Das abgebildete Reizsprühgerät ist als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet. Diese Sprays fallen nicht unter das Waffengesetz und können von jedermann erworben, besessen und geführt werden. Das Führen eines Tierabwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen, wird als Verstoß gegen das Waffengesetz geahndet. Der Einsatz von Pfefferspray gegen einen Menschen ohne Rechtfertigungsgrund wie Notwehr ist eine gefährliche Körperverletzung und entsprechend strafbar. Derartige Angriffe gegen Polizeibeamte werden üblicherweise immer geahndet. Der Sprayer verschwand nach Zeugenaussagen in den Reihen der Polizei und es wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitetAdromir hat geschrieben:Da wird behauptet, das Reizgas würde für Zivilpersonen nur schwer zu bekommen sein, gleichzeitig wird nen Webshop verlinkt, in dem dies frei verkäuflich ist. Wie passt das zusammen?
Die verlinkte Bilderserie macht, ohne Angabe der Sprühdauer, auch wenig Sinn, da die angeblichen Interpretationen von dem Zeitfaktor abhängen, in dem sich das ganze abgespielt hat.
Diese Pfeffersprayattacke galt als Aufhänger für die Gewalt, die seitens der Demonstranten ausgegangen sein soll und wurde bei der Pressekonferenz der Polizei als Beweis für gewalttätige Demonstranten vorgeführt. Bei Übertragung der Pressekonferenz der Polizei war die Uhrzeit dieses Angriffs noch zu erkennen: Exakt 14.00 Uhr. Nachträglich wurde die Uhrzeit auf dem Video geschwärzt.
"Etwa um zwölf Uhr stellte sich die Frage, ob man unmittelbaren Zwang einsetzen muss. Ich habe dem zugestimmt“ sagte der Polizeipräsident vor dem Untersuchungsausschuss.
Die Jugendoffensive hatte die zeitlichen Abläufe chronologisch aufgearbeitet und zeigte bei der Pressekonferenz wie es zu Gewalt seitens der Polizei kam. Es gibt Filmmitschnitte mit eindeutigen Szenen in denen uniformierte Polizisten ohne jeglichen Grund Schülerinnen anpöbelten und schubsten zu einem Zeitpunkt, als die Demonstration noch völlig friedlich war.
Auf diesen Bildern und Videos waren auch Polizisten zu sehen, die mit übertriebener Härte in die Menschenmenge schlugen. Auf der Pressekonferenz der Polizei wurde getrickst – unschöne Szenen wurden aus den Videos geschnitten. Wer sich nichts vorzuwerfen hat, muss nicht zu solchen Mitteln greifen.
Aus den geworfenen Steinen wurden Kastanien und der angebliche ‚Wasserregen’ erfolgte nachweislich mit unverhältnismäßig hohem Druck. Im Verlauf des Untersuchungsausschusses stellte sich heraus, dass das Stuttgarter Polizeipräsidium zwei Beamte ausbilden ließ um sie in die Widerstandsbewegung einzuschleusen. Ausgerechnet von wichtigen Besprechungen zwischen dem Ministerpräsidenten und der Polizei existieren keine Protokolle. Nach Angaben des Amtschefs wollte man verhindern, dass Informationen dieser Gespräche nach außen dringen. Eine Beamtin des Ministeriums gab an, diese Protokolle aus Zeitmangeln nicht erstellt zu haben. Auffällig auch die ‚Erinnerungslücken’ bei der Vernehmung einzelner Beamter.
Interessant auch die unterschiedlichen Konsequenzen, die gefordert werden. Die Opposition möchte das Versammlungsrecht neu regeln, die Regierung will die Bereitstellung von Schutzausrüstung verbessern und die politische Bildung stärken, „damit die wissen, was ihre Rechte und Pflichten sind“.
Vielleicht wäre es angebracht, zunächst Polizei und Regierung über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären – oder handelten diese gar willkürlich?