Ja richtig, es geht mal wieder um die Wehrpflicht. Dieses Thema ist noch lange nicht durch, denn weiterhin sind viele junge Männer davon betroffen, deren Leben anscheinend als weniger Lebenswert gilt, als das von anderen Menschen. Darüber kann auch nicht hinwegtäuschen, dass bald keine Männer mehr gezogen werden sollen, denn für die bisher Wehrpflichtigen stellt das bislang keine Verbesserung dar. Und was die Zukunft noch bringt, das kann kaum einer vorhersehen, schließlich soll die Wehrpflicht bisher nur ausgesetzt werden.
Über einen Fall der „Dienstflucht“ hatte ich ja bereits vor einigen Wochen umfangreich berichtet. Allerdings konnte ich jetzt wieder neue Fälle ausfindig machen, wobei mich besonders der Folgende interessiert.
Anscheinend handelt es sich hier um einen jungen Mann mit sozialen Problemen (oder auch „Anpassungsschwierigkeiten“).Justiz: Ex-Zivi aus Bochum droht Haftstrafe wegen Dienstflucht - Bochum - DerWesten hat geschrieben:Bochum. Weil er monatelang seinen Zivildienst geschwänzt hatte, muss ein 22-jähriger Bochumer um seine Freiheit bangen. In einem Berufungsprozess will er eine erstinstanzlich verhängte Haftstrafe von einem Jahr abwenden.
Einem 22-jährigen Bochumer, der sich monatelang um seinen Zivildienst herumgedrückt hatte, will jetzt auch unbedingt einen langen Aufenthalt im Gefängnis vermeiden. Er war im Dezember 2010 vom Amtsgericht zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen ging er am Dienstag vor dem Landgericht in die Berufung,
Der Mann mit knallbunt gefärbtem Haar ist ein so genannter Bewährungsversager. Er war bereits im März 2010 wegen „Dienstflucht“ zu einem Jahr Haft mit Bewährung verdonnert worden, weil er als Kriegsdienstverweigerer monatelang den Zivildienst geschwänzt hatte. Diese Warnung schlug er aber in den Wind. Denn er ging auch nachher nur sechs Tage zum Dienst (im Behindertenheim) und blieb dann erneut unentschuldigt fern. Dabei hätte er noch bis Juli 2010 dort arbeiten müssen.
„Ich betrinke mich dann lieber“
Der Angeklagte gibt alles zu. „Ich weiß manchmal selber nicht, warum ich nicht hingehe“, sagte er. Nach nur ein paar Tagen Arbeit rede er sich immer etwas ein, damit er nicht mehr zum Dienst erscheinen müsse. Und wenn er dann einmal weggeblieben sei, habe er Angst vor Konsequenzen - deshalb schwänze er auch weiterhin. „Ich betrinke mich dann lieber.“ Damit könne er er dann alle Sorgen „platt machen“.
Psychiater untersucht Schuldfähigkeit zur Tatzeit
Bevor das Gericht ein Urteil spricht, will es den Angeklagten erst von einem Psychiater untersuchen lassen. Eventuell war er vermindert schuldfähig. Denn am Dienstag kam heraus, dass er Psychopharmaka wegen angeblicher Angststörungen nimmt. Zur Tatzeit habe er auch täglich mindestens vier Flaschen Bier und Hasch konsumiert, sagte er.
Wie gesiebte Luft riecht, weiß er bereits. Er hatte einmal wegen Drogen zwei Wochen in Arrest geschmort. „Sowas möchte ich in keinster Weise nochmal erleben!“
Was ich aber für völlig unsinnig halte, dass man diesem Mann nun seine Zukunft verbaut, indem er nun derart geächtet wird. Ich meine klar wirken seine Äußerungen „etwas befremdlich“ und womöglich ist er auch mit seinem bisherigen Leben nicht ganz zufrieden. Aber, dass er mit Zwangsarbeit konfrontiert wird, die ja nun entgegen seiner Menschenrechte abverlangt wird, da kann ich ihn zumindest verstehen, wenn er sich so dagegen sträubt.
Hier noch die Auslegung eines Richters aus einem früheren Verfahren.
Also für mich klingt das höchst alarmierend. Aber wahrscheinlich wirkt das auf jemanden, der so etwas sonst nur aus dem Fernsehen her kennt nur halb so schlimm. Oder viele Menschen haben sich inzwischen an einen solchen Dienst gewöhnt, so dass es weniger darauf ankommt was dieser Dienst darstellt, sondern viel mehr das man hoffentlich nicht selbst davon betroffen sein wird...Landgericht erkennt Zivildienst als Kriegsdienst an hat geschrieben:...
Der Vorsitzende Richter Mitczajka stellte hingegen in seiner "bemerkenswert obrigkeitsstaatlichen" (so die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär) Begründung fest, dass der Staat das Grundrecht auf Gewissensfreiheit zum Zwecke der "Verteidigung" einschränken dürfe. Der Staat brauche Planungssicherheit und müsse sich auf seine Dienstleistenden verlassen können. Dies gelte auch für den Bereich der zivilen Verteidigung. Selbstverständlich sei auch der Zivildienst ein Wehrpflichtdienst zum Zwecke der militärischen Verteidigung. Das Gericht stellte in Übereinstimmung mit der Kritik von Kriegsdienstgegnern fest, dass auch anerkannte Kriegsdienstverweigerer mit ihrem Zivildienst einen Kriegsdienst leisten. Deshalb könne sich Dirk Schwieger, trotz vorliegender Gewissensgründe, nicht ohne "Züchtigung" aus dem Zivildienst entfernen. Das Gericht verwarf seine Berufung und bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts, Dirk Schwieger zu verurteilen.
> Praktische Gestalt der „Wehrungerechtigkeit“
> Kritik am Zivildienst
> Wirtschaftliche Interessen militärisch verteidigen
Hier noch ein aktueller Artikel zu den neusten Investitionen der Bundeswehr.
Meine Frage an Euch habe ich bereits im Threadtitel formuliert.Jenoptik erhält millionenschweren Auftrag für Bundeswehr-Panzer - thueringer-allgemeine.de hat geschrieben:...
Die Bundeswehr hatte im Juli 2009 insgesamt 405 der neuen Fahrzeuge bestellt. Der gesamte Wert des wichtigsten Modernisierungsvorhabens der Bundeswehr beläuft sich auf rund 3,1 Mrd Euro.
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Wie seht Ihr das?