Ist die Homo-Ehe gesetzlich wie die Hetero-Ehe?
Moderator: FDR-Team
Ist die Homo-Ehe gesetzlich wie die Hetero-Ehe?
Hallo.
Werden jetzt wo zwei Männer und zwei Frauen heiraten dürfen, diese in die alten Schablonen "Mann" und "Frau" gedrückt oder werden die gesetzlich und überall sonst auch wirklich als Mann-Mann und Frau-Frau anerkannt
?
Ursprünglich ist Ehe ja hetero. Es baut darauf auf, dass es Mann gibt und Frau (keine Zwitter). Und darauf, dass der Mann über die Frau herrscht. Verheiratete hatten nicht die gleichen Rechte und nicht die gleichen Pflichten. Wenn dieser Grundaufbau nicht geändert wurde, aber nun zwei Männer und zwei Frauen miteinander heiraten, dann müssten die also logischerweise in die beiden Schablonen. Vor den beiden ist dann doch immer eine/r der Mann und eine/r die Frau.
Oder wie sieht es heute dazu aus?
MFG
Werden jetzt wo zwei Männer und zwei Frauen heiraten dürfen, diese in die alten Schablonen "Mann" und "Frau" gedrückt oder werden die gesetzlich und überall sonst auch wirklich als Mann-Mann und Frau-Frau anerkannt
?
Ursprünglich ist Ehe ja hetero. Es baut darauf auf, dass es Mann gibt und Frau (keine Zwitter). Und darauf, dass der Mann über die Frau herrscht. Verheiratete hatten nicht die gleichen Rechte und nicht die gleichen Pflichten. Wenn dieser Grundaufbau nicht geändert wurde, aber nun zwei Männer und zwei Frauen miteinander heiraten, dann müssten die also logischerweise in die beiden Schablonen. Vor den beiden ist dann doch immer eine/r der Mann und eine/r die Frau.
Oder wie sieht es heute dazu aus?
MFG
Re: Ist die Homo-Ehe gesetzlich wie die Hetero-Ehe?
Ja.
Eher nicht.Und darauf, dass der Mann über die Frau herrscht.
Ja. Das galt aber auch für Nichtverheiratete, z. B. wurde von Lehrerinnen erwartet, dass sie nicht heiraten.Verheiratete hatten nicht die gleichen Rechte und nicht die gleichen Pflichten.
Wurde er.Wenn dieser Grundaufbau nicht geändert wurde
Re: Ist die Homo-Ehe gesetzlich wie die Hetero-Ehe?
Die Zeiten sind ja schon lange vorbei.Und darauf, dass der Mann über die Frau herrscht.
Woraus sollte sich das ergeben?Verheiratete hatten nicht die gleichen Rechte und nicht die gleichen Pflichten.
Da die Annahme über die Grundvoraussetzungen schon falsch sind, trifft das natürlich auch nicht zu.Vor den beiden ist dann doch immer eine/r der Mann und eine/r die Frau.
Fragt hier jemand, der aus dem Mittelalter stammt?Oder wie sieht es heute dazu aus?
Re: Ist die Homo-Ehe gesetzlich wie die Hetero-Ehe?
herzlich willkommen im 21. Jahrhundert.Und darauf, dass der Mann über die Frau herrscht. Verheiratete hatten nicht die gleichen Rechte und nicht die gleichen Pflichten
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Ist die Homo-Ehe gesetzlich wie die Hetero-Ehe?
Tja.
Welches Gesetz ist gemeint?
Oder sollen wir alle gefühlt 25.000 Gesetze durchgehen?
Welches Gesetz ist gemeint?
Oder sollen wir alle gefühlt 25.000 Gesetze durchgehen?
Re: Ist die Homo-Ehe gesetzlich wie die Hetero-Ehe?
War früher mal Rechtslage.
Z. B. lautete der § 1358 BGB von 1958 bis 1977 so:
Und davor stand da:Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.
In der Praxis lief das wohl darauf hinaus, dass eine Frau, die einen Arbeitsvertrag schließen wollte, die Zustimmung ihres Ehemannes vorlegen musste.(1) Hat sich die Frau einem Dritten gegenüber zu einer von ihr in Person zu bewirkenden Leistung verpflichtet, so kann der Mann das Rechtsverhältniß ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn er auf seinen Antrag von dem Vormundschaftsgerichte dazu ermächtigt worden ist. Das Vormundschaftsgericht hat die Ermächtigung zu ertheilen, wenn sich ergiebt, daß die Thätigkeit der Frau die ehelichen Interessen beeinträchtigt.
(2) Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Mann der Verpflichtung zugestimmt hat...
Re: Ist die Homo-Ehe gesetzlich wie die Hetero-Ehe?
Wie zu erkennen, würde das nun schon vor einiger Zeit (man kann schon von einer Generation sprechen) abgeschafft. Da kann es sehr schnell vorkommen, dass man dies nicht mehr kennt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Ist die Homo-Ehe gesetzlich wie die Hetero-Ehe?
Man muss doch auch den historischen Hintergrund der etwa 1975 ausgehebelten Regelungen sehen. Die vorherigen Regelungen waren sehr stark vom Katholizismus geprägt. Der Zweck der Ehe war es, kleine Katholiken zu zeugen und aufzuziehen. Und das ging seinerzeit nur, wenn ein Partner zu Hause blieb, in diesem Fall die Frau. Ja ohnehin immer entweder stillend oder in freudiger Erwartung.
Dieses Frauenbild wurde ja erst durch die beiden Weltkriege aufgeweicht. Es fehlten Männer für das alltägliche Leben, dann durften bzw. mussten Frauen eben auch in die Bresche springen, ganz ohne freudige Erwartung. Umgesetzt wurde das alles nur viel zu langsam, in juristischer Hinsicht. Aber seit 1975 ist es so und das ist auch gut so. Eine Konsequenz daraus ist dann, dass der Zweck der Ehe anders definiert wurde, und eben auch andere Partnerschaften als die zur Erzeugung kleiner Kinder im Glauben vom Staat anerkannt werden mussten.
Chavah
Dieses Frauenbild wurde ja erst durch die beiden Weltkriege aufgeweicht. Es fehlten Männer für das alltägliche Leben, dann durften bzw. mussten Frauen eben auch in die Bresche springen, ganz ohne freudige Erwartung. Umgesetzt wurde das alles nur viel zu langsam, in juristischer Hinsicht. Aber seit 1975 ist es so und das ist auch gut so. Eine Konsequenz daraus ist dann, dass der Zweck der Ehe anders definiert wurde, und eben auch andere Partnerschaften als die zur Erzeugung kleiner Kinder im Glauben vom Staat anerkannt werden mussten.
Chavah
Re: Ist die Homo-Ehe gesetzlich wie die Hetero-Ehe?
Sorry, aber das ist doch recht weit von der Wahrheit entfernt. Der Ehebegriff des BGBs basiert auf der 1875 gegen den erbitterten Widerstand der Katholiken eingeführte Zivilehe mit ihrer grundsätzlichen Scheidbarkeit. Googeln Sie "Kulturkampf".Chavah hat geschrieben: ↑03.09.21, 11:52 Die vorherigen Regelungen waren sehr stark vom Katholizismus geprägt. Der Zweck der Ehe war es, kleine Katholiken zu zeugen und aufzuziehen. Und das ging seinerzeit nur, wenn ein Partner zu Hause blieb, in diesem Fall die Frau. Ja ohnehin immer entweder stillend oder in freudiger Erwartung.
Natürlich wurden die patriarchischen Vorstellungen, die die damaligen Regelungen beeinflusst haben, auch von den Katholiken geteilt, sie waren aber nicht auf diese beschränkt, sondern damals allgemein in der Gesellschaft verankert.
Re: Ist die Homo-Ehe gesetzlich wie die Hetero-Ehe?
Dass diese Aussage frei erfunden und damit Unsinn ist, hat @Evariste ja bereits überzeugend dargelegt.Chavah hat geschrieben:Die vorherigen Regelungen waren sehr stark vom Katholizismus geprägt. Der Zweck der Ehe war es, kleine Katholiken zu zeugen und aufzuziehen.
Die tatsächlichen praktischen Benachteiligungen wurden jedoch schon viel früher aufgehoben und es hat auch nur bedingt etwas damit zu tun, dass Frauen im 2.Weltkrieg an vielen Stellen die Arbeit von Männern übernommen haben, denn das ist schließlich im 1. Weltkrieg auch passiert. Das Ganze ist vielmehr ein gesellschaftlicher Prozess, der bereits Ende des 19. Jahrhunderts begonnen hat. So durften Frauen ab 1899 als Gasthörerinnen an Vorlesungen teilnehmen und ab 1908 regulär studieren, aber noch nicht habilitieren. 1923 gab es dann die erste Professorin.Chavah hat geschrieben:Dieses Frauenbild wurde ja erst durch die beiden Weltkriege aufgeweicht.
Dann wurde 1918 das Frauenwahlrecht eingeführt und die 1920er Jahre zeichnen sich auch dadurch aus, dass Frauen in immer mehr Berufszweige vorgedrungen sind, die zuvor ausschließlich Männern vorbehalten waren. Die Nazis, nicht die Katholiken, haben dann in den 1930er Jahren wieder das alte Frauenbild propagiert.
Als Ergebnis eines wegweisenden Beschlusses des BVerfG vom 17.01.1957 wurde das damalige Steuerrecht für verfassungswidrig erklärt, wonach arbeitende Ehefrauen durch das Steuerrecht erheblich benachteiligt wurden und als Folge davon im Jahre 1958 das Ehegattensplitting eingeführt. In diesem Beschluss wurde auch die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Hinblick auf den Art. 3 GG konkretisiert.
Dass solche Dinge einem gesellschaftlichen Wandel unterliegen und der seine Zeit benötigt gilt nicht nur für die Gleichberechtigung von Frauen. Dabei gibt es auch immer mal wieder Rückschritte. Man kann solche Dinge nicht einfach per Gesetz einer Gesellschaft aufoktruieren, nicht einmal mit militärischer Gewalt. Das kann man doch gerade in Afghanistan beobachten.
Aber auch in Deutschland bist Du (@Chavah) ein klassisches Beispiel dafür, dass man Diskriminierungen nicht einfach durch Gesetz abschaffen kann. Schließlich bekennst Du Dich im Parallelthread zur Diskriminierung von Frauen und rechtfertigst das mit Sachzwängen obwohl Dein Verhalten zweifellos gesetzlich verboten ist.
Auch das stimmt so nicht. Sowohl Gesetzgebung als auch Rechtsprechung sind eher Treiber der gesellschaftlichen Entwicklung als dass sie ihr gefolgt sind. Es funktioniert aber einfach nicht, mit Hilfe von Gesetzen mit einem "Big Bang" tief verwurzelte gesellschaftliche Verhaltensweisen abzuschaffen.Chavah hat geschrieben:Umgesetzt wurde das alles nur viel zu langsam, in juristischer Hinsicht.
Re: Ist die Homo-Ehe gesetzlich wie die Hetero-Ehe?
Ja, eben, tief verwurzelte Verhaltensweisen abschaffen. Ein Beispiel: mit der Einführung des BGB durften sich ja auch Frauen nach dem Verschuldensprinzip scheiden lassen. Nur - die Scheidungsanträge der Frauen wegen Gewalt in der Ehe wurden ja aber abgewiesen, ich habe trotz intensiver Suche da nichts anderes gefunden. Es mag einige Scheidungen gegeben haben, weil der Mann die Frau verprügelt hatte. Aber, die gesellschaftliche Haltung war eben so, dass der Mann die Frau prügeln durfte.
Nochmals, wenn ich ältere Frauen bei der Einstellung präferiere, dann ist das auch nach den Gesetzen keine Diskriminierung. Sonst würde man ja dazu kommen, dass jede gesetzliche Regelung jemanden diskriminiert. Jede Quotenregelung.
Und so zu tun, als wenn die Kirchen, und hier ganz besonders die katholische, keinen Einfluss auf die Politik nimmt, bzw. nahm, das ist doch etwas blauäugig. Heute ist das (dem Himmel sei Dank) weitestgehend abgestellt, aber seinerzeit? Der Glauben prägte den Geist der Zeit massiv, es gab ja auch wenig andere Wissensquellen als eben die Kirche. Und es ist noch gar nicht so lange her, als ein katholischer Bischoff durch die Lande zog, von Podiumsdiskussion zu Podiumsdiskussion und massiv gegen die Homo-Ehe hetzte, gegen Kitas für Kleinkinder, die ja Frauen unabhängiger machten. Dass in Italien ein katholischer Priester auf Anweisung der Kirche ein Paar nicht kirchlich trauen durfte, weil der Mann als Querschnittsgelähmter keine Kinder zeugen konnte. Dass ein Kirchengericht in Deutschland eine Ehe schied, weil der Zweck der Ehe, kleine Katholiken zu zeugen, wohl vom Mann nicht geboten werden konnte.
Kein Gesetz führt kurzfristig zum Umdenken. Das haben wir ja Mitte der 70er Jahre gesehen, als das Verschuldensprinzip bei Ehescheidungen abgeschafft wurde. Sehr viele Ehen wurden ja dann doch noch nach dem Verschuldensprinzip geschieden, einfach, indem man prüfte, ob denn wegen eines wie auch immer gearteten Fehltritts ein Verschulden vorlag, der ein Abwarten des Trennungsjahres unzumutbar machte. Heute ist das kein Thema mehr. Es dauert eben alles seine Zeit.
Nur bitte, nicht jede Bevorzugung einer Menschengruppe in welchem Zusammenhang auch immer als Diskriminierung hinstellen. Das ist es nämlich so ganz und gar nicht.
Chavah
Nochmals, wenn ich ältere Frauen bei der Einstellung präferiere, dann ist das auch nach den Gesetzen keine Diskriminierung. Sonst würde man ja dazu kommen, dass jede gesetzliche Regelung jemanden diskriminiert. Jede Quotenregelung.
Und so zu tun, als wenn die Kirchen, und hier ganz besonders die katholische, keinen Einfluss auf die Politik nimmt, bzw. nahm, das ist doch etwas blauäugig. Heute ist das (dem Himmel sei Dank) weitestgehend abgestellt, aber seinerzeit? Der Glauben prägte den Geist der Zeit massiv, es gab ja auch wenig andere Wissensquellen als eben die Kirche. Und es ist noch gar nicht so lange her, als ein katholischer Bischoff durch die Lande zog, von Podiumsdiskussion zu Podiumsdiskussion und massiv gegen die Homo-Ehe hetzte, gegen Kitas für Kleinkinder, die ja Frauen unabhängiger machten. Dass in Italien ein katholischer Priester auf Anweisung der Kirche ein Paar nicht kirchlich trauen durfte, weil der Mann als Querschnittsgelähmter keine Kinder zeugen konnte. Dass ein Kirchengericht in Deutschland eine Ehe schied, weil der Zweck der Ehe, kleine Katholiken zu zeugen, wohl vom Mann nicht geboten werden konnte.
Kein Gesetz führt kurzfristig zum Umdenken. Das haben wir ja Mitte der 70er Jahre gesehen, als das Verschuldensprinzip bei Ehescheidungen abgeschafft wurde. Sehr viele Ehen wurden ja dann doch noch nach dem Verschuldensprinzip geschieden, einfach, indem man prüfte, ob denn wegen eines wie auch immer gearteten Fehltritts ein Verschulden vorlag, der ein Abwarten des Trennungsjahres unzumutbar machte. Heute ist das kein Thema mehr. Es dauert eben alles seine Zeit.
Nur bitte, nicht jede Bevorzugung einer Menschengruppe in welchem Zusammenhang auch immer als Diskriminierung hinstellen. Das ist es nämlich so ganz und gar nicht.
Chavah
Re: Ist die Homo-Ehe gesetzlich wie die Hetero-Ehe?
Dass die Kirchen Einfluss auf die Politik nehmen, bestreite ich ja gar nicht.Und so zu tun, als wenn die Kirchen, und hier ganz besonders die katholische, keinen Einfluss auf die Politik nimmt, bzw. nahm, das ist doch etwas blauäugig.
Für die Behauptung, das Rollenbild, dass die Frau an den Herd gehöre und möglichst viele Kinder gebären solle stamme vornehmlich von den Katholiken, fehlt mir jedoch jeglicher Beleg. Propagiert wurde das Rollenbild vornehmlich von den Nazis und gerade nicht von der katholischen Kirche.
Und warum gilt das nicht auch für die evangelische Kirche?Der Glauben prägte den Geist der Zeit massiv, es gab ja auch wenig andere Wissensquellen als eben die Kirche.
Was soll denn jetzt diese Polemik? Willst Du davon ablenken, dass Du für Deine Behauptung nicht den geringsten Beleg hast?Und es ist noch gar nicht so lange her, als ein katholischer Bischoff durch die Lande zog, von Podiumsdiskussion zu Podiumsdiskussion und massiv gegen die Homo-Ehe hetzte, gegen Kitas für Kleinkinder, die ja Frauen unabhängiger machten. Dass in Italien ein katholischer Priester auf Anweisung der Kirche ein Paar nicht kirchlich trauen durfte, weil der Mann als Querschnittsgelähmter keine Kinder zeugen konnte. Dass ein Kirchengericht in Deutschland eine Ehe schied, weil der Zweck der Ehe, kleine Katholiken zu zeugen, wohl vom Mann nicht geboten werden konnte.
Es bleibt dabei, dass das Rollenbild im 19. Jahrhundert gesamtgesellschaftlich getragen wurde und von Protestanten damit genauso vertreten wurde wie von den Katholiken.
Das bestreite ich ja auch gar nicht. Die Weigerung, Frauen im gebärfähigen Alter einzustellen, weil sie ja Kinder bekommen könnten, ist jedoch eine klassische Form der Diskriminierung.Nur bitte, nicht jede Bevorzugung einer Menschengruppe in welchem Zusammenhang auch immer als Diskriminierung hinstellen. Das ist es nämlich so ganz und gar nicht.
Re: Ist die Homo-Ehe gesetzlich wie die Hetero-Ehe?
Man mag solche Dinge kritisieren, aber letzten Endes sind das innerkirchliche Angelegenheiten. Auch in Italien gibt es die Zivilehe und man kann problemlos auch ohne den Segen der Kirche heiraten. Was das Zweite angeht, das ist sehr merkwürdig, was Sie da behaupten, weil eine Ehe nach katholischer Auffassung gar nicht geschieden werden kann.Chavah hat geschrieben: ↑04.09.21, 08:34 Dass in Italien ein katholischer Priester auf Anweisung der Kirche ein Paar nicht kirchlich trauen durfte, weil der Mann als Querschnittsgelähmter keine Kinder zeugen konnte. Dass ein Kirchengericht in Deutschland eine Ehe schied, weil der Zweck der Ehe, kleine Katholiken zu zeugen, wohl vom Mann nicht geboten werden konnte.
Lesen Sie Ihren Satz noch einmal. Selbst wenn (ich weiß es nicht) damals ein "Verschulden" dazu geführt hat, dass das Trennungsjahr verkürzt wurde, kann man doch nicht sagen, dass die Ehe deswegen nach dem Verschuldensprinzip geschieden wurde. Sondern die Folgen der Scheidung haben sich eben nicht mehr nach dem "Verschulden" eines Ehepartners gerichtet.Sehr viele Ehen wurden ja dann doch noch nach dem Verschuldensprinzip geschieden, einfach, indem man prüfte, ob denn wegen eines wie auch immer gearteten Fehltritts ein Verschulden vorlag, der ein Abwarten des Trennungsjahres unzumutbar machte.
Re: Ist die Homo-Ehe gesetzlich wie die Hetero-Ehe?
Weiß gar nicht, was es da zu diskutieren gibt, das AGG sagt in § 3 Abs. 1 Satz 2 ganz eindeutig:
Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts liegt in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 auch im Falle einer ungünstigeren Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft vor.
Re: Ist die Homo-Ehe gesetzlich wie die Hetero-Ehe?
Die Frauen sind doch noch nicht schwanger.
Chavah
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