sehr hoch sein.
Um hier Verbesserungen zu erreichen ist es am Besten die Tarifpartner (idR. eine Gewerkschaft und ein AG Verband) von seinem Problem zu berichten.
gandolf hat geschrieben: 02.10.23, 17:17 Da wird die Tatsache, das zu bestimmten Zeiten halt weniger Arbeit anfällt einseitig dem Arbeitnehmer angelastet.
Da muss man auch die Unterscheidung zur Saisonarbeit und letztlich auch dem Annahmeverzug machen. Aber ich vermute mal, wenn die Tarifpartner sich hier schon auf Bereitschaftsstufen und Entgelte geeinigt haben, ist der Drops gelutscht.
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