Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben:Also nochmal, seit der Weimarer Republik sind Kirche und Staat getrennt.
Dann nochmal: In der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 wurde etwas geschaffen, was z.B. der Jurist und Kirchenrechtshistoriker Ulrich Stutz als "hinkende Trennung" bezeichnet hat. Siehe dazu den Wiki-Artikel -->
http://de.wikipedia.org/wiki/Trennung_v ... _und_Staat den Sie ja bereits oben verlinkt haben.
Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben:[Wie nun die Trennung selbst abgestuft ist, mag zwar interessant sein, aber dies ändert nichts an dem Grundsatz, dass wir in Deutschland eine Trennung von Kirche und Staat haben.
Für mich ist eine "hinkende Trennung" keine Trennung.
Daher haben wir in Deutschland keine Trennung von Staat und Kirche.
Davor im Kaiserreich, Fürsterntümer etc. pp. waren häufig Staat und Kirche eins bzw. nahmen Kirchen direkten Einfluß auf die Gesetzgebung usw.. Schließlich hatte auch ein Kaiser, Fürst oder König Angst vor der Hölle und wollte gerne auch im Himmel leben.
Zumindest im Kaiserreich mit seinem Kirchenkampf haben eher die Fürsten auf die Kirche Einfluss genommen.
Darum wurde den Kirchen in der Verfassung von 1919 auch die innere Selbstverwaltung eingeräumt.
Es gibt aber keine spiegelbildliche Norm, in dem der Staat Einflussnahmen der Kirchen auf ihn ausschließt.