Angeklagter Verpflichtet PIN zu nennen

politische Aspekte von Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben; rechtliche Aspekte von politischem Agieren

Moderator: FDR-Team

windalf
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 15295
Registriert: 27.01.05, 02:00
Wohnort: Internet

Angeklagter Verpflichtet PIN zu nennen

Beitrag von windalf »

https://193.99.144.85/newsticker/meldun ... 69806.html
Ein Angeklagter soll den PIN-Code seines (Wortsperre: Telefon) nennen, damit die Anklage Beweise gewinnen kann. Diese Entscheidung eines Berufungsgerichts in Florida steht der Rechtsprechung des US Supreme Court diametral gegenüber.
Von Herstellerseite ließe sich das Problem ja ganz einfach lösen. Man erlaubt es einen PIN zu verwenden, der direkt das Telefon auf Werkseinstellungen zurücksetzt. Als Angeklagter nennt man dann einfach diesen PIN und schwups löst sich die Forderung direkt in Luft auf. Da müsste der Gesetzgeber dann schon eine Strafe verhängen für "Reset-Pin-Nennung"...

Wie ist das eigentlich bei uns. Gibt es da Erzwingungshaft? Darf man zur Nennung des PINs gezwungen werde?
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
BäckerHD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2075
Registriert: 02.04.14, 08:01

Re: Angeklagter Verpflichtet PIN zu nennen

Beitrag von BäckerHD »

Seit wann ist man in Deutschland verpflichtet, an seiner eigenen Strafverfolgung mitzuwirken?
Milo
FDR-Moderator
Beiträge: 2220
Registriert: 13.12.04, 12:44
Wohnort: Ulm
Kontaktdaten:

Re: Angeklagter Verpflichtet PIN zu nennen

Beitrag von Milo »

Nennt sich nemo tenetur se ipsum accusare - in westlichen Demokratien wird dieser Grundsatz anerkannt. USA sind da zwischenzeitlich wohl ein Sonderfall.

Bedeutet, der Beschuldigte muss nie mitwirken bei der Überführung, nur bei entsprechender Rechtsgrundlage dulden.

Wissen viele Leute nicht und die Polizei hierzulande macht es sich rege zu nutze:

Man muss nicht pusten, man muss keine Urinprobe abgeben, man muss kein Handy entsperren, man muss die Polizei auch nicht zur Leiche des Opfers führen.... :lachen:
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
windalf
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 15295
Registriert: 27.01.05, 02:00
Wohnort: Internet

Re: Angeklagter Verpflichtet PIN zu nennen

Beitrag von windalf »

Wie sieht es mit dem Fingerabdruck zum entsperren aus? Muss man "den Finger hergeben"?
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
BäckerHD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2075
Registriert: 02.04.14, 08:01

Re: Angeklagter Verpflichtet PIN zu nennen

Beitrag von BäckerHD »

Seit wann ist man in Deutschland verpflichtet, an seiner eigenen Strafverfolgung mitzuwirken?
windalf
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 15295
Registriert: 27.01.05, 02:00
Wohnort: Internet

Re: Angeklagter Verpflichtet PIN zu nennen

Beitrag von windalf »

BäckerHD hat geschrieben:Seit wann ist man in Deutschland verpflichtet, an seiner eigenen Strafverfolgung mitzuwirken?
Die Frage war mehr oder weniger als das als Argument taugt niemals Fingerabdrücke abgeben zu wollen/müssen. Andernfalls kann man ja einen auf entsprechendes Material ausdrucken und damit entsperren...
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 20562
Registriert: 19.08.05, 14:20
Wohnort: Zwischen Flensburg und Sonthofen

Re: Angeklagter Verpflichtet PIN zu nennen

Beitrag von Ronny1958 »

Die Frage ist, was diese Fragestellung zum Strafprozeßrecht mit Recht und Politik zu tun haben soll?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Deputy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3517
Registriert: 18.07.11, 23:30

Re: Angeklagter Verpflichtet PIN zu nennen

Beitrag von Deputy »

Genau das haben wir hier doch schonmal seitenweise diskutiert

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php ... k#p1721153
windalf
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 15295
Registriert: 27.01.05, 02:00
Wohnort: Internet

Re: Angeklagter Verpflichtet PIN zu nennen

Beitrag von windalf »

In kurz heißt das also Fingerabdruck zum entsperren kann/darf die Polizei aber PIN fordern nicht. Beides ist aber ein Schlüssel zum Entsperren. Ist es nicht komisch, wenn im Ergebnis dann beides unterschiedlich gehandhabt wird?
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Gammaflyer
FDR-Moderator
Beiträge: 14619
Registriert: 06.10.04, 16:43

Re: Angeklagter Verpflichtet PIN zu nennen

Beitrag von Gammaflyer »

Es ist insofern nicht komisch, als das eine durch Untersuchung des Betroffenen herausgefunden werden kann, ähnlich einer körperlichen Durchsuchung mit dem Ziel einen physischen Schlüssel für ein Schloss zu finden. Das andere wiederum verlangt vom Betroffenen die aktive Preisgabe von Wissen.
Aber natürlich ist das ein schmaler Grat.
merlin2004
Interessierter
Beiträge: 10
Registriert: 17.02.07, 21:53

Re: Angeklagter Verpflichtet PIN zu nennen

Beitrag von merlin2004 »

Milo hat geschrieben:Nennt sich nemo tenetur se ipsum accusare - in westlichen Demokratien wird dieser Grundsatz anerkannt. USA sind da zwischenzeitlich wohl ein Sonderfall.
Man muss nicht pusten, man muss keine Urinprobe abgeben, man muss kein Handy entsperren, man muss die Polizei auch nicht zur Leiche des Opfers führen.... :lachen:
Aber wie sieht es dann mit der Blutabnahme aus, wenn man z.B. nicht "pusten" will.
Das kann die Polizei doch erzwingen - oder nicht?
Gammaflyer
FDR-Moderator
Beiträge: 14619
Registriert: 06.10.04, 16:43

Re: Angeklagter Verpflichtet PIN zu nennen

Beitrag von Gammaflyer »

Richtig, dafür muss der Betroffene ja auch nicht aktiv etwas tun.
merlin2004
Interessierter
Beiträge: 10
Registriert: 17.02.07, 21:53

Re: Angeklagter Verpflichtet PIN zu nennen

Beitrag von merlin2004 »

Gammaflyer hat geschrieben:Richtig, dafür muss der Betroffene ja auch nicht aktiv etwas tun.
Und man kann kostenlos Polizeiauto fahren :lachen:
MikeyDread
Interessierter
Beiträge: 14
Registriert: 12.01.17, 11:07

Re: Angeklagter Verpflichtet PIN zu nennen

Beitrag von MikeyDread »

Das ist ja mal ein komischer Fall. Ab und zu läuft das glaube ich auch nicht ganz richtig in solchen Gerichtsräumen zu
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen