
Meinungen?
Moderator: FDR-Team
Liegt hier wirklich Hehlerei im streng-strafrechtlichen Sinne vor?Zafilutsche hat geschrieben:... Wenn ein Staat sich der Hehlerei bedient, stellt sich dieser auf das gleiche Niveau wie jeder andere Hehler auch.
... Also klare Ansage: "Nicht kaufen!"
Steuerhinterziehung sollte aber auch nicht belohnt werden. Auch dann nicht, wenn man so schlau ist sein Konto in der Schweiz aufzumachen. Und ich kann mir wirklich schlimmere Taten vorstellen, als den "Diebstahl" von Steuerhinterzieher-Daten.Eine weitere Frage - die sich mir stellt - ist, ob der Ankauf der CD nicht auch eine indirekte Aufforderungen zu weiteren Straftaten ist?
Illegaler Datendiebstahl sollte m.E. nicht noch belohnt werden.
Mit Ihrer persönlichen Meinung habe ich persönlich kein Problem.Hafish hat geschrieben:Meine ganz persönliche Meinung, allerdings völlig unjuristisch:...
Hier in dem aktuellen Fall ist das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung schon berührt.Art. 1 III GG hat geschrieben:(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Dann siehe malIn der weiteren Diskussion lohnt es sicher, mal die Berichte aus der schweizer Sicht mit einfließen zu lassen.Oktavia hat geschrieben:Vielleicht sind die Amis teurer? Das nennt man dass Freie MarktwirtschaftWenn die Amis die schweizer Bankdaten hätten, dann bräuchte es wohl nicht des Ankaufes der CD.
Es ist normal, dass Strafverfolgungsbehörden in die Grundrechte der Verdächtigen und vor allem der Täter eingreifen. Eine Hausdurchsuchung greift auch in die Rechte eines noch nicht überführten Verdächtigen ein, ist aber mitunter nötig, um überhaupt effektive Strafverfolgung zu betreiben. Außerdem sollten wir bei all dem nicht vergessen, dass der Staat keine Daten gestohlen hat, sondern die bereits gestohlenen Daten lediglich verwerten will.Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben: Hier in dem aktuellen Fall ist das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung schon berührt.
"Normal" ist dies nicht, sondern dies geschieht in der Regel auf einer gesetzlichen Grundlage.Hafish hat geschrieben:...
Es ist normal, dass Strafverfolgungsbehörden in die Grundrechte der Verdächtigen und vor allem der Täter eingreifen. ...
Die Hausdurchsuchung ist gesetzlich geregelt, der Ankauf einer CD mit geklauten Daten aber nicht. Dies müßte m.E. in einem "Datendiebstahlankauf- und -vergütungsgesetz" geregelt werden.Hafish hat geschrieben:...
Eine Hausdurchsuchung greift auch in die Rechte eines noch nicht überführten Verdächtigen ein, ist aber mitunter nötig, um überhaupt effektive Strafverfolgung zu betreiben.
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Darf der Staat eine Straftat (hier Datendiebstahl) belohnen?Hafish hat geschrieben:...
Außerdem sollten wir bei all dem nicht vergessen, dass der Staat keine Daten gestohlen hat, sondern die bereits gestohlenen Daten lediglich verwerten will.
Tut er doch schon bzw. plant er, z.B.Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben:Darf der Staat eine Straftat (hier Datendiebstahl) belohnen?
Bei wie vielen Fällen hat sich die Bundesrepublik bisher schon von der Rechtsstaatlichkeit entfernt? Betrachten wir uns doch nur die angeblichen V-Leute bei der NPD. Sie haben vielfach Führungsfunktionen, sind also das Rückgrat dieser verfassungsfeindlichen Partei. An der Stelle hatten weder Schäuble noch Andere Vorbehalte die Rechtsstaatlichkeit zu verlassen.Natürlich heiße ich die Steuerhinterziehung nicht gut. Aber sollen wir uns deswegen von der Rechtsstaatlichkeit verabschieden?