Scheinselbständigkeit in eigener Firma
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Scheinselbständigkeit in eigener Firma
Kann jemand, der in seiner eigenen GmbH alleiniger Gesellschafter und als Geschäftsführer tätig ist, aber wegen stark schwankender Einnahmen kein Festgehalt erhält und Rechnungen als Subunternehmer an die GmbH schreibt, scheinselbstständig sein, wenn er hauptsächlich für die GmbH arbeitet?
Er wäre dann als Subunternehmer abhängig von sich selbst in der Position des Geschäftsführers.
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Re: Scheinselbständigkeit in eigener Firma
Als Gesellschafter-Geschäftsführer arbeitet er für die GmbH. Dafür erhält er eine Vergütung.
Wenn er daneben noch Rechnungen für Tätigkeiten an seinen eigenen Arbeitgeber schreibt, könnte das zu Problemen mit der Sozialversicherung führen.
Unproblematisch ist es nmE., wenn Firma A im Eigentum des GG an die GmbH Rechnungen für was auch immer schreibt.
Allerdings ist mir nicht ganz klar, wie die GmbH das bezahlt, wenn sie schon kein Geld für die Vergütung hat.
Wenn er daneben noch Rechnungen für Tätigkeiten an seinen eigenen Arbeitgeber schreibt, könnte das zu Problemen mit der Sozialversicherung führen.
Unproblematisch ist es nmE., wenn Firma A im Eigentum des GG an die GmbH Rechnungen für was auch immer schreibt.
Allerdings ist mir nicht ganz klar, wie die GmbH das bezahlt, wenn sie schon kein Geld für die Vergütung hat.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Scheinselbständigkeit in eigener Firma
Ähm, moment. Wenn ich geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH bin. Wozu muss ich dann noch nebenbei mich selbst als Subunternehmer für die GmbH beauftragen? Warum lässt man die Aufträge nicht gleich über die GmbH laufen? Irgendwas scheint da am Geschäftsmodell nicht ganz tragfähig zu sein.
Zumal die GmbH afaik durchaus ihren GF auch nur mit einem geringen Fixum + viel variabler Vergütung bezahlen könnte.
Zumal die GmbH afaik durchaus ihren GF auch nur mit einem geringen Fixum + viel variabler Vergütung bezahlen könnte.
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Re: Scheinselbständigkeit in eigener Firma
Die Aufträge würden über die GmbH laufen. Der Subunternehmer würde nur die Arbeit leisten und diese in Rechnung stellen. So erhält er immer einen Anteil an dem, was er auch geleistet hat. Leistet er nichts, weil keine Aufträge existieren, entstehen der Firma keine fixen Lohnkosten.ExDevil67 hat geschrieben: ↑20.11.23, 12:50 Ähm, moment. Wenn ich geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH bin. Wozu muss ich dann noch nebenbei mich selbst als Subunternehmer für die GmbH beauftragen? Warum lässt man die Aufträge nicht gleich über die GmbH laufen? Irgendwas scheint da am Geschäftsmodell nicht ganz tragfähig zu sein.
Zumal die GmbH afaik durchaus ihren GF auch nur mit einem geringen Fixum + viel variabler Vergütung bezahlen könnte.
So wird es vom Steuerberater bei neugegründeten GmbHs empfohlen, wenn die Auftragslage noch sehr schwankend ist.
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Re: Scheinselbständigkeit in eigener Firma
Hier steht es auch:
"Vorteile einer Beschäftigung als freier Mitarbeiter:
Eine freie Beschäftigung des Geschäftsführers als Berater bringt zahlreiche Vorteile für ihn und die GmbH.
Flexible Vergütungsregelung, wenn nur die tatsächlich angefallenen Leistungen abgerechnet werden;
Keine Beiträge zur Sozialversicherung..."
Quelle: https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 93946.html
"Vorteile einer Beschäftigung als freier Mitarbeiter:
Eine freie Beschäftigung des Geschäftsführers als Berater bringt zahlreiche Vorteile für ihn und die GmbH.
Flexible Vergütungsregelung, wenn nur die tatsächlich angefallenen Leistungen abgerechnet werden;
Keine Beiträge zur Sozialversicherung..."
Quelle: https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 93946.html
Re: Scheinselbständigkeit in eigener Firma
Naja, anfallen werden die so oder so. Ob man die nun komplett allein als Soloselbstständiger zahlt oder sich die mit der GmbH teilt, dürfte in der Summe keinen Unterschied machen. Bzw spontan aus dem Bauch könnte der "Umweg" über die GmbH sogar günstiger werden weil nur das tatsächliche Einkommen des GmbH-GF herangezogen wird und nicht das gesamte Einkommen des Soloselbstständigen.
Und ob sich das steuerlich wirklich lohnt.....
Re: Scheinselbständigkeit in eigener Firma
Als Alleingesellschafter und Geschäftsführer gilt man im Sozialversicherungsrecht (das hier vom Vertragsrecht und vom Steuerrecht abweicht) dennoch als selbständig, da man unternehmerische Entscheidungen weisungsfrei treffen kann.ExDevil67 hat geschrieben: ↑20.11.23, 17:20Naja, anfallen werden die so oder so. Ob man die nun komplett allein als Soloselbstständiger zahlt oder sich die mit der GmbH teilt, dürfte in der Summe keinen Unterschied machen. Bzw spontan aus dem Bauch könnte der "Umweg" über die GmbH sogar günstiger werden weil nur das tatsächliche Einkommen des GmbH-GF herangezogen wird und nicht das gesamte Einkommen des Soloselbstständigen.
Und ob sich das steuerlich wirklich lohnt.....
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Re: Scheinselbständigkeit in eigener Firma
Genau und für die Konflikte, wenn man mit sich selbst Verträge abschließt, gibt es noch die Befreiung von § 181 BGB.
Weil das deutsche Recht aber komplex und nicht immer logisch ist, befürchte ich halt, dass man als Geschäftsführer und Alleingesellschafter als selbstständig gelten kann und gleichzeitig scheinselbstständig auf der anderen Seite des Tisches, an der nur ein Spiegel steht.
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