Zitat:
nicht immer sind Justizirrtümer ganz auszuschließen. Allerdings halte ich die richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG) für unabdinglich. Die Rechtsbeugung ist ein Verbrechen. Dies dürfte Richtern bewußt sein.
Natürlich sind keine (vorsätzlichen) Justizirrtümer auszuschliessen. Natürlich ist auch Richter bewusst, dass Rechtsbeugung ein grundsätzlich nicht verfolgtes Verbrechen darstellt, denn es gibt ein extrem weitreichendes Rechtsbeugungsprivileg und eine Sperrwirkung für Straftatbestände oder nicht?
Das das tatsächlich so ist, sollte man als Jurist wissen:
Aus „Rechtsstaat im Verzug von Ethel Leonore Behrendt, Selbstverlag 1981:
„Diese Vorschrift (§ 336 StGB) entbehrt in der Bundesrepublik Deutschland jeglicher Rechtspraxis. Nicht ein einziger Fall einer Verurteilung eines Juristen wegen Rechtsbeugung erhellt aus den Kommentaren; wo es zur Anklage kam wurde freigesprochen – von Juristen.
Da könnte theoretisch im Einzelfall noch so vieles zusammenkommen an Fakten, die den Vorsatz – Wissen und Wollen – der Verhinderung richtigen Rechtsspruchs tragen: Der Vorwurf der Rechtsbeugung muss kein Jurist fürchten. Was in einem Mordprozess die Indizienkette ,lückenlos’ macht, hätte als Argumentation bei § 336 StGB keine Chance.”
Ein Bürger wird eher unschuldig für Mord in den Knast gesteckt als das ein Richter auch bei übelster beweisbarer Rechtsbeugung auch nur das geringste zu befürchten hätte, es sei denn man will einen Richter absichtlich loswerden, der eben nicht pariert.
Selbst übelste Nazijuristen "mit dem Dolch unter der Robe" hat man mit dem Rechtsbeugungsprivileg nicht nur entlastet, sondern in Ehren und Würden als Richter behalten und diese höchst belohnt. Genau mit dem gleichen Rechtsbeugungsprivileg auf, dass sich heute immer noch berufen wird.
Desweiteren gibt es die richterliche Unabhängigkeit nicht. Diese Unabhängigkeit wird seit Jahren von vielen Richtern gefordert, denn zB. das politische Landesjustizministerium entscheidet welcher Richter befördert wird ua..
Dh. die richterliche Unabhängigkeit gibt es nur gegenüber den Bürgern und da darf der Richter machen was er will, es sei denn er erhält andere "Befehle" aus dem Landesjustizministerium etc.
Die fünf gefährlichsten getätigten Bedrohungen richterlicher Unabhängigkeit
“Die fünf gefährlichsten Bedrohungen der richterlichen Unabhängigkeit sind der Korpsgeist, der parteipolitische Postenschacher, die ‘Mohrrübe’ der Beförderung, die Rückgrat- und Charakterlosigkeit und der typisch deutsche vorauseilende Gehorsam.”
Das weiss man doch alles wenn man in der Justiz tätig ist.
Man weiss doch auch, dass es keine Verbesserungen geben kann und geben darf, weil jede Kritik eine Beleidigung darstellt. Von mir aus können Sie korrektes juristisches Vorgehen, welches wohl kritisch ist, auch einen "Rundumschlag" nennen, der dann eine Beleidigung darstellen soll obwohl das gar keine Beleidigung ist und auch keine Etikette verletzt, besonders weil es korrektes richtigs Vorgehen darstellt.
Zitat:
Ich bitte dies und unsere Juriquette in der weiteren Diskussion zu berücksichtigen. Eine Generalisierung oder Rundumschlag auf "die Justiz" erschwert die allgemeine Diskussion über juristische Fragestellungen.
Verstehe ich nicht. Wenn das also normale Vorgänge in der Justiz sind, dann entspricht das nicht der Jurikette, weil ein "Rundumschlag" eine Beleidigung sein soll über ganz normale Vorgänge in der Justiz etc. ?
Ich weiss gar nicht was das mit Rundumschlag etc. alles zu tun hat, denn es handelt sich um korrektes juristisches Vorgehen.
An dem von mir genannten normalen Vorgängen in der Justiz ist nichts verwerfliches etc., sondern es ist korrektes Vorgehen.
Ist das hier genau so?:
Auch sei es eine Notwendigkeit, dass man keine Grundrechte und Menschenrechte mehr geltend machen kann, wenn man sich über (vorsätzliche) Fehler beschwert und daher damit nicht gehört werden kann.
Das interessiert mich alles nicht mit dem Beleidigungs- und Rundumschlagskram. Mich interessieren nur Tatsachen.
Was ich beschrieb hat damit gar nichts zu tun, denn es ist korrektes juristisches Vorgehen. Ist auch hier korrektes juristisches Vorgehen eine Beleidigung der Justiz?
Sie meinen anscheinend, dass das korrekte juristische Vorgehen nicht flächendeckend angewandt wird und weil, das so ist, ist korrektes juristisches Vorgehen eine Beleidigung bzw. ein Rundumschlag, der nicht erlaubt ist?
Aufgrund welcher forensischer Tatsachen kommen Sie zu der Ansicht?
Demnach ist das hier ja identisch:
Der Nachweis eines (vorsätzlichen) Justizfehlers bedeutet für Richter eine Diffamierung und eine Beleidigung und daher dürfen Justizfehler nicht korrigiert werden, weil das gegen die juristische Etikette verstösst.
Obwohl es sich um justiziell korrektes und einwandfreies Vorgehen der Justiz handelt.
Was mich interessiert sind immer noch meine Fragen und nur diese, weil es mich forensisch interessiert und nicht mit dem juristischen Gefühlsgedusel, welches in der Justiz eben korrekt das wichtigste darstellt.